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Wird mit der Abbildung eines Produktes geworben, kommt dieser Abbildung grundsätzlich maßgebliche Bedeutung zu. Ein späterer Vertrag muss die Leistungen, die sich aus der Abbildung ergeben, auch vollständig wiedergeben.
Gerade bei der Betrachtung von Internetseiten seien visuelle Eindrücke für die Erfassung des jeweiligen Inhaltes von entscheidender Bedeutung. Das allgemeine Publikum fasst eine Abbildung als maßgeblichen Teil der Produktbeschreibung auf. Dass derartigen Abbildungen „generell nur eine untergeordnete Rolle“ zukomme, trifft nach Auffassung des OLG Hamm nicht zu.
Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen Sonnenschirme im Internet angeboten. Dort waren auch Betonplatten abgebildet, die der notwendigen Stabilisierung der Sonnenschirme dienten. Wer allerdings einen Sonnenschirm kaufte, musste zusätzlich auch die Betonplatten erwerben. Dies hielt das OLG Hamm für irreführend.
OLG Hamm vom 4.8.2015; Az. U 66/15
Rechtsanwalt Dr. Peter Schotthöfer, München
16. Januar 2020 Kaufrecht, Vertriebsrecht
Der Thermomix krempelt nicht nur in der Küche gewohnte Abläufe um, sondern hat auch für das Kauf- und Vertriebsrecht Auswirkungen. Das Landgericht Wuppertal lehnte jetzt die Klage einer Käuferin des Küchengeräts ab, die dagegen vorging, dass kurz nach dem Kauf ein Nachfolgemodell mit deutlich erweiterten Funktionen erschien (Urt. v. 09.01.2020, Az. 9 S 179/19). Die zugrundeliegende Konstellation lässt sich auf quasi alle Branchen a
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Eine ungarische Autowerkstatt war jahrelang Vertragspartner der Firma Daimler und benutzte in diesem Zusammenhang auch die Marke “Mercedes Benz“. Nach Vertragsende verständigte die Werkstatt den Betreiber der Website, auf der sie bis dahin geworben hatte, dass die Anzeige zu löschen sei. Dem kam der Betreiber jedoch nicht nach. Der EuGH entschied nun,
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… der vor dem Arbeitsgericht klagen beziehungsweise verklagt werden muss? 1. In der vorgenannten Entscheidung hat sich der BGH wieder einmal mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Handelsvertreterverhältnis mit einem sogenannten Einfirmenver-treter vorliegt. § 92 a Abs. 1 Satz 1 HGB enthält zwei unterschiedliche Alternativen. Dan
20. Dezember 2017 Handelsrecht, Handelsvertreterrecht, Vertriebsrecht
Eine Vereinbarung, nach der über längere Zeiträume gezahlte Provisionsvorschüsse in Höhe des Unterverdienstes vom Unternehmer bei Beendigung des Handelsvertretervertrags zurückgefordert werden können, kann wegen einer unzulässigen Kündigungserschwerung unwirksam sein. In diesem Fall läuft das Rückforderungsverlangen des Unter-nehmers bei Vertragsende lee