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Seit der Corona-Pandemie gab es für Vereine Sonderregelungen, die sie vor einer Handlungsunfähigkeit bewahren, wenn sie satzungstechnisch nur mit Präsenz funktionieren. Die gute Nachricht vorweg: Die Schonfrist für Vereine läuft eigentlich zu Ende August aus, wird aber vermutlich durch den Gesetzgeber nun vom Provisorium in eine Dauerlösung überführt. Wir erklären den Hintergrund und warum Vereine diese Chance nutzen sollten, um auch digital zu arbeiten.
Mit Beginn der Corona-Pandemie waren Einschränkungen verbunden, die das normale Vereinsleben aber auch die satzungsmäßigen Abläufe erschwerten oder unmöglich machten. Im Standardfall waren die Vereine nur darauf ausgelegt, Beschlüsse in Präsenz zu fassen. Ein Ausweichen auf die mittlerweile möglichen digitalen Varianten war in den Satzungen der Vereine schlicht nicht vorgesehen. Damit keine Handlungsunfähigkeit droht, hatte der Gesetzgeber mehrere Sondervorschriften erlassen, die quasi ein Rettungsanker waren. Dieser sollte schon zu Ende 2021 eingeholt werden, hier berichtete ich dazu. Weil viele Vereine aber noch nicht reagiert hatten, wurden die Ausnahmevorschriften bis Ende August 2022 verlängert. Wenn nun also auch diese Schonfrist ablaufen würde, liefe jeder Verein, der sich noch nicht auf Möglichkeiten der digitalen Welt eingestellt hat, in das Risiko der Handlungsunfähigkeit.
Der Gesetzgeber will nun nach dem Motto „nichts hält so lange wie ein Provisorium“, das Provisorium in eine Dauerlösung überführen. Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ (BR-Drs. 193/22 (Beschluss) würden dann die größten Lücken geschlossen, um zumindest eine Handlungsunfähigkeit zu vermeiden.
Wir plädieren dazu, das Thema proaktiv anzugehen. Denn auch wenn der Gesetzgeber eine Notlösung etabliert, ist damit noch lange kein digitaler Alltag möglich. Erforderlich sind insbesondere Satzungsänderungen die regeln, wie Beschlüsse notfalls online durchzuführen sind oder wie genau im Umlaufverfahren digital abgestimmt werden kann. Sobald diese Szenarien ermöglicht sind, wird auch ganz klar der Vorteil ersichtlich, weswegen eine Anpassung der Vereinssatzung sinnvoll ist: Im Grunde handelt es sich um eine Modernisierung der Vereinsregeln, welche die Mitarbeit im Verein vereinfachen und damit fördern können. Gerade im Vereinsbereich besteht der Beitrag zum Vereinsleben im Bereitstellen der eigenen Zeit. Wenn die Vereine hier die Türen dafür öffnen, das zum Beispiel per Video-Sitzung eine Mitgliederversammlung stattfindet, profitiert das Vereinsleben immens. Auch die Attraktivität für die Mitglieder und insbesondere Unterstützer des Vereins wird erhöht. Mit Online-Varianten der Vereinsmitarbeit kann auch weitergedacht werden als um den lokalen Sitz des Vereins selbst.
Für eine Beratung in Bezug auf die Umstellung einer Vereinssatzung für digitale Abläufe stehen die Ad Fontes Rechtsanwälte mit Erfahrung aus der Vereins- und Berufspraxis zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne – auch in einem kostenfreien Erstberatungsgespräch.
15. September 2022 Gesellschaftsrecht
Lange Zeit war die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umstritten, bis der BGH sich ihrer annahm und zumindest für die Außengesellschaft festlegte, dass Rechtsfähigkeit vorliege, soweit sie nach außen hin „durch die Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet“ (BGH, 29.01.2001 – II ZR 331/00, Leitsatz).
23. August 2021 IT-Recht, Vereinsrecht, Vertragsrecht
Für Vereine läuft zu Ende des Jahres die Übergangsregelung ab, die sie unter Corona-Bedingungen handlungsfähig hielt. Die meisten Vereinssatzungen sind nämlich nicht für den Fall vorbereitet, dass unter Pandemiebedingungen keine Mitgliederversammlungen stattfinden können. Im März 2020 verabschiedete der Bundestag daher neben dem kurzfristigen Lock
12. November 2013 Gesellschaftsrecht, Steuerrecht
…durch eine echte Realteilung des vorhandenen Vermögens unter den Gesellschaftern ohne Spitzenausgleich (Zuzahlung eines Gesellschafters) kann ertragsteuerneutral erfolgen 1. Eine ihren Gewinn durch Einnahme – Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelnde freiberufliche Steuerberatungs- und Rechtsanwaltssozietät (Mitunternehmersch
17. November 2013 Baurecht, Gesellschaftsrecht
… für vertragswidriges Verhalten auf die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten 1. Im Verhältnis zur Gesellschaft und zu Mitgesellschaftern haftet der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei vertragswidrigem Verhalten grundsätzlich nicht für die Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Absatz 2 BGB), sondern gemäß
22. November 2013 Gesellschaftsrecht
1. Die Entlastung eines Geschäftsführers durch die Gesellschafterversammlung, die ihm anlässlich seiner Abberufung für die zurückliegende Amtszeit erteilt wird, hat nur eine beschränkte Reichweite. Sie stellt den Geschäftsführer nur von solchen Ersatzansprüchen frei, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung bekannt oder jedenfalls erkennbar waren. 2. Wi
03. Januar 2014 Gesellschaftsrecht
… oder darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch eines Anlegers, der aufgrund Täuschung einer sog. mehrgliedriger stillen Gesellschaft beigetreten ist? Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft sind auch auf eine mehrgliedrige stille Gesellschaft anzuwenden, bei der die Kapitalanleger einer aus allen stillen Gesellschaftern einerseits u
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
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Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.