DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Die Erschütterung des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen während der Kündigungsfrist ist möglich.
Mit seinem Urteil vom 02.05.2023 schiebt nun auch das LAG Schleswig-Holstein unter dem Aktenzeichen 2 Sa 203/22 einer vielfach von Arbeitnehmerseite aus gelebten Praxis einen Riegel vor. Es liegt damit auf der Linie des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 08.09.2021 - 5 AZR 149/21.
Wir haben über das Urteil des BAG bereits hier berichtet.
Bleibt der Arbeitnehmer während der gesamten Kündigungsfrist krankheitsbedingt der Arbeit fern und reicht auf den Beendigungstermin hin abgezählte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dem Arbeitgeber herein, riskiert er – zu Recht – seinen Entgeltfortzahlungsanspruch.
Die Klägerin, eine Pflegeassistentin, hatte am 04.05.2022 eine Kündigung mit Datum 05.05.2022 auf dem Kündigungsschreiben verfasst und zum 15.06.2022 (Beendigungstermin) gekündigt. Gleichzeitig bat sie darin den Arbeitgeber insbesondere um die Zusendung einer Kündigungsbestätigung und auch um Überlassung ihrer Arbeitspapiere direkt an ihre Wohnanschrift. Ab dem 05.05.22 erschien sie dann nicht mehr zur Arbeit und meldete sich bei Arbeitgeber arbeitsunfähig krank. Augenfällig war dann weiter, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des behandelnden Arztes genau nach sechs Wochen und damit zum Ende der Entgeltfortzahlungspflicht sowie dem Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses an sich endeten. Der beklagte Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Entgeltfortzahlung an die Pflegeassistentin und sah den Beweiswert der ihm überlassenen ärztlichen AU-Bescheinigungen als erschüttert an. Hiergegen ging die Arbeitnehmerin gerichtlich vor. Ihre auf Entgeltfortzahlungsklage gerichtete Klage blieb in II. Instanz vor dem LAG jetzt – zu Recht - erfolglos.
In seiner Entscheidung verweist das LAG zunächst auf den hohen Beweiswert von ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Diese kann der Arbeitgeber nur dadurch erschüttern, dass er tatsächliche Umstände darlegt und beweist, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben. Gelingt ihm das, ist die Folge daraus, dass der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Beweiswert mehr zukommt und der Arbeitnehmer muss den Vollbeweis für seine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit erbringen.
Nach dem LAG Schleswig-Holstein kann der Beweiswert dann auch als erschüttert angesehen werden, wenn die vom Arbeitnehmer vorgelegten einzelnen AU-Bescheinigungen zusammengerechnet auf den Beendigungstermin enden oder aber zeitgleich mit dem maximalen Entgeltfortzahlungszeitraum von sechs Wochen zusammenfallen und erschweren hinzukommt, dass der Arbeitnehmer es schon mit dem Kündigungsschreiben darauf anlegt haben könnte, nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen.
So war es hier: Die Arbeitnehmerin hat bereits mit Ihrer Kündigungserklärung die Herausgabe der Arbeitspapiere verlangt und diese nach Hause überlassen haben wollen. Passgenau legte sie dann mehrere AU-Bescheinigungen vor, die zusammengerechnet mit dem Kündigungstermin endeten. Das reichte dem LAG den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigungen als erschüttert anzusehen und die Arbeitnehmerin musste daraufhin den Vollbeweis für ihre Arbeitsunfähigkeit führen, was ihr nicht gelang. Der Traum Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung zu erhalten, war ausgeträumt.
Wir haben bereits in ähnlich gelagerter Fällen vor den Arbeitsgerichten für Mandanten unberechtigte Ansprüche auf Entgeltfortzahlung abwehren können. Der Weg dorthin ist manchmal steinig. Oft sind danach die Beweise gegen den Arbeitnehmer aber so erdrückend gewesen, dass sich gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen angeschlossen haben und von anderer Seite für ihn weiteres Ungemach ergeben hat.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei GRÄBER ONASCH IBACH sind täglich mit den von der Rechtsprechung sich immer weiter verschärfenden Anforderungen des Rechts konfrontiert und wissen diese zu lösen. Wir stehen Ihnen für eine weitere Beratung und Begleitung auch auf diesem arbeitsrechtlichen Minenfeld gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
07. September 2023 Arbeitsrecht, Insolvenzrecht
Versandhändler Klingel insolvent: Der Versandhändler Klingel bzw. die dahinterstehende K-Mail Order GmbH & Co. KG aus Pforzheim ist insolvent. Rund 1.300 Mitarbeiter sollen ihre Arbeitsplätze verlieren und sind teilweise schon gekündigt worden. Die Klingel-Gruppe aus Pforzheim meldete bereits im Mai 2023 ein Insolvenzverfahr
27. Juni 2023 Arbeitsrecht
Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen - Bundesarbeitsgericht erhöht Belehrungspflichten des Arbeitgebers massiv und verlangt von ihm hellseherische Fähigkeiten! Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Grün
17. Februar 2023 Arbeitsrecht
Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt. So: BAG, Urteil vom 16. F
19. Januar 2023 Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 18.01.2023 (Az.: 5 AZR 108/22) klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigte bei gleicher Qualifikation Anspruch auf denselben Stundenlohn wie Vollzeitbeschäftigte haben. Geklagt hatte ein Rettungsassistent, der sich die vom Arbeitgeber angebotenen Schichten selbst aussuchen konnte, was der A
07. Dezember 2022 Arbeitsrecht
Der Neunte Senat des BAG hatte in seiner Entscheidung vom 05.07.2022 darüber zu befinden, ob der/die Arbeitnehmer/-in (m/w/d) beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des laufenden Kalenderjahres, also nach dem 30.06., seinen/ihren vollen Jahresurlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen und ge
20. September 2022 Arbeitsrecht
Es hat inzwischen die Runde gemacht: das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat per Pressemitteilung seine Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht. Arbeitgeber sind demnach gesetzlich verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Ein Initiativrecht des Betriebsrats besteht hingegen nicht. Ein Urteil mit Sachgründen gi
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.