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Am 18.01.18 zeigte das SWR-Fernsehen im Rahmen der Sendung „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ die Reportage Operation mit Nebenwirkungen, die zum Teil in unserer Kanzlei und bei einer meiner Mandantinnen gedreht wurde. Den hochinteressanten Beitrag nehme ich zum Anlass, das Thema nochmals aus juristischer Sicht und aus unserem Anwaltsalltag heraus zu beleuchten.
Viele unserer Mandanten berichten von Konzentrations- und Gedächtnisstörungen nach Operationen. Bei den meisten klingen diese Beschwerden nach kurzer Zeit wieder ab. In manchen Fällen, vor allem bei älteren Patienten, sind die Störungen jedoch dauerhaft und die Mandanten werden zu Pflegefällen. Ursache sind häufig mehrere Operationen und damit verbundene Narkosen innerhalb kürzester Zeit.
Eine weitere mögliche Komplikation während einer Operation ist eine Sauerstoffunterversorgung, die zu einer Hirnschädigung führen kann. Es kommt auch vor, dass unwirksame Narkosemittel verabreicht werden, obwohl der Patient den Arzt im Vorfeld des Eingriffs ausdrücklich auf Unverträglichkeiten hingewiesen hat. Sind diese Fälle auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen?
Narkosefehler: An dieser Stelle greife ich auf eine typische Juristenfloskel zurück: „Es kommt darauf an“. Bei den meisten Narkosezwischenfällen handelt es sich nicht um Behandlungsfehler, sondern um schicksalhafte Komplikationen. Dennoch gibt es Konstellationen, die auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Fehlerhaftes Aufnahme- und Aufklärungsgespräch
Am häufigsten treten Fehler vor der eigentlichen Narkose auf, nämlich beim Aufnahme- und Aufklärungsgespräch. Hier versäumen Ärzte oft, den Patienten nach Allergien, Unverträglichkeiten, Medikamenten oder Erkrankungen zu fragen. Oder sie vergessen, diese Angaben im Patientenfragebogen einzutragen bzw. bei der Narkose zu berücksichtigen.
Als Patient sollte man daher immer darauf achten, dass der Arzt alle Angaben schriftlich festhält. Bestehen Sie auch darauf, dass Unverträglichkeiten und Allergien im Fragebogen deutlich hervorgehoben werden. Fragen Sie beim Aufklärungsgespräch auch immer nach alternativen Narkosearten und danach, ob eine Vollnarkose wirklich notwendig ist, wie z.B. bei Weisheitszahn-Operationen. Awareness durch fehlerhafte Dosierung der Narkose
Wurde die Dosierung des Narkosemittels falsch gewählt, kann es sein, dassPatienten während der Narkose aufwachen. Hier handelt es sich um einen so genannten Awareness-Fall. Wenn das passiert, sollte der Patient den Vorfall und die Ursachen immer gutachterlich überprüfen lassen, z.B. ob eine ausreichende Dosierung des Narkosemittels erfolgte. Sauerstoffunterversorgung
Manchmal kommt es während der Narkose zu schweren Komplikationen, die nicht in Zusammenhang mit der eigentlichen Operation stehen, z.B. eine Narkose induzierte Sauerstoffunterversorgung. Hier ist ein Fehler bei der Durchführung der Narkose oder eine zu späte Reaktion der Anästhesisten vorstellbar. Auch diese Fälle sollten Patienten in jedem Fall überprüfen lassen.
Selbst vermeintlich kleine Routineeingriffe können für Patienten verheerende Folgen haben, wenn es bei Narkosen zu Zwischenfällen kommt. Ich rate Ihnen daher, sich vor jedem Eingriff gut zu überlegen und zu hinterfragen, ob eine Vollnarkose wirklich sein muss. Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie den Ärzten im Aufnahme- und Aufklärungsgespräch alle notwendigen und wichtigen Informationen geben.
Rechtsanwalt Sven Wilhelmy, Montabaur
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