DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Ein Mieter muss Schadenersatz für den kompletten Austausch der Edelstahlverkleidung eines Aufzugs zahlen, wenn er Kratzer an den entsprechenden Teilen der Innenverkleidung verursacht hat und keine andere Schadenbeseitigung möglich ist.
In dem vorliegenden Fall hatte das LG Koblenz mit Urteil vom 24.04.2023 (4 O 98/21) der Klage des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses gegen einen Mieter auf Zahlung von Reparaturkosten in Höhe von 13.550,- € zzgl. USt. für den Austausch der Innenverkleidung eines Aufzugs stattgegeben, die durch den Mieter verursachte Kratzer aufwies.
In dem Mehrfamilienhaus ist ein Personenaufzug (Baujahr 2015) mit einer Edelstahlverkleidung eingebaut. Bei seinem Auszug benutzte der Mieter den vorhandenen Aufzug und verursachte beim Einstellen von Möbeln an der Rückwand und an der Seitenwand jeweils einen Kratzer. Der Eigentümer verlangte von dem Mieter zur Schadenbeseitigung die Kosten für den vollständigen Austausch der Rückwand und der Seitenwand. Die Haftpflichtversicherung des Mieters war zur Zahlung von 5.000,- € zzgl. USt. bereit und hielt einen darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruch im Hinblick auf die entstandene Beschädigung für unverhältnismäßig. Der Eigentümer klagte gegen den Mieter auf Zahlung der Differenz von 8.550,- € zzgl. USt. und zzgl. weiterer Kosten für den Kostenvoranschlag.
Das LG Koblenz kam nach erfolgter Beweisaufnahme durch ein Sachverständigengutachten zu dem Schluss, dass in diesem Fall eine Schadensbeseitigung nur durch den Austausch der verkratzten Edelstahlverkleidungen durch vergleichbare Originalteile möglich sei. Eine anderweitige Schadenbeseitigung durch Kaschieren der verkratzten Stellen beispielsweise durch eine zusätzliche Wandverkleidung sei in diesem Fall aus statischen Gründen nicht möglich. Die für den Austausch erforderlichen Kosten seien auch nicht unverhältnismäßig, da der Geschädigte Anspruch auf Herstellung des ursprünglichen Zustandes habe und dies nur dann ausnahmsweise ausgeschlossen sei, wenn die Wiederherstellung nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen möglich sei. In dem vorliegenden Fall sei aber eine andere Lösung technisch nicht möglich und die optische Beeinträchtigung sei laut Sachverständigen deutlich erkennbar. Ein normalerweise im Hinblick auf die erforderlichen Reparaturkosten zu berücksichtigender Abzug „Neu für Alt“ komme hier ebenfalls nicht in Betracht, da mit der Instandsetzung keine Verbesserung und keine Verlängerung der Lebensdauer des Aufzugs einhergehe, da Aufzüge regelmäßig erneuert und modernisiert werden müssen, um den Anforderungen an Betriebssicherheit und dem Stand der Technik zu entsprechen.
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.