DeutschEnglishTürkçe 0 0 Rechtsanwältin Irem Scholz Anwaltsbüro Quirmbach und Partner Fachanwältin für Medizinrecht zu den Beiträgen Rechtsgebiete Arzthaftungsrecht Haftpflichtrecht Medizinrecht Schadenrecht Sprachen Englisch Türkisch 02602 - 99 96 90 02602 - 99 96 9 24 scholz@ihr-anwalt.com www.ihr-anwalt.com Kontakt speichern Teilen Sind Sie mit den Leistungen von Rechtsanwältin Irem Scholz zufrieden? Dann teilen Sie hier Lob, Kritik oder Feedback mit. Bewerten Anwalt per Klick Rechtsanwältin Irem Scholz bietet die Video Sofort-Erstberatung. Mit "OK" gelangen Sie in das virtuelle Wartezimmer. Wir empfehlen die Nutzung des Browsers Google Chrome. × OK Schließen Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, damit der Anwalt Sie kontaktieren und eine Erstberatung mit Ihnen vereinbaren kann. 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Bewertungslink anfordern Biografie Irem Scholz Ich habe an der Philipps-Universität Marburg Rechtswissenschaften studiert. Die Zulassung als Rechtsanwältin wurde mir im Jahr 2002 verliehen. Seit Februar 2005 bin ich im Anwaltsbüro Quirmbach und Partner tätig. Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit sind Fälle aus den Bereichen Geburtshilfe und Frauenheilkunde (Gynäkologie). Dazu gehören insbesondere: •Geburtsschäden •fehlerhafte Früherkennung von Fehlbildungen beim Ungeborenen •fehlgeschlagene Sterilisation/Schwangerschaftsbeendigung Seit dem 18.05.2009 bin ich Fachanwältin für Medizinrecht. Um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, nehme ich regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen insbesondere im Geburtsschadensrecht teil. Da ich neben Deutsch auch fließend Türkisch spreche, bin ich innerhalb unserer Kanzlei auch die Ansprechpartnerin für türkischstämmige Mandanten. Ich bin seit 2002 Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins. Persönliches Statement "Meine Mandanten können sich auf mich verlassen. Ich arbeite hoch motiviert, engagiert und gewissenhaft für Sie, mit dem Ziel, einen schnellen und guten Erfolg für sie zu erreichen." Veröffentlichungen Keine verbindlichen Regeln für die Versicherer. Reha-Management erfordert Vertrauen und Kooperationswillen (in: Versicherungswirtschaft, Heft 14, 2013) Anwaltsbüro Quirmbach und Partner weitere Anwälte der Kanzlei: RAin Michaela Fischer RA Thomas Gfrörer RAin Ines Gläser RA Mathias Holl RAin Melanie Mathis RA Malte Oehlschläger RA Martin Quirmbach RA u. Mediator Paul-Albert Schullerus RA Sven Wilhelmy RAin Eleonore Wunder Quirmbach und Partner – Anwälte an Ihrer Seite Schadensersatz und Schmerzensgeld nach schweren Unfällen und Arztfehlern Dafür setzen wir uns seit über 30 Jahren ein. Empathisch. Schnell. Kompetent. Wir bieten: • konsequente Spezialisierung auf unser Fachgebiet; • ein Team mit langjähriger Erfahrung; • schnelle und unkomplizierte Fallbearbeitung; • bundesweite Vertretung ausschließlich auf Geschädigtenseite. Mehr als 30 Jahre Erfahrung Seit mehr als 30 Jahren gibt es das Anwaltsbüro Quirmbach. Von Martin Quirmbach als Einzelkanzlei im Jahr 1983 gegründet, wurde es im Jahr 2000 zu einer Partnergesellschaft. Die Partner Martin Quirmbach und Thomas Gfrörer haben in den letzten 15 Jahren eine Vision umgesetzt. Dabei war ihnen die Spezialisierung der Kanzlei ebenso wichtig, wie die gemeinsame Entwicklung des Teams, das hinter ihnen steht. Ein starkes Team für Ihr Recht So ist es zu dem gewachsen, was es heute ist: Ein Team von elf Anwälten mit ihren Sekretärinnen, unterstützt von der Bürovorsteherin und dem Kanzlei-Manager, von nicht-juristischen Mitarbeitern und mehreren Auszubildenden – ein Team, das sich für seine Mandanten einsetzt. Bundesweit vertritt Quirmbach und Partner ausschließlich die Patienten/Geschädigten-Seite und ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Personenschäden nach Unfällen und ärztlichen Behandlungsfehlern. Wir verhelfen unseren Mandanten zu ihrem Recht. Wer durch einen Unfall oder einen Arztfehler schwer verletzt ist, sollte sich nicht um sein Recht sorgen müssen – er hat wirklich genug andere Sorgen. Zumindest die finanzielle Seite sollte so unkompliziert und so schnell wie möglich geklärt werden. Dafür setzen wir uns ein. Der Gang vor Gericht ist für uns grundsätzlich die letzte aller möglichen Lösungen. Wir versuchen immer, unseren Mandanten ein Gerichtsverfahren zu ersparen, da dies drei Nachteile für sie hat: 1. Gerichtsverfahren kosten Zeit. 2. Gerichtsverfahren kosten Geld. 3. Das Ergebnis ist immer ungewiss Unsere Anwälte sind Experten ihres Fachs Unsere Mandanten können bei uns einen sehr hohen Grad an Spezialisierung auf der rechtlich-fachlichen Seite erwarten. Ganz besonders wichtig ist für uns, dass ein wirkliches Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt aufgebaut wird. Gerade auch auf die menschlichen Aspekte eines jeden Falles, d.h. die psychische Belastung, gehen wir besonders ein. Wir haben Verständnis für die Situation der Mandanten und begleiten sie mit dem größtmöglichen Einfühlungsvermögen. Ihr Anwalt – nur