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Versandhändler Klingel insolvent:
Der Versandhändler Klingel bzw. die dahinterstehende K-Mail Order GmbH & Co. KG aus Pforzheim ist insolvent. Rund 1.300 Mitarbeiter sollen ihre Arbeitsplätze verlieren und sind teilweise schon gekündigt worden.
Die Klingel-Gruppe aus Pforzheim meldete bereits im Mai 2023 ein Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung an. Die Hauptgesellschaft von Klingel ist die K - Mail Order GmbH & Co. KG.
Der Versandhandel von Klingel soll jetzt insgesamt eingestellt werden. Ein Großteil der rund 1.300 Mitarbeiter der K – Mail Order GmbH & Co. werden ihren Arbeitsplatz bereits zum 30.11.2023 verlieren und sind schon gekündigt, andere sollen später folgen.
Für die gekündigten Mitarbeiter stellen sich jetzt viele Fragen.
Viele davon lassen sich nicht einfach beantworten. Fakt ist aber: Wer eine Kündigung erhalten hat, hat ab dem Zugang der Kündigung nur maximal drei Wochen Zeit sich dagegen vor dem Arbeitsgericht zu wehren, §§ 4,7 KSchG. Geschieht das nicht, gibt es - bis aus wenige Ausnahmen – keine Möglichkeit mehr die Kündigung dort noch überprüfen zu lassen. Ausgehend von der Kündigungswelle vom 28.08.2023 wäre demnach Kündigungsschutzklage bis spätestens 18.09.2023 bei Gericht einzureichen.
Allein die Insolvenz für sich genommen rechtfertigt noch nicht die Kündigung der Mitarbeitenden aus betriebsbedingten Gründen. Dazu ist mehr nötig. Zahlreiche Formalien müssen eingehalten werden. Diese sind oftmals auch von unionsrechtlichem Einschlag, wie der Massenentlassungsrichtlinie geprägt. Auch die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeitenden wird in der Insolvenz nicht leichter. Nach wie vor ist daran das Integrationsamt/KVJS zu beteiligen. Es muss seine Zustimmung erteilen, § 168ff. SGB IX. Erfolgt das nicht, ist die Kündigung unwirksam.
Auch der von Klingel mit dem Betriebsrat nach Pressemitteilungen vereinbarte Interessenausgleich und Sozialplan macht es im Ergebnis nicht einfacher. Auch in diesem Zusammenhang stellen sich zahlreiche Detailfragen, die zur Unwirksamkeit dieses Plans führen können.
Sollte Klingel zudem noch „gerettet“ werden, steht ein Betriebsübergang im Raum. Auch in diesem Zusammenhang gibt es viele Fragen zu beantworten. In der Regel müssen die Mitarbeiter dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses zustimmen.
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