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Vor einiger Zeit habe ich das Tool “Anwaltsgebühren.Online” (AGO) aus dem Deutschen AnwaltVerlag (DAV) getestet und in einem Beitrag für den DASD-Blog darüber berichtet. Nun war es an der Zeit, einen erneuten Test durchzuführen, denn der Verlag hat zwischenzeitlich einige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen.
An der optischen Gestaltung der Oberfläche hat sich nicht viel geändert, gleiches gilt für die Benutzerführung. Dafür ist “unter der Haube” umso mehr passiert. Inzwischen sind die Bereiche
vollständig verfügbar; vorangekündigt sind Bußgeldsachen und sonstige Verfahren.
Damit stehen wohl den meisten Anwälten die wichtigsten Rechtsgebiete zur Auswahl. Jedes der genannten Rechtsgebiete unterteilt sich in die Unterpunkte
Und auch diese Menüpunkte werden nach einem Mausklick weiter unterteilt.
Für den gerichtlichen Bereich gibt die Wahl zwischen der 1., 2. und 3. Instanz, dem Mahnverfahren, der Beschwerde sowie der Zwangsvollstreckung bzw. dem Verwaltungszwang. Als weitere Auswahlmöglichkeiten in den jeweiligen Instanzen finden sich das selbstständige Beweisverfahren sowie der Urkunden- und Wechselprozess. Der Punkt Beschwerde ist hingegen untergliedert in Beschwerde / Erinnerung, Nichtzulassungsbeschwerde und Rechtsbeschwerde. Als sonstige besondere Verfahren gibt es das Aufgebotsverfahren, die Gehörsrüge, die Räumungsfrist, die Beschränkung der Zwangsvollstreckung oder auch das PKH-Prüfungsverfahren. Da dürfte sicherlich für jeden etwas dabei sein…
Die außergerichtliche Tätigkeit enthält die Unterpunkte außergerichtliche Vertretung, Beratung, Beratungshilfe, Einvernehmen und Prüfung Erfolgsaussichten.
Im Abschnitt einstweiliger Rechtsschutz gibt es die Unterscheidung zwischen der 1., 2. und der 3. Instanz.
Durch dieses System werden nahe zu alle Mandats- bzw. Abrechnungsszenarien einfach und doch strukturiert abgebildet. Hat man die grundlegende Vorauswahl anhand dieser Kriterien vorgenommen, kann man auch schon mit der Rechnungserstellung starten. Dank der übersichtlichen Benutzerführung behält man stets den Überblick, es lässt sich auch jederzeit vor und zurück navigieren. Der Schritt-für-Schritt-Anzeige im oberen Bereich kann man auf einen Blick entnehmen, an welchem Punkt man sich gerade befindet bzw. wie “weit” man noch von der finalen Rechnung entfernt ist. “Weit” ist deshalb in Anführungszeichen gesetzt, weil die Bedienung nach ein wenig Übung fast wie im Schlaf funktioniert. Natürlich ist es nicht zu empfehlen, Rechnungen im “Blindflug” zu erstellen, aber die Handhabung der Software geht wirklich sehr leicht von der Hand.
Es lässt sich bestimmt auch durch entsprechende Zahlen belegen, aber schon rein gefühlt hat sich das präsentierte Expertenwissen, das kontextintensiv immer an den richtigen Stellen eingeblendet wird, nochmal deutlich erhöht. Gut gelöst ist hierbei auch die Ansicht der ergänzenden Informationen als “Layer”, so dass man die Seite, auf der man sich derzeit befindet, nicht verlassen muss, sondern sich die Einblendung darüber legt. Per Mausklick auf “x” (Schließen”) gelangt man wieder zurück an die letzte Position. Die Tatsache, dass das Expertenwissen sich nicht als bloßer Fließtext darstellt, sondern teilweise auch anschauliche Grafiken sowie Beispielberechnungen enthält, muss ebenfalls positiv hervorgehoben werden.
Positiver Nebeneffekt einer solchen Cloud-Lösung: Es lässt sich hierdurch sozusagen ein dezentrales Backup der eigenen Rechnungen anlegen, abgesichert durch den Einsatz von Verschlüsselungstechnik und gespeichert auf Servern in Deutschland.
Rechtsanwalt Michael Rohrlich, Würselen
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