DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.2012 (2 BvR 2628/10, 2883/10 und 2155/11).
Der. 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat am 19.03.2013 über die Verfassungsmäßigkeit der Verständigung im Strafprozess, auch als „Deal“ bekannt, entschieden.
Nach Auffassung des BVerfG sind Verständigungen, wenn sie nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (insb. nach § 257c StPO) durchgeführt werden, verfassungsgemäß und die vom Gesetzgeber getroffenen Regelungen verfassungskonform.
Dem Gesetzgeber sei es grundsätzlich erlaubt gewesen, Regelungen für Absprachen im Strafverfahren zu schaffen. § 257c stopp, welche den Deal im Strafverfahren erfasse, berücksichtige die Rechte aller Verfahrensbeteiligten in ausreichendem Maße und wahre zudem den Grundsatz, dass das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein müsse. Auch der Grundsatz der Amtsermittlung durch das Gericht sei ausreichend beachtet. Insgesamt stelle daher die Regelung – gerade auch im Hinblick auf die in der StPO normierte Pflicht, verfahrensbeendende Absprachen in der Hauptverhandlung öffentlich zu machen – eine nicht gegen das Grundgesetz verstoßende, rechtsstaatlich zulässige Vereinfachungsregelung dar.
Eine empirischen Untersuchung im Vorfeld hatte ergeben, dass ein erheblicher Teil der Verständigungen gerade nicht im Rahmen der Hauptverhandlung — wie es die StPO vorsieht — sondern außerhalb der Hauptverhandlung und damit informell getroffen werden.
Das BVerfG hat dies in seiner Entscheidung ausdrücklich kritisiert und für unzulässig erklärt. Eine Absprache sei nur dann gültig, wenn die Entscheidung im Protokoll der Hauptverhandlung dokumentiert und damit die Transparenz gewährleistet sei. Informelle Absprachen seien künftig ein absoluter Revisionsgrund.
Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit dieser Entscheidung das Recht auf ein faires Verfahren. “Übergriffe staatlicher Stellen“ sollen auf diese Weise „angemessen abgewehrt“ werden können.
Gleichzeitig ermahnt das Gericht jedoch auch die Praxis zur Einhaltung der Verfahrensvorschriften. Aus Sicht der Verteidigung ist die Entscheidung begrüßenswert.
Zwar war es schon immer die Pflicht der Verteidigung auf die Protokollierung zu achten. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt aber nun auch der Staatsanwaltschaft eine stärkere Kontrollfunktion zu: Die Staatsanwaltschaft darf sich an informellen Absprachen nicht beteiligen und muss gegen Urteile, die eine informelle Absprache beinhalten, Rechtsmittel einlegen. Letzteres war eigentliche schon in Nr 147 RiStBV für die Staatsanwaltschaft geregelt.
Sollte sich jedoch ein Staatsanwalt künftig entgegen der jetzt erfolgten Ermahnung durch das BVerfG an der Protokollierung einer nicht den Vorgaben des § 257c StPO entsprechenden Absprache mitwirken, macht er sich nach Auffassung der Richter selbst wegen einer Falschbeurkundung im Amt strafbar. Gleiches droht Richtern, die ein falsches sog. Negativattest, also den Hinweis, dass es keine oder jedenfalls keine weiteren Absprachen gab, in das Protokoll aufnehmen.
Maximilian Richter
Fachanwalt für Strafrecht
24. Februar 2016 Strafrecht
Das Adhäsionsverfahren, welches in der StPO in den Paragraphen 403 bis 406 StPO normiert ist, bietet den verletzten Opfern die Möglichkeit seine zivilrechtlichen Ansprüche ( Schadensersatz und insbesondere Schmerzensgeld) bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Damit ersparen beide Seiten (Opfer und Täter) sich einen weiteren Zivilprozess. Das A
26. Oktober 2018 Strafrecht
Falls Ihnen bekannt wird, dass strafrechtliche Ermittlungen von Polizei bzw. Staatsanwaltschaft gegen Sie laufen, empfiehlt es sich so früh wie möglich einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen, um Ihre berechtigten Interessen bestmöglich zu wahren und Sie insbesondere vor überzogenen Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zu schützen. Dies gi
23. Dezember 2014 Strafrecht
Der deutsche Komiker wurde bereits am ersten Verhandlungstag freigesprochen. Die Beweislage reichte für eine Verurteilung nicht aus. Der Komiker und Fernsehmoderator Karl Dall stand heute in Zürich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht. Der 73-Jährige sollte eine Schweizer Journalistin auf einem Hotelzimmer vergewaltigt haben. D
29. Januar 2015 Strafrecht
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. Januar 2015 — 1 StR 302/13 Das Landgericht Landshut — Urteil vom 11. Januar 2013 — 6 KLs 57 Js 10932/09 — hatte den Angeklagten u.a. wegen mehrerer Betäubungsmitteldelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Feststell
01. Juli 2019 Strafrecht
So genannte Ping Anrufe sind computergesteuerte Telefonanrufe auf Handys, bei denen es auf dem Handy einmal klingelt und eine Telefonnummer hinterlassen wird. Diese Telefonnummer soll der Angerufene zurückrufen. Er hört dann eine längere sinnlose Bandansage, für die er ein erhöhtes Entgelt zu bezahlen hat. Derartige Anrufe sind nach Auffassung des LG
16. September 2014 Medizinrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht
Wer unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, stellt für sich und andere eine große Gefahr dar und macht sich außerdem strafbar. Eine Promillegrenze gilt bekanntlich nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fahrradfahrer, bei denen ab 1,6 Promille rechtlich von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen ist. Rechtsanwältin Ines G
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.