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In den frühen 70er Jahren lernte man noch in der Schule, dass die Kernenergie die Energie der Zukunft sei, sicher und umweltfreundlich. Wenige Jahre später belehrte Tschernobyl eines Besseren. Nun soll die Zukunft unter anderem Windenergie und Fotovoltaik gehören. Ist das gefahrlos? Auf Windräder sollen wir in Weiden verzichten, weil diese immerhin dem einen oder anderen Vogel gefährlich werden können. Wirklich gefährlich dürften Fotovoltaik-Anlagen nach dem derzeitigen Wissensstand wohl nicht sein, diverse juristische Probleme gibt es allemal.
So bearbeite ich gerade gleich mehrere Fälle, die die fehlerhafte Befestigung von Fotovoltaik-Anlagen auf Dächern betreffen. Gerade bei älteren Dächern wurden gelegentlich ungeeignete Befestigungselemente verwendet. Zum Teil wurden die Dächer dadurch so beschädigt, dass sie nun vollständig erneuert werden müssen. Zum Teil ist Feuchtigkeit in die Dachisolierung eingedrungen. In einem Fall wurden die Fotovoltaik-Elemente so mangelhaft befestigt, dass die Gefahr besteht, dass die Platten bei stärkerem Wind vom Dach geweht werden und Passanten gefährden.
In einem anderen Fall geht es darum, dass auf Grund von noch nicht im einzelnen erforschten Mängeln auf einem Dach nicht einmal annähernd so viel Energie erzeugt wird, wie auf einem etwa gleich großen benachbarten Dach.
Auch Betrüger sind auf dem lukrativen Markt engagiert. Ein Ehepaar leistete eine Vorauszahlung in Höhe von 60.000 € auf Fotovoltaik-Elemente, die dann nie geliefert wurden. Immerhin sitzen die Verkäufer in Haft.
Fazit: Man wähle seinen Vertragspartner sorgfältig. Warum in die Ferne schweifen, seriöse Anbieter gibt es auch und gerade hier.
Die Rechtsgelehrten streiten noch darüber, ob es sich bei einem Vertrag über eine Fotovoltaik-Anlage um einen Kaufvertrag oder um einen Werkvertrag handelt. Dies kann durchaus zu unterschiedlichen Konsequenzen führen. Der Bundesgerichtshof entschied 2004, dass ein Vertrag über die Lieferung und Einbau von Fotovoltaik-Anlagen auf Gebäudedächer ein Kaufvertrag sei. Dies deshalb, weil die Lieferung der Elemente im Vordergrund stehe, die Montage sei völlig untergeordnet. Ich halte dies für falsch, wie einige der Beispielsfälle oben zeigen. Professor Dr. Kniffka, inzwischen Vorsitzender des Zivilsenats beim BGH, der sich ausschließlich mit Baurecht befasst, deutete vor kurzem an, dass der BGH hier möglicherweise seine Meinung ändern wird.
Für die Verjährung ist wichtig, ob man eine Fotovoltaik-Anlage als Bauwerk oder jedenfalls als eine Sache, die für ein Bauwerk verwendet wird, ansieht oder nicht. Im letzteren Fall würde nur eine viel zu kurze zweijährige Gewährleistung-Frist gelten, nimmt man ein Bauwerk an, verjähren die Mängelansprüche erst in fünf Jahren.
Übrigens: Sofern sich im „Kleingedruckten“ eine Verkürzung der Verjährungsfrist findet, ist dies nicht nur gegenüber Verbraucher, sondern auch gegenüber Unternehmern unwirksam.
22. Mai 2018 Kaufrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
Urteil Amtsgericht Jena vom 19.04.2018, AZ: 28 C 553/17 In der Kanzlei sprach ein Mandant vor. Er hatte über die Internetplattform eBay ein Mobiltelefon ersteigert, welches durch den Verkäufer als “original verpackt … Neu” angepriesen wurde. Nach Begleichung des Kaufpreises i.H.v. 110,- € zuzüglich Versandkosten erhielt er einige Ta
17. März 2020 Verkehrsrecht, Vertragsrecht
Problematiken bei der Angabe der Anzahl der Vorbesitzer des Kfz im Kaufvertrag Der Mandant verkaufte einen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 10 Jahren alten PKW mit einer Laufleistung von 116.500 km. Der Kaufvertrag enthielt u.a. folgende Formulierungen: “Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmäng
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20. Dezember 2021 IT-Recht, Vertragsrecht, Zivilrecht
Seit Dezember 2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Vielen ist es aus den Medien bereits bekannt, weil es erstmals ein „Recht auf schnelles Internet“ regelt bzw. besser gesagt: Wen der Internetanbieter nicht die Breitbandqualität bietet, die er vertraglich zusichert, dann muss er im Verhältnis eine Minderung hinnehmen
28. Juni 2022 Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
Im Arbeitsverhältnis werden die Informationspflichten verschärft. Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer nun umfassender über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren, für Arbeitgeber verschärfen sich die Fristen und drohen Bußgelder. Die Pflicht für den Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seine Arbeitskonditionen zu informieren ist nicht neu. Schon
12. August 2022 Vertragsrecht, Zivilrecht
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Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
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