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Da viele Menschen eine Unfallversicherung für ihre finanzielle Absicherung bei einem Unfall abgeschlossen haben, erwarten sie selbstverständlich auch, dass die Versicherung beim Eintritt eines Unfalls die vereinbarten Versicherungsleistungen zahlt. Das ist jedoch in einer Vielzahl von Fällen nicht so.
Die Versicherer lehnen häufig die Versicherungsleistung ab – oder reagieren auf Ihre Unfallanzeige einfach überhaupt nicht. Hier ist Vorsicht geboten: Die Versicherer versuchen manchmal, die Unfallregulierung hinauszuzögern. Oft schreibt die Unfallversicherung aber auch im Zuge der ihr grundsätzlich zustehenden Prüfungsbefugnis die Versicherten mehrfach an und bittet um Einreichung von medizinischen Unterlagen. Manche Prüfungen der Unfallversicherung dauern über ein halbes Jahr und können die Betroffenen leicht zermürben, da sie auf eine schnelle Auszahlung der Versicherungsleistung hoffen.
Vorsicht bei Ausschlussfristen in der Unfallversicherung:
Was viele nicht wissen: In allen Unfallversicherungen sind im sog. „Kleingedruckten“ Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Versicherungsleistungen enthalten. Diese Fristen, die überwiegend lediglich 1-1,5 Jahre betragen, gilt es unbedingt zu beachten. Werden diese Fristen versäumt, muss die Versicherung meistens gar nichts zahlen!
Was Sie im Versicherungsfall tun sollten:
Melden Sie einen Unfall oder Todesfall daher unverzüglich schriftlich Ihrer Unfallversicherung per Einschreiben mit Rückschein sowie mit einer kurzen Beschreibung des Unfallhergangs, gegebenenfalls unter Hinzufügung von Bildern. Regelmäßig von Vorteil ist es, wenn Dritte den Unfall gesehen haben. Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt die Namen und Adressen dieser Personen geben.
Fragen Sie in regelmäßigen Abständen bei der Unfallversicherung nach dem Bearbeitungsstand nach, am besten schriftlich und nicht nur telefonisch.
Sollten Sie letztlich von der Unfallversicherung die versicherten Leistungen, z. B. die Invaliditätsleistung erhalten, ist die Höhe dieses Betrages in der Praxis ein häufiger Streitfall, da die Versicherung oft eine für die Betroffenen zu geringe Invalidiätsleistung festsetzt. Eine entsprechende Überprüfung ist daher sinnvoll; häufig wird erst durch einen objektiven medizinischen Gutachter in einem gerichtlichen Prozess die tatsächlich eingetretene Invalidität korrekt bestimmt.
Sollten Sie jedoch auf Ihre Schadensmeldung hin eine Ablehnung der Unfallversicherung erhalten, kann eine solche Ablehnung ebenfalls fehlerhaft und damit angreifbar sein.
In einer Erstberatung durch unsere auch auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei kann der Sachverhalt anhand der Versicherungsunterlagen und der medizinischen Unterlagen zum Unfall bzw. Unfalltod umfassend geprüft und eingeschätzt werden, ob ein Vorgehen gegen die Ablehnung der Unfallversicherung Erfolgsaussichten hat oder nicht. Nach unseren langjährigen Erfahrungen im Versicherungsrecht erfolgt mindestens ein Drittel der Ablehnungen von Unfallversicherungen fehlerhaft. Die Leistungen können häufig im außergerichtlichen Verfahren oder schließlich im Klageverfahren vor Gericht eingefordert werden.
Hier können Sie uns kontaktieren und uns über Ihre Erfahrungen berichten oder Anfragen zusenden: https://sz-law.de/kontakt/
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