DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Wann haftet der Fahrschüler, wann haftet der Fahrlehrer?
Wie oft schon ist man etwas entnervt hinter einem unsicher fahrenden Fahrschulwagen hergefahren. Auf der Beifahrerseite saß der Fahrlehrer, hinter dem Steuer der Fahrneuling.
Bekannt dürfte sein, dass ein Fahrschulwagen auch auf der Beifahrerseite über Brems- und Gaspedale verfügt. Doch wer von beiden haftet, wenn es zu einem vom Fahrschüler verursachten Unfall kommt?
Der Fahrlehrer haftet
Bei Unfall nach der Straßenverkehrsordnung haftet der Führer eines Fahrzeuges in der Regel für den Schaden, den er durch einen Fahrfehler verursacht. Nicht so bei einer Fahrschulfahrt. Hier hat die Rechtsprechung entschieden, dass der Fahrlehrer, auch wenn er nicht selbst hinter dem Steuer sitzt, als Fahrzeugführer im Sinne des § 18 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu behandeln ist, wenn er aktiv in die Fahrvorgänge eingreift. Damit unterliegt der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz den gleichen straßenverkehrsrechtlichen Ge- und Verboten, wie der das Fahrzeug steuernde Fahrschüler. Voraussetzung für eine Haftung des Fahrlehrers ist, dass der Fahrzeugführer noch keine Fahrerlaubnis besitzt.
Halterhaftung aus der Betriebsgefahr
Auch bei einem Krad-Fahrunterricht mit separaten Fahrzeugen ist nicht der Fahrschüler der Fahrzeugführer, sondern der Fahrschullehrer. Nach dem StVG haftet der Halter eines Fahrzeuges auch ohne Verschulden, wenn durch den Betrieb des Fahrzeuges ein Schaden entstanden ist. Man spricht hier von der Halterhaftung aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs.
Die Ersatzpflicht des Fahrzeugführers ist in § 18 I 1 StVG ist geregelt. Demnach wird die Haftung ausgeschlossen, wenn den Fahrer kein Verschulden an der Entstehung des Schadens trifft. Die Beweislast hierfür liegt jedoch bei ihm, denn es besteht zuerst einmal die gesetzliche Vermutung für ein Verschulden des Fahrzeugführers. Da der Fahrschüler, wenn er noch keine Fahrerlaubnis besitzt, aber nicht als Fahrer angesehen wird, muss er auch nicht nach dem StVG haften. Nach einem Unfall muss er also sein mangelndes Verschulden nicht nachweisen.
Verschuldenshaftung nach BGB
Jedoch kann der Fahrschüler aus der reinen Verschuldenshaftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Anspruch genommen werden. In diesem Fall muss der Unfallgegner das Verschulden des Fahrschülers beweisen. Die reine Verschuldenshaftung nach dem BGB gilt also auch für einen Fahrschüler hinter dem Lenkrad, jedoch mit der Einschränkung, dass eine Haftung nur dann zum Tragen kommt, wenn der Fahrschüler den Unfall unter Berücksichtigung der Ausbildungssituation nach Maßgabe seines subjektiven Wissens und Könnens hätte vermeiden können.
Ansprüche des Fahrschülers gegen den Fahrlehrer
Fahrschulunterricht und Haftung
Wäre noch die Frage zu klären, ob der Fahrschüler bei einem Unfall, der während des Unterrichts passiert, Ansprüche gegen den auf dem Beifahrersitz mitfahrenden Fahrlehrer, der ja als Fahrzeugführer behandelt wird, geltend machen kann.
Nach § 8 StVG ist dies nicht möglich, da in dieser Vorschrift die Ansprüche der Insassen untereinander ausgeschlossen werden. Es bestünde dann nur die Möglichkeit, dass der Anspruch auf ein Verschulden des Fahrlehrers nach den Vorschriften des BGB gestützt wird. Dieses Verschulden hätte jedoch der Fahrschüler zu beweisen.
Wie die Darstellung zeigt, ist die Haftung Fahrschüler/Fahrlehrer ein kompliziertes Thema, das es notwendig macht, auf jeden Fall einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Rechtsanwältin Eleonore Wunder, spezialisiert auf Personenschadensregulierung nach Verkehrsunfällen
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder möglicherweise selbst bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurden, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie dabei, die Ihnen zustehenden Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Folgende Experten für Personenschäden nach einem Unfall stehen Ihnen für eine kompetente Rechtsberatung zur Verfügung:
Melanie Mathis, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Partnerin, Eleonore Wunder, Rechtsanwältin, Valeska Strunk, Rechtsanwältin
18. Januar 2023 Verkehrsrecht
E-Fahrzeuge verzeichnen zuletzt einen immer größer werdenden Anteil an den Neuzulassungen in Deutschland. Der Gesetzgeber hat zuletzt für den Erwerb von E-Fahrzeugen nicht nur diverse finanzielle Anreize geschaffen, sondern hat über das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) auch Privilegien vorgesehen, die nur E-Fahrzeugen zur Ve
22. August 2022 Verkehrsrecht
Viele Autofahrer genießen die „Freiheit“ auf den Autobahnen in Deutschland, auf denen zum Teil nicht eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit, sondern die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vorgeschrieben ist. So manch einer diese Freiheit Genießenden glaubt, dass bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit keine Konsequenzen drohen. Grundsätzlich
06. September 2022 Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht
Seit dem 01.09.2022 gilt in Berlin ein neues Straßengesetz, welches auch die Sondernutzung der Sharing-Angebote (Leihräder, E-Scooter und Carsharing) gesetzlich regelt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit achtlos abgestellten Fahrzeugen. Das neue Straßengesetz wurde erlassen, um die Angebote von Sharing-Anbietern besser st
23. April 2018 Verkehrsrecht
Urteil Amtsgericht Mitte vom 18.01.2018, Az. 106 C 3240/16 Der Mandant sowie dessen Haftpflichtversicherung sahen sich einer Klage nach einem Verkehrsunfall auf Ersatz der Reparaturkosten nebst Sachverständigengebühren seitens des Unfallgegners ausgesetzt. Der Unfallhergang war streitig. Der Kläger gab an, dass sein Fahrzeug unter anderem am linken vor
17. März 2020 Verkehrsrecht, Vertragsrecht
Problematiken bei der Angabe der Anzahl der Vorbesitzer des Kfz im Kaufvertrag Der Mandant verkaufte einen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 10 Jahren alten PKW mit einer Laufleistung von 116.500 km. Der Kaufvertrag enthielt u.a. folgende Formulierungen: “Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmäng
03. August 2022 Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Verkehrsrecht
Urlaubszeit ist Reisezeit. Österreich ist dabei ein beliebtes Reiseziel, das auch gerne mit dem Fahrzeug erreicht wird. Neu zu beobachten ist, dass dafür immer mehr vollelektrische Fahrzeuge genutzt werden. Für letztere Fahrzeuggruppe gilt eine Besonderheit in Österreich: Aufgrund des österreichischen Immissionsschutzgesetz-Luft (dafür stehen übrige
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.