einen Mausklick entfernt Neben unserer Spezialisierung schätzen Mandanten vor allem auch die Einsehbarkeit ihrer Akten rund um die Uhr. Selbst der ungeübte Computer-Nutzer kann mit wenigen Klicks mit uns Kontakt aufnehmen. Die Kommunikation per E-Mail und per WebAkte macht es leicht, die eigene Akte einzusehen, Fragen zu stellen, Dokumente hochzuladen, Informationen zu ergänzen – und das zu jedem Zeitpunkt und an jedem beliebigen Ort, selbst vom Krankenbett aus. Die Zusammenarbeit ist nah und eng, ohne zeitintensiv zu sein und ohne einen Ortswechsel erforderlich zu machen. Kanzleivideo 4298 50.4533319,7.8340028 Standort Robert-Bosch-Str. 12, Haus V 56410 Montabaur Rheinland-Pfalz / Deutschland 02602 - 99 96 90 02602 - 99 96 9 24service@ihr-anwalt.comwww.ihr-anwalt.com'Wir sind spezialisiert auf die Regulierung von schweren Personenschäden nach Unfällen und Behandlungsfehlern ' Impressum × Impressum - Rechtsanwältin Irem Scholz AnwaltsbüroQuirmbach & PartnerRobert-Bosch-Str. 12, Haus V56410 MontabaurTelefon: 02602 / 99 96 9-0Fax: 02602 / 99 96 9-24E-Mail: kontakt@ihr-anwalt.comPartnerschaftsgesellschaft mit Sitz in MontabaurHandelsregister/Partnerschaftsregister beim Amtsgericht KoblenzRegisternummer: 5 PR 120Partner i.S. des § 3 Abs. 2 Ziff. 2 PartGG:Martin Quirmbach, RechtsanwaltThomas Gfrörer, RechtsanwaltUSt-ID: DE202212553Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:Martin QuirmbachThomas GfrörerRobert-Bosch-Str. 12, Haus V56410 MontabaurPlattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odrZuständige Haftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:Alle Rechtsanwälte führen ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei derR+V Allgemeine Versicherung AGRaiffeisenplatz 1-265189 Wiesbadenwww.ruv.deRäumlicher Geltungsbereich: DeutschlandRechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.Die genannten gesetzlichen Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt“ bzw. „Rechtsanwältin“ sowie Fachanwaltsbezeichnungen wurden sämtlich in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.Rechtsanwaltskammer und zuständige Aufsichtsbehörde ist dieRechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk KoblenzRheinstr. 2456068 Koblenzinfo@rakko.deTel.: 02 61 / 3 03 35-0Fax: 02 61 / 3 03 35-22 und 3 03 35-66Sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen.Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBGZuständige Verbraucherschlichtungsstelle:Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Rechtsanwälte des Anwaltsbüros Quirmnbach & Partner sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teiltzunehmen.Berufsrechtliche Bestimmungen:BRAO – BundesrechtsanwaltsordnungRVG – RechtsanwaltsvergütungsgesetzBORA – Berufsordnung für RechtsanwälteFAO – FachanwaltsordnungDiese Gesetze und Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie können auch über die Bundesrechtsanwaltskammer bezogen werden. Sie befinden sich zudem auf ihrer Internetseite www.brak.de/seiten/06.php.Außergerichtliche Streitschlichtung:Für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten kann zur Vermeidung eines Rechtsstreits der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer Koblenz mit der Bitte um eine Schlichtung angerufen werden (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO). Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Die Anschriften der Schlichtungsstellen lauten wie folgt:Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk KoblenzRheinstr. 2456068 KoblenzOmbudsmann Berlin (derzeitige Anschrift):BundesrechtsanwaltskammerLittenstraße 910179 Berlin Blogbeiträge Irem Scholz Veröffentlicht Medizinrecht Behandlungsfehler bei Kindern in der Notaufnahme Zu Anfang des Jahres berichteten die Medien von einem 4-jährigen bulgarischen Kind, das in einem Kölner Krankenhaus beha ... Irem Scholz Veröffentlicht Medizinrecht Geburtsschäden: Kind gesund – und die Mutter? Behandlungsfehler bei (werdenden) Müttern Von einem Geburtsschaden spricht man in der Regel dann, wenn ein Kind durch einen Fehler des Frauenarztes während der Sc ... Irem Scholz Veröffentlicht Medizinrecht Geburtsschaden – 400.000 € Schmerzensgeld bei Hirnschädigung Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm befasste sich in seinem Urteil vom 19.03.2018 (Az. 3 U 63/15) mit der Frage, welche Pfl ... Irem Scholz Veröffentlicht Medizinrecht Der Pflege-und Betreuungsmehraufwand bei Vergleichen in Geburtsschadensfällen Im Rahmen von Vergleichen bei Geburtsschadensfällen spielt der Schadenersatz des Pflege- und Betreuungsmehraufwandes ein ... Irem Scholz Veröffentlicht Versicherungsrecht Kein (privater) Unfallversicherungsschutz bei Heilmaßnahmen?! Die private Unfallversicherung tritt ein, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet. Dem Geschädigten steht dann ... Irem Scholz Veröffentlicht Medizinrecht Schmerzensgeld – Entwicklung der Rechtsprechung in den letzten Jahrzehnten In den letzten Jahrzehnten ist in der Rechtsprechung die Tendenz zu beobachten, deutlich höhere Schmerzensgelder für Sch ... ×