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Zum 01.03.2013 soll eine Gesetzesvorschrift zur Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen Ehegattenunterhalts in Kraft treten. Hiernach soll bei der Abwägung einer Herabsetzung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs als Kriterium der Billigkeit ausdrücklich die Dauer der Ehe erwähnt sein. Der Gesetzgeber sieht Anlass zur Ergänzung des Wortlauts der Vorschrift, obwohl der Bundesgerichtshof auch dann, wenn keine ehebedingten Nachteile vorliegen (z. B. Karriereverzicht wegen Kindererziehung) allein aus der gebotenen nachehelichen Solidarität wegen der langen Ehedauer eine Unbilligkeit der Herabsetzung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs durchaus bejahte (BGH FamRZ 2010, 1971). Die Änderung führt aber nicht nur zu einer Klarstellung oder Bestätigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Denn mit der ausdrücklichen Erwähnung des Tatbestandsmerkmals “Dauer der Ehe” steht es auf einer Stufe mit den ehebedingten Nachteilen, sonstige Kriterien wie z. B. die Vermögensverhältnisse, Tilgung von Schulden des Unterhaltsberechtigten, Verhältnis zwischen Unterhalt und verbleibendem Einkommen, rücken in den Hintergrund. Ferner hatte der Bundesgerichtshof bisher die lange Ehedauer nur im Hinblick auf die wirtschaftliche Verflechtung der Ehegatten (Arbeitsaufteilung) gesehen. Die Dauer der Ehe allein war nicht entscheidend (BGH FamRZ 2010, 1637; FamRZ 2010, 1971). Mit dem neuen Recht erscheint es (wieder) möglich, auch ohne Blick auf die wirtschaftliche Verflechtung der Eheleute allein aufgrund der Ehedauer unbefristeten und nicht herabgesetzten Unterhalt zu erreichen. Ob die Rechtsprechung die Reform allerdings so weit umsetzt, dass Ehegatten allein aufgrund des abgeleiteten Lebensstandards und der langen Ehedauer unbefristeten und nicht herabgesetzten Unterhalt erhalten, bleibt abzuwarten und ist genau zu beobachten. Fazit für die Praxis: Betroffene Unterhaltsberechtigte sollten sich sowohl bei laufenden Scheidungsverfahren als auch bei Altfällen intensiv beraten lassen. Bei anhängigen Unterhaltsverfahren ist an eine taktische Verfahrensverzögerung zur Einbringung des neuen Rechts zu denken, für Altverfahren kommt ggf. ein Abänderungsantrag in Betracht. Aktenzeichen: k.A.
21. September 2022 Familienrecht
Der nacheheliche Unterhalt muss für die Zeit nach rechtskräftiger Ehescheidung gesondert geltend gemacht werden. Folgende Unterhaltstatbestände können nach der Scheidung bestehen : Betreuungsunterhalt Ausbildungsunterhalt Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit Unterhalt wegen Krankheit und Alter Aufstockungsunterhalt 
01. März 2018 Familienrecht
Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch für (Ehe-) Scheidungen: Während in Deutschland für Inlandsscheidungen deutsche Gerichte das sog. „Scheidungsmonopol“ haben, werden im Ausland Scheidungen oftmals nicht von Gerichten, sondern von Verwaltungsbehörden, religiösen Gerichten oder ganz ohne konstitutive Mitwirkung hoheitlicher Stellen vorgenomm
19. August 2014 Familienrecht
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 (Az. 1 BvR 420/09) ist im letzten Jahr die Neuregelung zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern in Kraft getreten. Väter unehelicher Kinder haben es seitdem leichter, ein gemeinsames Sorgerecht auch gegen den Widerstand der Mutter durchzusetzen. Wird ein K
29. Januar 2016 Familienrecht, Sozialrecht
Nach einer neuen Entscheidung des Sozialgericht Gießen müssen Lebenspartner -und nicht mehr nur die Eheleute- um ihr Einkommen und Auskommen fürchten. Und auch deren Kinder! Diese Entscheidung macht eine anwaltliche Beratung erforderlich, wenn der Lebensgefährte pflegebedürftig wird: Im Rahmen einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gibt es zwar -
14. November 2013 Familienrecht
Das Wechselmodell, bei dem das Kind möglichst gleich viel Zeit bei den getrennt lebenden Eltern wohnt, erfährt zurzeit wieder die Aufmerksamkeit der Fachkreise. Alleine im Dezember 2012 wurden zu diesem Thema fünf Entscheidungen von Oberlandesgerichten in der Fachpresse veröffentlicht. § 1684 BGB regelt, dass das Kind das Recht auf Umgang mit jedem
15. November 2013 Familienrecht
Verborgenes Vermögen taucht manchmal auf und kann dann zu empfindlichen Konsequenzen führen. Dieser „Hoeneß-Effekt“ wirkt gelegentlich auch in der Vermögensauseinandersetzung geschiedener Eheleute. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass eine Ehe nicht aus einer spontanen Laune heraus geschieden werden kann, sondern erst nach Ablauf eines Tr
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
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Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
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