DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Ein Mieter kann keine Mietminderung wegen Schimmelbildung geltend machen, wenn die Schimmelbildung ausschließlich auf das unsachgemäße Nutzungsverhalten des Mieters zurückzuführen ist.
In dem vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht Hanau mit Urteil vom 27.11.2020 der Klage eines Vermieters auf Zahlung der ausstehenden Mietzahlungen stattgegeben, die aufgrund der Mietminderungen durch den Mieter entstanden waren. Das Landgericht Hanau bestätigte mit Urteil vom 13.07.2022 (2 S 2/21) die Ansicht des Amtsgerichts Hanau und wies die Berufung des beklagten Mieters gegen das erstinstanzliche Urteil ab.
Ein Mieter hatte für einen Zeitraum zwischen Oktober 2017 und Dezember 2019 seine Miete um 187,- € pro Monat gemindert, weil in seiner Wohnung im Schlafzimmer und im Kinderzimmer Schimmelbefall aufgetreten war. Der Vermieter klagte auf Zahlung der aus seiner Sicht zu Unrecht geminderten Beträge.
Der Mieter machte geltend, dass die Schimmelbildung auf bausubstanzliche Mängel zurückzuführen sei und beispielsweise die Fenster über eine nutzerunabhängige Grundlüftung verfügen müssten, die aber fehlen und somit eine Abweichung von den Vorgaben der DIN 1946-6:2009 darstellen würde.
Der gerichtlich bestellte Gutachter kam in dem Verfahren allerdings zu dem Ergebnis, dass keine baulichen Mängel vorliegen, die als Ursache für die Schimmelbildung in Betracht kommen. Laut dem Sachverständigen war in dem vorliegenden Fall die Kondensatbildung , also Tauwasserbildung auf den Innenoberflächen infolge Taupunktunterschreitung, die einzig denkbare Ursache der Schimmelbildung. Diese wiederum war in dem vorliegenden Fall auf ein Beheizungsdefizit in der Wohnung durch den Mieter zurückzuführen, so dass sich die betroffenen Wandflächen nicht genügend aufheizen konnten. In den beiden betroffenen Zimmern kam außerdem noch eine ungünstige, weil zu wandnahe Aufstellung von Möbeln hinzu, die zu einer verschlechterten Aufwärmung der Innenwandoberflächen führt, was die Gefahr der Bildung von Feuchtigkeit deutlich erhöht. Die fehlende nutzerunabhängige Grundlüftung der Fenster konnte an dieser Beurteilung nichts ändern, da der Sachverständige in dem vorliegenden Fall feststellen konnte, dass sich die Wohnung auch ohne eine solche nutzerunabhängige Grundlüftung schimmelfrei bewohnen ließe, wenn das vom Mieter zu fordernde sachgemäße Nutzerverhalten (Heizverhalten und Lüftungsverhalten) eingehalten wird.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass ein solches sachgemäßes Nutzerverhalten dem Mieter auch zuzumuten ist. Dies umfasst eine regelmäßige Fensterlüftung, eine ausreichende Beheizung der Räume und das Erfordernis, größere Möbelstücke von der Außenwand etwas abzurücken.
Welches Nutzungsverhalten dem Mieter zumutbar ist, lässt sich nicht generell bestimmen, sondern ist abhängig von dem Alter, der Art und der Ausstattung des Gebäudes, der Miethöhe und der Ortssitte. In dem vorliegenden Fall handelte es sich um ein Gebäude aus den 60er Jahren, das zwar im Jahr 2009 saniert und mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen wurde, das aber hinsichtlich der Anfälligkeit für Schimmelbefall trotzdem höhere Anforderungen stellt als ein Neubau. Auch aufgrund der relativ geringen Miete durfte der Mieter keinen Neubaustandard erwarten und war deshalb zu einem Wohnverhalten verpflichtet, das dem konkreten Gebäudezustand Rechnung trägt.
01. Dezember 2023 none
Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft ist ein einfacher und schneller Weg, in Polen rasch und unkompliziert eine GmbH/Sp. z o. o. zu gründen. Der Vorteil besteht darin, dass alle Gründungsformalitäten, die sich oft längere Zeit hinziehen, bereits erledigt sind: Die Gesellschaft ist ins Handelsregister mit einer KRS-Nummer eingetrag
16. November 2023 none
Ein Mieter muss Schadenersatz für den kompletten Austausch der Edelstahlverkleidung eines Aufzugs zahlen, wenn er Kratzer an den entsprechenden Teilen der Innenverkleidung verursacht hat und keine andere Schadenbeseitigung möglich ist. In dem vorliegenden Fall hatte das LG Koblenz mit Urteil vom 24.04.2023 (4 O 98/21) der Klage des Eigen
26. September 2023 none
Zwangspensionierung wegen Dienstunfähigkeit - Zurruhesetzung Die Berliner Zeitung titelte am 16. Januar 2023 „Trotz Personalmangel: 700 Berliner Feuerwehrleuten droht Zwangspensionierung“. Aus diesem Anlass befassen wir uns hier überblicksmäßig mit den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zurruhesetzung.
29. Juni 2023 none
Da viele Menschen eine Unfallversicherung für ihre finanzielle Absicherung bei einem Unfall abgeschlossen haben, erwarten sie selbstverständlich auch, dass die Versicherung beim Eintritt eines Unfalls die vereinbarten Versicherungsleistungen zahlt. Das ist jedoch in einer Vielzahl von Fällen nicht so. Die Versicherer lehnen häuf
26. Mai 2023 none
Die Klägerin unterhält seit Mai 2014 eine Invaliditätsversicherung für Erwachsene. Abgesichert ist unter anderem die Pflegebedürftigkeit. Die monatliche Pflegerente ist geschuldet, wenn der medizinische Dienst der Krankenkassen eine Pflegestufe I, II oder III feststellt. Nach der Pflegereform 2017 wird die Klägerin pf
05. Oktober 2022 none
Sie wollen sich von ihrem Ehegatten trennen oder haben sich bereits getrennt? Hier gebe ich Ihnen einen Überblick über die Regelungsmöglichkeiten bei einer anstehenden Scheidung. Bitte beachten Sie, dass in jedem Einzelfall eine individuelle anwaltliche Beratung sinnvoll und fast immer notwendig ist. Thema: Ehegatten & Unterhal
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.