DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Ein Unternehmer trägt viel Verantwortung: für die eigene Familie und für seine Mitarbeiter. Leider muss ich häufig feststellen, dass Unternehmer versterben und klare Regelungen für den Erbfall fehlen.
Das gleiche gilt für den Fall der Erkrankung des Unternehmers, die ihn vorübergehend oder gar dauerhaft Entscheidung unfähig macht. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, sei es durch ein Testament für den Erbfall oder durch eine Vorsorgevollmacht für den Fall der Erkrankung.
Verstirbt ein Unternehmer und hinterlässt er keine letztwillige Verfügung, wird das Unternehmen oder sein Anteil an dem Unternehmen unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt. Dies führt fast regelmäßig nicht nur zu Streit unter den Erben, sondern auch zu Verdruss bei möglichen Mitunternehmern. Diese müssen sich mit den Erben über die Fortführung des Betriebs einig werden, obwohl bei den Erben möglicherweise wenig bis gar kein unternehmerisches Verständnis vorhanden ist.
Es kommt häufig zu Streitigkeiten über die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens. Nicht selten ist es der Wunsch der Erben, möglichst viel Kapital aus dem Unternehmen herauszuziehen (beispielsweise Gewinnanteile des verstorbenen Unternehmers), während die weiteren Unternehmer erwirtschaftete Gewinne möglicherweise zur Anschaffung von Maschinen oder Inventar verwenden wollen. Solche Streitigkeiten haben weit reichende Folgen, nicht nur für die Familie des Erblassers, sondern oft auch für die Mitarbeiter des Unternehmens, dessen Existenz möglicherweise bedroht wird.
Lebzeitige Übertragung
Drohen solche Gefahren besteht zum einen die Möglichkeit, dass der Unternehmer selbst im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, also noch zu Lebzeiten, seinen Nachfolger aus der Familie am Unternehmen beteiligt. Der Unternehmer kann sich geringe Beteiligungen vorbehalten, sodass er weiterhin am Unternehmen beteiligt bleibt. In vielen Fällen ist ein Ausscheiden durch Übertragung der Gesellschaftsanteile oder des ganzen Unternehmens auf einen geeigneten Nachfolger sinnvoll, während sich im Rahmen der Übertragung der Unternehmer den Nießbrauch vorbehält, sodass er weiterhin wirtschaftliche Vorteile aus dem Unternehmen hat, beispielsweise zur eigenen Alterssicherung. Kinder, die den Betrieb nicht erben werden, können beispielsweise abgefunden werden. Eine lebzeitige Übertragung bietet auch steuerliche Vorteile, indem steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bestmöglich ausgenutzt werden können.
Regelung im Testament
Auf jeden Fall sollte der Unternehmer eine Regelung für den Todesfall vorsehen. Hier bietet es sich an, ein Testament aufzusetzen und dort beispielsweise das Unternehmen einer geeigneten Person aus dem Kreise der potentiellen Erben zuzuweisen, sodass dieser Teil des Nachlasses nicht in den Mitwirkungsbereich sämtlicher Erben fällt. Auch hier kann ein Wertausgleich für die nicht beteiligten Erben vorgesehen werden.
Vorsorgevollmacht für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit
Ein existenzgefährdendes Risiko stellt auch die plötzliche Erkrankung des Unternehmers dar. Ein volljähriger Geschäftsträger hat keinen gesetzlichen Vertreter, sodass grundsätzlich ein Betreuer bestellt werden müsste, damit das Unternehmen weitergeführt werden kann. Die Anordnung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens kann verhindert werden, indem rechtzeitig einer oder mehreren geeigneten Personen Vollmachten ausgestellt werden.
Anwaltlicher Rat notwendig
Zu beachten ist jedoch, dass es weder trivial ist, ein Testament aufzusetzen noch eine Vollmacht eigenständig zu erstellen. Mehr als die Hälfte aller Testamente sind fehlerhaft. Nicht selten sind darüber hinaus Regelungen enthalten, die sie im Nachhinein als ungünstig herausstellen.
Nehmen Sie also anwaltlichen Rat in Anspruch, damit Sie wissen, an welcher Stelle rechtliche Fallstricke lauern und durch welche Klauseln Ihr Erbe wirksam vor dem Zugriff Dritter geschützt werden kann.
23. Februar 2023 Erbrecht
Wenn es zum Erbfall kommt, beginnen wichtige Fristen zu laufen. Angesichts dessen, dass ein Todesfall unvermittelt eintreten und die Gesamtsituation eine große Belastung darstellen kann, sind die Fristen in der Praxis oftmals schwer einzuhalten. Die wichtigsten – weil kürzesten – Fristen sind: Die Ausschlagung einer Erbsc
18. März 2013 Erbrecht
In unserer Beratungspraxis tritt häufig die Frage auf, ob man unliebsame Kinder von der Erbfolge ausschließen kann. Die Antwort lautet regelmäßig „Ja und nein !“ Die rechtliche Enterbung ist möglich, allerdings verbleibt dem Kind regelmäßig eine wirtschaftliche Teilhabe am Nachlass – nämlich in Form des Pflichtteilsanspruchs. Die Enterbung eines Kindes i
17. Mai 2013 Erbrecht
„Im Gesetz ist doch für den Erbfall alles geregelt ! Oder ?“ Könnte man meinen. Allerdings führt die gesetzliche Erbfolge nicht selten zu Folgen, die dem Verstorbenen gar nicht bewusst waren. Der Nachlass kann erheblich geschmälert werden, wenn die Erben sich infolgedessen jahrelang um das Erbe streiten müssen. Es gilt im Erbrecht das Gleiche wie s
01. August 2013 Erbrecht, Steuerrecht
Wie zu befürchten war, hat der Gesetzgeber eine Gestaltungsmöglichkeit im Erbschaftssteuerrecht abgeschafft, die bislang eine Erbschaftssteuerersparnis von 100 % möglich machte. Das Aus für das Sparmodell “Cash”-GmbH ist beschlossene Sache. Bislang konnte durch die Gründung einer sogenannten Cash-GmbH die im Rahmen des Erbschaftsteuergesetzes bestehenden Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen nach den §§ 13a, 13b ErbStG
16. August 2013 Erbrecht
Nichts geregelt und jetzt das! Neben der Trauer um den geliebten Lebenspartner kommt kurz nach dem Tod meist der nächste Schock: verstirbt der Partner einer nicht-ehelichen, kinderlosen Lebensgemeinschaft gibt es kein gesetzliches Erbrecht für den längerlebenden Lebenspartner. Um diesen abzusichern, muss rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung vorgesorgt werden, sonst erben die nächsten Verwandten (Eltern, Geschwister,
14. November 2013 Erbrecht
Immer wieder wird die berechtigte Frage an mich herangetragen, warum man überhaupt ein Testament errichten soll. Schließlich sieht doch das BGB erbrechtliche Regelungen für den Tod eines Menschen vor. Leider führt jedoch die gesetzliche Regelung nicht selten zu ungewollten, verblüffenden Ergebnissen. Will man von den gesetzlichen Regelungen abweichen, muss
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.