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Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 18.01.2023 (Az.: 5 AZR 108/22) klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigte bei gleicher Qualifikation Anspruch auf denselben Stundenlohn wie Vollzeitbeschäftigte haben.
Geklagt hatte ein Rettungsassistent, der sich die vom Arbeitgeber angebotenen Schichten selbst aussuchen konnte, was der Arbeitgeber zum Anlass nahm, ihm deswegen nur 12,00 € anstelle von 18,00 € Stundenlohn zu zahlen, den Vollzeitbeschäftigte für diese Tätigkeit bei ihm erhalten.
Das BAG hat mit seinem o.a. Urteil nunmehr klargestellt, dass die im Vergleich zu den hauptamtlichen Rettungsassistenten geringere Stundenvergütung den Kläger entgegen § 4 Abs. 1 TzBfG ohne sachlichen Grund benachteiligt. Die haupt- und nebenamtlichen Rettungsassistenten sind nämlich gleich qualifiziert und üben die gleiche Tätigkeit aus. Der von der Beklagten pauschal behauptete erhöhte Planungsaufwand bei der Einsatzplanung der nebenamtlichen Rettungsassistenten bildet keinen sachlichen Grund zur Rechtfertigung der Ungleichbehandlung.
Ein wichtiges Urteil für alle in Teilzeit Beschäftigten, auch aus anderen Branchen, die z.B. nach einer Familienpause wieder im erlernten Beruf stundenweise arbeiten möchten und gegenüber den Vollzeitbeschäftigten bei der Bezahlung benachteiligt werden.
07. Dezember 2022 Arbeitsrecht
Der Neunte Senat des BAG hatte in seiner Entscheidung vom 05.07.2022 darüber zu befinden, ob der/die Arbeitnehmer/-in (m/w/d) beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des laufenden Kalenderjahres, also nach dem 30.06., seinen/ihren vollen Jahresurlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen und ge
20. September 2022 Arbeitsrecht
Es hat inzwischen die Runde gemacht: das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat per Pressemitteilung seine Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht. Arbeitgeber sind demnach gesetzlich verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Ein Initiativrecht des Betriebsrats besteht hingegen nicht. Ein Urteil mit Sachgründen gi
28. Juni 2022 Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
Im Arbeitsverhältnis werden die Informationspflichten verschärft. Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer nun umfassender über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren, für Arbeitgeber verschärfen sich die Fristen und drohen Bußgelder. Die Pflicht für den Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seine Arbeitskonditionen zu informieren ist nicht neu. Schon
14. Mai 2019 Arbeitsrecht
Die Verletzungen, die unsere Mandanten nach Unfällen oder Behandlungsfehlern davontragen, sind oftmals so schwerwiegend, dass sie zu einer vorübergehenden oder in manchem Fall auch dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen. Die damit verbundenen Einkommenseinbußen, der sogenannte Erwerbsschaden, machen wir in diesen Fällen bei dem Verursacher geltend
19. März 2014 Arbeitsrecht
Sachverhalt Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung des zuletzt zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrags. Die Klägerin war aufgrund vier aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt für das Jahr 2009. Im Arbeitsvertrag war vermerkt, dass die Klägerin als Arbeitsvermittlerin bei der Agent
21. März 2014 Arbeitsrecht
Sachverhalt Die krankheitsbedingt gekündigten Arbeitnehmerinnen begehren in den Ausgangsverfahren Schadensersatz nach dem dänischen AGG. Ihre Fehlzeiten seien auf eine Behinderung zurückzuführen, weshalb die Arbeitgeber nach Art. EWG RL 2000 78 Artikel 5 der RL 2000/78 verpflichtet gewesen seien, eine Arbeitszeitverkürzung anzubieten. Der EuGH hatte insowei
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