DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Häufig wird in einem Kennzeichenrechtsstreit neben einem Rechtsanwalt zusätzlich ein Patentanwalt eingeschaltet. Im Markengesetz ist diesbezüglich festgelegt,
dass der in diesem Rechtsstreit Unterlegene nicht nur die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes und die des gegnerischen Rechtsanwaltes zu tragen hat, sondern auch die Kosten des „mitwirkenden“ Patentanwalts.
Dabei bedeutet „Mitwirken“ nur, dass der Patentanwalt erklärt, er wolle mitwirken. Weitere Ausführungen dazu muss er ebenso wenig machen wie Ausführungen zur Sache selbst. Tritt er auch in einer mündlichen Verhandlung auf, genügt es, wenn er da ist und sich bestellt – also Grüß Gott sagt und – vor Gericht erklärt, dass er die Partei neben dem Rechtsanwalt vertrete. Mehr wird an Aktivität von ihm nicht verlangt, um seine Gebühren anfallen zu lassen.
Dass diese Situation in vielen Fällen nur schwer nachzuvollziehen ist und deswegen auch häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte, liegt auf der Hand, allerdings steht es so im Gesetz (§ 140 Markengesetz), so dass sich Ausführungen dazu im Rechtsstreit eigentlich erübrigen.
Der BGH hat nun dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die deutsche Bestimmung des § 140 Markengesetz mit europäischem Recht vereinbar ist. Denn die Richtlinie 2004/48/EG sieht für Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe vor, dass die fair und gerecht, nicht unnötig kompliziert oder kostspielig sein müssen und keine unangemessenen Fristen oder ungerechtfertigte Verzögerungen mit sich bringen dürfen.
Der BGH hat Zweifel daran geäußert, dass § 140 Markengesetz diesen Vorgaben entspricht. Die Einschaltung eines Patentanwalts und damit die Belastung der unterlegenen Partei mit doppelten Kosten könnten in diesem Sinne unangemessen sein. Die Erstattung von Patentanwaltskosten ohne Rücksicht darauf, ob die Einschaltung eines Patentanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich war, trage dem nicht ausreichend Rechnung.
Es bleibt zu hoffen, dass der EuGH diese oft unnötig kostensteigernde Rechtslage klärt.
BGH vom 24.9.2020; Az. I ZB 59/19
05. Oktober 2022 none
Sie wollen sich von ihrem Ehegatten trennen oder haben sich bereits getrennt? Hier gebe ich Ihnen einen Überblick über die Regelungsmöglichkeiten bei einer anstehenden Scheidung. Bitte beachten Sie, dass in jedem Einzelfall eine individuelle anwaltliche Beratung sinnvoll und fast immer notwendig ist. Thema: Ehegatten & Unterhal
29. September 2022 none
Die Gas-Umlage scheint politisch auf dem Abstellgleis zu sein. Dennoch haben betroffene Haushalte oder Vermietungen bereits ein Informationsschreiben von ihrem Gasversorger erhalten und wurden dabei aufgefordert, zum Monatswechsel den Gaszähler abzulesen. Erklären Sie hierzu formell Ihren Vorbehalt, um im Zweifel nicht aus vertraglichen Ansprü
22. September 2022 none
Für die Betroffenen wird es ernst: Das Bundessozialgericht (BSG) hatte Ende Juni entschieden, dass Freiberufler, die Gesellschafter sind und gleichzeitig als Geschäftsführer agieren, als Angestellte der Gesellschaft im sozialversicherungsrechtlichen Sinne angesehen werden können und damit sozialversicherungspflichtig sind (Urt. v. 28.06
23. Januar 2013 none
Der Justizminister-Rat der EU hat im Sommer 2012 eine Verordnung zur Angleichung des EU-Erbrechts verabschiedet. Mit der Verordnung sollen Testamente und Erbfälle mit Auslandsbezug zukünftig besser geregelt werden – also solche, bei denen der Erblasser Bezug zu mehr als einem Staat hat. Sie ist auf Erbfälle, die ab dem 17. August 2015 eintret
12. Februar 2013 none
Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wer nach Ihrem Tod ihren Digitalen Nachlass verwaltet bzw. verwalten darf? Sicherlich nicht. Wenn schon 80 % der Deutschen ohne Testament versterben, kann man sich ausmalen, wie wenige daran denken, jemand anderen im Todesfall zu legitimieren, z.B. das Facebook-Profil oder online gespeicherte Daten zu lös
07. März 2018 none
EuGH stärkt Unionsmarke Der Europäische Gerichtshof hat das Markenrecht in Form der Europäischen Gemeinschaftsmarke gestärkt. In seinem Urteil vom 1. März ging es um den Sportartikelhersteller adidas, der sich erfolgreich dagegen zur Wehr gesetzt hat, dass seine bekanntermaßen aus drei Parallelstreifen bestehende Marke von ähnlichen Abbildungen nachg