DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Die Klägerin unterhält seit Mai 2014 eine Invaliditätsversicherung für Erwachsene. Abgesichert ist unter anderem die Pflegebedürftigkeit. Die monatliche Pflegerente ist geschuldet, wenn der medizinische Dienst der Krankenkassen eine Pflegestufe I, II oder III feststellt. Nach der Pflegereform 2017 wird die Klägerin pflegebedürftig. Ihr wird vom MDK der Pflegegrad 2 zuerkannt. Die Invaliditätsversicherung verweigert die Zahlung der monalichen Rente und läßt sich verklagen. Der Pflegegrad 2 entspräche im konkreten Fall nicht der damaligen Pflegestufe I oder höher. Nachdem sich das Landgericht dieser Ausfassung angeschlossen und die Klage abgewiesen hat, wurde das Urteil des Landgerichts auf die Berufung vom OLG Naumburg abgeändert und die beklagte Versicherung zur Zahlung der monatlich vereinbarten Pflegerente verurteilt.
Das Oberlandesgericht erkennt eine Lücke im Versicherungsvertrag und schließt sie durch ergänzende Auslegung des Versicherungsvertrages. Es stellt auf die im Versicherungsvertrag versicherte Schwere der Pflegebedürftigkeit, die im Gesetz zu findenden Wertungen des Gesetzgebers und auf den Inhalt der Versicherungsbedingungen der Beklagten Versicherung für Neuverträge nach dem 01.01.2017 ab.
Wie die damalige Pflegestufe I eine erhebliche Pflegebedürftigkeit voraussetzte, so wird auch nach neuem Recht der Pflegegrad 2 erst bei einer erheblicher Pflegebedürftigkeit zuerkannt. Außerdem habe der Gesetzgeber in § 140 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 Buchst. a) SGB XI die vor dem 01.01.2017 zuerkannte Pflegestufe I nach Inkrafttreten des neuen Rechts in den Pflegegerad 2 übergeleitet. Schließlich gewähre die beklagte Versicherung in ihren Neuverträgen die Pflegerente ebenfalls ab der Feststellung eines Pflegegrades 2.
OLG Naumburg, Urteil vom 09.05.2023, 1 U 91/22
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.