DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Sachverhalt
Die krankheitsbedingt gekündigten Arbeitnehmerinnen begehren in den Ausgangsverfahren Schadensersatz nach dem dänischen AGG. Ihre Fehlzeiten seien auf eine Behinderung zurückzuführen, weshalb die Arbeitgeber nach Art. EWG RL 2000 78 Artikel 5 der RL 2000/78 verpflichtet gewesen seien, eine Arbeitszeitverkürzung anzubieten. Der EuGH hatte insoweit auf Vorlage des dänischen Gerichts im Kern darüber zu entscheiden, ob Krankheit eine Behinderung i.S.d. RL 2000/78 sein kann, ob eine Funktionsbeeinträchtigung, die im Wesentlichen oder nur in der Unfähigkeit zur Vollzeitarbeit liegt, eine Behinderung darstellt und ob eine Arbeitszeitverkürzung als angemessene Vorkehrungsmaßnahme angesehen werden kann. EuGH, Urteil vom 11.04.2013 – AZ C-335/11 und C-337/11
Entscheidungsgründe
1. „Behinderung“ i.S.d. RL 2000/78/EG ist auch ein Zustand, der durch eine ärztlich diagnostizierte heilbare oder unheilbare Krankheit verursacht wird, wenn die Krankheit eine lang dauernde Einschränkung mit sich bringt, die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern kann. 2. Eine Arbeitszeitverkürzung kann eine Vorkehrungsmaßnahme i.S.v. Art. EWG RL 2000 78 Artikel 5 der RL 2000/78 darstellen. Das nationale Gericht hat zu beurteilen, ob die Arbeitszeitverkürzung als Vorkehrungsmaßnahme im Einzelfall eine unverhältnismäßige Belastung des Arbeitgebers darstellt.
Bewertung
Der Europäische Gerichtshof hat sich in einer interessanten Entscheidung unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine krankheitsbedingte Kündigung gleichsam auch eine Diskriminierung Behinderter darstellen kann. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung und insoweit hat dies gegebenenfalls auch Auswirkungen auf den Ausspruch krankheitsbedingter Kündigungen, ob einem erkrankten Mitarbeiter, der gleichzeitig behindert im Sinne der einschlägigen Richtlinie ist, stets vor einer Kündigung eine Arbeitszeitverkürzung angeboten werden muss. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kann man dies gegebenenfalls dem genannten EuGH-Urteil entnehmen und sollte zumindest im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements hierauf hinwirken bzw. dies zumindest vorschlagen.
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In der Kostentabelle lassen sich die Gebühren nach RVG, GKG, PKH und GNotKG berechnen.
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.