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Tausende Betreiber von Internetseiten werden aktuell über die Rechtsanwälte Lenard und Kairis ("RAAG Kanzlei") abgemahnt, zwischen 170 bis 320 EUR fordern diese im Schnitt wegen einer rechtswidrigen Einbindung der Google Schriftart (Google Fonts). Wie verhält man sich richtig?
Wenn Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Kilian Lenard oder Dikigoros Nikolaos Kairis erhalten haben, sind Sie nicht die Einzigen. Aktuell mahnen diese im Namen von Einzelpersonen und auch im Namen vermeintlicher Interessengemeinschaft rund um den Datenschutz tausende Website-Betreiber ab, die in Ihren Internetauftritt Google Fonts integriert haben. Dabei ist es völlig gleichgültig wie und wo die Google Schriftart eingebunden ist, anscheinend wird gezielt nach der Einbindung gesucht und reaktiv eine Abmahnung dazu verfasst. Ein solches Verhalten, insbesondere verbunden mit der Geldforderung, ist in der Masse eine missbräuchliche Abmahnung und muss nicht einfach akzeptiert werden.
Ist keine Reaktion auch eine Option?
Teilweise wird in diesen Fällen zur Passivität geraten, sprich den Vorgang ohne Reaktion auf sich beruhen zu lassen. Dafür spricht, dass es hier offensichtlich um ein reines Abmahngeschäft geht. Allerdings Vorsicht: Am eigentlichen Kern des Vorwurfs ist rechtlich etwas dran und es ist gut vorstellbar, dass "inaktive" Abmahnfälle weiterverfolgt werden. Wenn man auf eine Abmahnung gar nicht reagieren möchte, wäre es sinnvoll zumindest eine so genannte Schutzschrift zu hinterlegen. Darunter versteht man eine Art Klageerwiderung, die eine Klage gegen sich antizipiert und dazu bereits Stellung nimmt. Das verhindert eine einstweilige Verfügung, die im Zweifel ohne mündliche Verhandlung gegen sich ergehen kann. Zu hinterlegen wäre eine solche Schutzschrift beim zentralen Schutzschriftregister und würde im Fall der Fälle ein Schutz gegen weitere Schritte sein.
Wie kann reagiert werden?
Einfach der Abmahnung zu folgen und zahlen ist keine empfehlenswerte Lösung. Zum einen ist die Abmahnung in der Regel schlecht gemacht, so dass ein Vorgehen dagegen erfolgversprechend ist. Zum anderen wäre damit die Einladung ausgesprochen, auch weitere Abmahnungen von der Abmahnkanzlei zu kassieren. Der Mittelweg und damit zu empfehlen ist, mit einer Gegendarstellung zu antworten. Mit der Abmahnwelle sind viele handwerkliche Fehler begangen worden, was eine Gegendarstellung gut begründen lässt. Und auch die Missbräuchlichkeit der Abmahnung kann entgegengehalten werden, so dass insgesamt weder auf die Abmahnung gezahlt, noch die Unterlassungserklärung abgegeben werden muss.
Kann ich mich gegen Abmahnanwälte schützen?
Einen absoluten Schutz gibt es natürlich nie, aber ein Check auf die Rechtssicherheit der Homepage schafft im Grunde die beste Ausgangslage, um in jedem Fall angemessen reagieren zu können. Beispielsweise ist nach der geänderten Rechtsprechung in Bezug auf die Einbindung von Google Fonts mindestens die default IP-Anonymisierung zu integrieren oder auf alternative Schriftarten zurückzugreifen.
Unsere Kanzlei berät Sie zur Abmahnwelle und rechtssicheren Internetauftritten, für jeden Business Case individuell und zielorientiert, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
RA Dr. Stefan Rinke Ad Fontes Rechtsanwälte
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