DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Nichtzahlung oder die verspätete Zahlung der Erst- oder Folgeprämie führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer.
Ich verweise insoweit auf meine News vom 25.05.2016 und den Praxistipp vom 29.03.2018.
In einem Ende 2018 vor dem LG Düsseldorf verglichenen Prozess gegen einen großen deutschen Sachversicherer wegen einer Forderung aus einer Kfz-Kaskoversicherung wurde um die Wirksamkeit einer Belehrung nach § 38 Abs. 2 VVG mit folgendem Text gestritten:
„Folgende Beträge müssen Sie noch zahlen: … … …
Überweisen Sie bitte den offenen Betrag innerhalb der nächsten zwei Wochen, nachdem Ihnen dieser Brief zugegangen ist.
Was bedeutet das für Sie, wenn Sie nicht innerhalb der Frist zahlen?
– Tritt nach Ablauf der zwei Wochen ein Versicherungsfall ein und sind die Beträge noch nicht vollständig gezahlt, besteht kein Versicherungsschutz für dasjenige Risiko, für das Sie mit der Zahlung in Verzug sind.
– Gleichzeitig kündigen wir die oben genannten Versicherungen zum Ablauf der Zahlungsfrist. Die Kündigung wird zu den Versicherungen wirksam, bei denen Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung der Beiträge in Verzug sind.
– Die Wirkungen der Kündigung können Sie beseitigen, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Zahlungsfrist die genannten Beträge bezahlen.
– Sollten wir wegen eines Schadensfalls nach dem Erlöschen des Versicherungsschutzes an geschädigte Dritte leisten müssen, stehen uns Ihnen gegenüber Regressansprüche zu.“
Die von uns vertretene Versicherungsnehmerin hatte den Versicherungsbeitrag sicherlich nicht unverschuldet zu spät gezahlt. Dennoch hat sich der von uns verklagte Versicherer im Rahmen eines Vergleiches nach einem entsprechenden Hinweis des LG Düsseldorf mit Hinweisbeschluss vom 11.09.2018 bereit erklärt, den Kasko-Schaden zu regulieren.
Wir haben vor dem LG Düsseldorf die Ansicht vertreten, dass die von dem Versicherer formulierte Belehrung im Sinne des § 38 Abs. 2 VVG an insgesamt vier Punkten unwirksam ist. Das LG Düsseldorf ist in seinem Hinweisbeschluss unserer Argumentation zumindest in zwei Punkten gefolgt und wies darauf hin, dass sich der beklagte Versicherer im Ergebnis nicht auf eine Leistungsfreiheit berufen könne.
Der Versicherer erklärte sich sodann bereit, die Kasko-Leistung zu erbringen, daher wurde der Rechtsstreit verglichen, es kam zu keinem Urteil gegen den Versicherer.
Es ist daher nochmals festzuhalten, dass in derartigen Fällen regelmäßig sehr genau zu prüfen ist, ob tatsächlich die Voraussetzungen für eine Leistungsablehnung des Versicherers gemäß § 37 oder § 38 VVG erfüllt sind.[LG Düsseldorf, Hinweisbeschl. v. 11.09.2018 – Az. 9 O 83/18]
22. Juni 2022 Versicherungsrecht, Vertragsrecht
Bereits seit geraumer Zeit und auch noch aktuell verlangen immer wieder Haftpflichtversicherer die Abtretung von vermeintlichen Schadenersatzansprüchen des Geschädigten gegenüber der Reparaturwerkstatt. Was steckt dahinter? In den genannten Fällen meinen die Haftpflichtversicherer eine Pflichtverletzung des von dem Geschädigten mit der Reparatur de
27. November 2013 Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Am 10. Oktober 2013 hat der Europäische Gerichtshof einen weiteren entscheidenden Pflasterstein in die Straße zur erleichterten Anspruchsdurchsetzung von Geschädigten in Haftpflichtfällen eingesetzt. Nach Art 9 Abs. 1 Buchst. b der EU-Verordnung 44/2001 können Begünstigte aus einem Versicherungsvertrag, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat ha
16. März 2018 Versicherungsrecht
Statistisch ist erwiesen, dass die närrische Zeit ein fruchtbarer Boden für zwischenmenschliche Begegnungen jeglicher Art ist. Nicht selten führen diese Begegnungen jedoch zu unerwünschten Nebenwirkungen und Nachspielen im juristischen, vor allem auch haftungsrechtlichen Sinne: teils schwere Personenschäden durch erhöhtes Verkehrsunfallaufkommen verursacht durch Tru
12. Mai 2017 Versicherungsrecht
Die private Unfallversicherung tritt ein, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet. Dem Geschädigten steht dann die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme zu, die in der Regel als Kapitalleistung gezahlt wird. Art und Höhe der Leistungen hängen vom jeweiligen Unfallversicherungsvertrag nebst abgeschlossener Bedingungen ab. Häufig bestehen
16. Mai 2017 Versicherungsrecht
Schmerzensgeld muss schnell gezahlt werden. Sobald die Haftung feststeht und der Schaden überschaubar ist, muss die gegnerische Versicherung, wenn schon nicht die ganze Summe, dann zumindest hohe Abschlagszahlungen auf das Schmerzensgeld leisten. Denn nur dann, so die Rechtsprechung, kann das Schmerzensgeld seine Funktion, ein Ausgleich für entgangene Leben
19. April 2018 Versicherungsrecht
Forderungsausfallversicherung – Ein kleines Kreuz in Ihrem privaten Haftpflichtversicherungsvertrag kann die Rettung sein. Die sogenannte Forderungsausfallversicherung als ein Teil der Privathaftpflichtversicherung tritt ein, wenn eine Schadenersatzforderung nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger weder eine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzt noch über ei
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.