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Wer schon einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt war, weiß sicher aus eigener Erfahrung: Auch die unverschuldete Beteiligung macht viel Aufwand und verschlingt Unmengen an Zeit. Zudem bleibt immer die Unsicherheit: Habe ich alles richtig gemacht und nichts übersehen?
Viele Geschädigte wissen nicht, dass Ihnen in jedem Fall eine rechtliche Beratung und Vertretung zusteht, selbst dann, wenn der Fall von der Haftungsfrage her vermeintlich völlig klar und einfach erscheint. Dabei ist oft nicht klar, dass bei einem Schadenfall sich nicht nur die Frage stellt, ob der Schädiger haftet, sondern vielmehr auch, inwieweit er haftet. Das bedeutet, dass neben der bloßen Frage, wer verantwortlich für die Schäden und deren Ersatz ist, heute zunehmend stärker die Frage tritt, welche Schäden auf welche Art und mit welchem Geldbetrag zu ersetzen sind.
So hat sich z.B. im Anschluss an die von den Gerichten zwischenzeitlich unterbundene Praxis einiger Mietwagenunternehmen, spezielle, selbstverständlich deutlich teurere Unfallersatztarife anzubieten, eine Überprüfung der Kosten bei Inanspruchnahme eines Mietwagens während des Werkstattaufenthalts des beschädigten Fahrzeugs anhand zweier Standardwerke, Schwacke und Fraunhofer, herausgebildet. Die Werke unterscheiden sich in der Einstufung der Mietwagenkosten für ein bestimmtes Fahrzeug jedoch zum Teil deutlich. Woher sollen die Geschädigten nun die richtigen Werte herleiten? Unsicherheit herrscht bei dem Geschädigten auch oft durch die von den Haftpflichtversicherern praktizierten Angebote der Benennung von Reparaturwerkstätten. Müssen die Geschädigten auf solche Angebote eingehen oder sind sie frei in der Wahl ihrer Werkstatt?
Wegen dieser und zahlreicher anderer Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Regulierung eines unverschuldeten Verkehrsunfalls stellen haben die Geschädigten ein Anrecht darauf, sich rechtlich beraten und vertreten zu lassen. Auf die Komplexität des Sachverhalts, der zu dem Schaden geführt hat, kommt es dabei nicht an. In ständiger Rechtsprechung der obersten Gerichte gehören deshalb die Kosten eines Rechtsanwalts unmittelbar zu den bei dem Geschädigten eingetretenen und zu ersetzenden Schäden. Sie sind in jedem Fall zu erstatten, soweit der Verkehrsunfall durch die Geschädigten unverschuldet war. Dazu erspart die Korrespondenz über die rechtliche Vertretung Zeit und Nerven. Dies sollten alle Geschädigten wissen und bedenken.
13. Dezember 2023 Verkehrsrecht
Die zunehmende Digitalisierung in Fahrzeugen hat dazu geführt, dass moderne Autos mit immer mehr elektronischen Funktionen und Bedienelementen ausgestattet sind. Ein Beispiel hierfür sind Touchscreens, die eine Vielzahl von Funktionen steuern können, angefangen bei Navigationssystemen bis hin zu Mediensteuerungen und Klimareglern. Di
01. August 2023 Schadenrecht, Verkehrsrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Beschluss vom 6. Juni 2023 die Rechte von Unfallgeschädigten gestärkt, die ihren Schaden durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten ermitteln lassen wollen. Der BGH hob einen Beschluss des Kammergerichts Berlin auf, das die Berufung eines Lkw-Besitzers gegen ein klageabweisendes Urteil de
03. Mai 2023 Verkehrsrecht
Die Rettungsgasse auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen ist immer wieder Thema im deutschen Verkehrsrecht. Sie soll es Rettungskräften ermöglichen, im Notfall schnell zur Unfallstelle zu gelangen und Leben zu retten. Doch was passiert, wenn Autofahrer die Rettungsgasse nicht bilden? Dieser Frage widmete sich das Oberlandesgericht Oldenburg
09. März 2023 Verkehrsrecht
„Ein durch § 23c Abs. 1 Satz 3 StVO verbotenes Verwenden der zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmten Funktion eines technischen Geräts, das auch zu anderen Nutzungszwecken verwendet werden kann, liegt auch dann vor, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers a
18. Januar 2023 Verkehrsrecht
E-Fahrzeuge verzeichnen zuletzt einen immer größer werdenden Anteil an den Neuzulassungen in Deutschland. Der Gesetzgeber hat zuletzt für den Erwerb von E-Fahrzeugen nicht nur diverse finanzielle Anreize geschaffen, sondern hat über das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) auch Privilegien vorgesehen, die nur E-Fahrzeugen zur Ve
22. August 2022 Verkehrsrecht
Viele Autofahrer genießen die „Freiheit“ auf den Autobahnen in Deutschland, auf denen zum Teil nicht eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit, sondern die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vorgeschrieben ist. So manch einer diese Freiheit Genießenden glaubt, dass bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit keine Konsequenzen drohen. Grundsätzlich
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