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Im Arbeitsverhältnis werden die Informationspflichten verschärft. Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer nun umfassender über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren, für Arbeitgeber verschärfen sich die Fristen und drohen Bußgelder.
Die Pflicht für den Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seine Arbeitskonditionen zu informieren ist nicht neu. Schon jetzt gilt nach der sogenannten Nachweisrichtlinie 91/533/EWG und jetzigem Nachweisgesetz, dass über alle wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu informieren ist und die Niederschrift dem Arbeitnehmer auszuhändigen ist (§ 2 Nachweisgesetz).
Die Richtlinie ist nun aber schon über 30 Jahre alt, eine Zeit, in der sich der Arbeitsmarkt stark verändert hat, neue oder atypische Beschäftigungsverhältnisse entstanden sind. Die Europäische Union schärft daher mit der EU-Richtlinie 2019/1152 nach (Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union, kurz „Arbeitsbedingungenrichtlinie“). Aus rechtspolitischer Sicht passt sie die Vorgaben für das Arbeitsrecht auf den aktuellen Stand an. Aus Arbeitgebersicht verschärfen sich die Vorgaben und die Rechtsfolgen, aus Arbeitnehmersicht wird die Vertragsposition gestärkt. Im Kern geht es bei den Änderungen darum, mehr Verbindlichkeit und Transparenz im Arbeitsverhältnis sicherzustellen, in Zukunft gilt zum Beispiel:
Der letzte Punkt hat es in sich, für den Arbeitnehmer wichtig zu wissen vor allem wegen den kurzen Ausschlussfristen um gegen eine Kündigung vorzugehen, für den Arbeitgeber ein unfreiwilliger Anreiz die Kündigung hinterfragen zu lassen. Einschneidend ist auch die Ausgestaltung als Ordnungswidrigkeit: Nunmehr sind für jeden Verstoß bis zu 2.000 Euro Geldbuße möglich. Mit dem Hintergrund, dass die neuen Regelungen auch die Fristen verkürzen und verschärfen, zu wann die Information vorliegen und ausgehändigt sein muss, sind die Änderungen insgesamt für beide Seiten sehr relevant.
Für eine Beratung stehen Ihnen die Ad Fontes Rechtsanwälte zur Verfügung. Wir vertreten Arbeitgeber aber auch Arbeitnehmer bei der Gestaltung und Durchsetzung ihrer Rechte.
19. Januar 2023 Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 18.01.2023 (Az.: 5 AZR 108/22) klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigte bei gleicher Qualifikation Anspruch auf denselben Stundenlohn wie Vollzeitbeschäftigte haben. Geklagt hatte ein Rettungsassistent, der sich die vom Arbeitgeber angebotenen Schichten selbst aussuchen konnte, was der A
07. Dezember 2022 Arbeitsrecht
Der Neunte Senat des BAG hatte in seiner Entscheidung vom 05.07.2022 darüber zu befinden, ob der/die Arbeitnehmer/-in (m/w/d) beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des laufenden Kalenderjahres, also nach dem 30.06., seinen/ihren vollen Jahresurlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen und ge
12. Oktober 2022 Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht
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20. September 2022 Arbeitsrecht
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Urteil Amtsgericht Jena vom 19.04.2018, AZ: 28 C 553/17 In der Kanzlei sprach ein Mandant vor. Er hatte über die Internetplattform eBay ein Mobiltelefon ersteigert, welches durch den Verkäufer als “original verpackt … Neu” angepriesen wurde. Nach Begleichung des Kaufpreises i.H.v. 110,- € zuzüglich Versandkosten erhielt er einige Ta
17. März 2020 Verkehrsrecht, Vertragsrecht
Problematiken bei der Angabe der Anzahl der Vorbesitzer des Kfz im Kaufvertrag Der Mandant verkaufte einen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 10 Jahren alten PKW mit einer Laufleistung von 116.500 km. Der Kaufvertrag enthielt u.a. folgende Formulierungen: “Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmäng
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Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
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