DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Langsam kündigt sich der Winter durch ersten Bodenfrost an und wie in so manchen zurückliegenden Jahren wird man als Fußgänger oder Autofahrer vom Glatteis überrascht.
Grundsätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob motorisiert oder zu Fuß, auf die durch winterliche Witterung entstehenden Gefahren einstellen muss. Schon im Eigeninteresse der Schadenverhütung muss er die Maßnahmen ergreifen, die nach der gegebenen Gefahrenlage geboten sind. Tut er dies nicht, begründet dies in der Regel eine Mithaftung.
Wer in einen Unfall bei Glätte verwickelt ist, haftet beinahe immer mit.
Wird festgestellt, dass der Verkehrsteilnehmer in einer ganz besonderen, schlechthin unverständlichen Sorglosigkeit gehandelt hat, kann es sogar zu einer alleinigen Haftung kommen.
Zwar hat der Verkehrssicherungspflichtige (z.B. die Gemeinde für öffentliche Straßen und Plätze; Anlieger für Gehwege vor ihren Grundstücken) eine winterliche Räum- und Streupflicht, jedoch besteht diese nicht uneingeschränkt. Nur was ihm auch zumutbar ist, muss er erledigen.
So hat die Räum- und Streupflicht eine zeitliche Grenze, die in der Regel an Werktagen um 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 09:00 Uhr beginnt und um ca. 20:00 Uhr endet. Außerhalb dieser Zeiten darf der Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nicht mit geräumten Wegen rechnen.
Die Eigenverantwortung steht an erster Stelle
Für den Verkehrsteilnehmer besteht vorrangig eine Eigenverantwortung. Das bedeutet, dass sich grundsätzlich jeder Verkehrsteilnehmer, egal ob PKW-Fahrer oder Fußgänger, im Winter den gegebenen Verhältnissen anpassen und sich auf die Witterung einstellen muss. Im eigenen Interesse sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, also z.B. nur die gestreute Fläche zu begehen oder zu befahren und außerhalb der Räum- und Streuzeiten entweder ganz auf die Benutzung der Verkehrsräume zu verzichten oder äußerste Sorgfalt walten zu lassen. Im Falle eines Unfalls muss der Verletzte diese äußerste Sorgfalt nachweisen.
Glatteiunfall, Haftung, Schadensersatz, Schmerzensgeld
Haben sowohl eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht als auch die Sorglosigkeit oder Unachtsamkeit des Verkehrsteilnehmers zu dem Schaden geführt, wird eine Haftungsteilung vorgenommen, wobei sich der jeweilige Haftungsanteil nach dem Grad des Verschuldens richtet.
Stürzt z.B. ein Fußgänger auf einem erkennbar nicht geräumten Fußweg, wird geprüft, ob der Fußgänger den Zustand des Weges kannte, ob es notwendig war, den Weg zum Unfallzeitpunkt zu benutzen, ob eine Umgehungsmöglichkeit bestand oder ob der Fußgänger die erforderliche Aufmerksamkeit walten ließ.
Wer sich ohne Not in Gefahr begibt, handelt nach der Rechtsprechung unvernünftig. Eine Mithaftung wird z.B. auch einem PKW-Fahrer entgegengehalten, der auf einen wegen Eisglätte schleudernden PKW auffährt. Die Mithaftung wird damit begründet, dass bereits der Anscheinsbeweis dafür spricht, dass der Autofahrer seine Geschwindigkeit nicht den Witterungsbedingungen angepasst hatte, da er ansonsten rechtzeitig hätte bremsen oder ausweichen können.
Die Rechtsprechung neigt dazu, bei Glatteisunfällen, in denen der Geschädigte Kenntnis von der besonderen Witterungslage und/oder dem Zustand des Weges hatte (und dies dürfte auf alle Fälle von Glatteis, ausgenommen Blitzeis, zutreffen), und daher der Vorwurf der Unaufmerksamkeit nicht ausgeräumt werden kann, von einer Mithaftung des Geschädigten auszugehen, die durchaus bei 50 % und mehr liegen kann.
Einem Glatteisunfall und einer damit verbundenen juristischen Auseinandersetzung zur Haftungsverteilung gehen Sie am ehesten natürlich dann aus dem Weg, wenn Sie sich bei Temperaturen um den Gefrierpunkt auf Eisglätte einstellen und nur die notwendigsten Fahrten oder Wege bei größter Sorgfalt unternehmen.
Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt, mit der Durchsetzung Ihres Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruchs.
Eleonore Wunder, Rechtsanwältin
05. Oktober 2022 none
Sie wollen sich von ihrem Ehegatten trennen oder haben sich bereits getrennt? Hier gebe ich Ihnen einen Überblick über die Regelungsmöglichkeiten bei einer anstehenden Scheidung. Bitte beachten Sie, dass in jedem Einzelfall eine individuelle anwaltliche Beratung sinnvoll und fast immer notwendig ist. Thema: Ehegatten & Unterhal
29. September 2022 none
Die Gas-Umlage scheint politisch auf dem Abstellgleis zu sein. Dennoch haben betroffene Haushalte oder Vermietungen bereits ein Informationsschreiben von ihrem Gasversorger erhalten und wurden dabei aufgefordert, zum Monatswechsel den Gaszähler abzulesen. Erklären Sie hierzu formell Ihren Vorbehalt, um im Zweifel nicht aus vertraglichen Ansprü
22. September 2022 none
Für die Betroffenen wird es ernst: Das Bundessozialgericht (BSG) hatte Ende Juni entschieden, dass Freiberufler, die Gesellschafter sind und gleichzeitig als Geschäftsführer agieren, als Angestellte der Gesellschaft im sozialversicherungsrechtlichen Sinne angesehen werden können und damit sozialversicherungspflichtig sind (Urt. v. 28.06
23. Januar 2013 none
Der Justizminister-Rat der EU hat im Sommer 2012 eine Verordnung zur Angleichung des EU-Erbrechts verabschiedet. Mit der Verordnung sollen Testamente und Erbfälle mit Auslandsbezug zukünftig besser geregelt werden – also solche, bei denen der Erblasser Bezug zu mehr als einem Staat hat. Sie ist auf Erbfälle, die ab dem 17. August 2015 eintret
12. Februar 2013 none
Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wer nach Ihrem Tod ihren Digitalen Nachlass verwaltet bzw. verwalten darf? Sicherlich nicht. Wenn schon 80 % der Deutschen ohne Testament versterben, kann man sich ausmalen, wie wenige daran denken, jemand anderen im Todesfall zu legitimieren, z.B. das Facebook-Profil oder online gespeicherte Daten zu lös
07. März 2018 none
EuGH stärkt Unionsmarke Der Europäische Gerichtshof hat das Markenrecht in Form der Europäischen Gemeinschaftsmarke gestärkt. In seinem Urteil vom 1. März ging es um den Sportartikelhersteller adidas, der sich erfolgreich dagegen zur Wehr gesetzt hat, dass seine bekanntermaßen aus drei Parallelstreifen bestehende Marke von ähnlichen Abbildungen nachg
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.