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Wird ein Angebot mithilfe eines Sternchens (also z.B. *) erläutert, muss diese Erläuterung nicht nur klar und eindeutig angegeben werden, sie muss auch erkennbar und leicht zugänglich sein.
Eine solche leichte Zugänglichkeit liegt nach Auffassung des OLG Karlsruhe dann nicht vor, wenn sich die Informationen, auf die sich der Hinweis bezieht, auf einer anderen Seite des Angebotes befinden. Hinweis und Erläuterung müssten zwar nicht auf der gleichen Seite abgedruckt, dennoch leicht zugänglich sein. Ein Durchschnittsverbraucher blättere eine Zeitung oder einen Prospekt durch und erwarte Erläuterungen auf einer der nächsten Seiten. Gegebenenfalls muss in dem Sternchenhinweis die Seitenzahl angegeben werden, auf der sich die Informationen befinden.
OLG Karlsruhe vom 17.7.2015; Az. 4 U 49/15
Rechtsanwalt Dr. Peter Schotthöfer, München
16. Januar 2020 Kaufrecht, Vertriebsrecht
Der Thermomix krempelt nicht nur in der Küche gewohnte Abläufe um, sondern hat auch für das Kauf- und Vertriebsrecht Auswirkungen. Das Landgericht Wuppertal lehnte jetzt die Klage einer Käuferin des Küchengeräts ab, die dagegen vorging, dass kurz nach dem Kauf ein Nachfolgemodell mit deutlich erweiterten Funktionen erschien (Urt. v. 09.01.2020, Az. 9 S 179/19). Die zugrundeliegende Konstellation lässt sich auf quasi alle Branchen a
30. Mai 2016 Handelsrecht, IT-Recht, Kaufrecht, Urheberrecht
Eine Bedienungsanleitung kann als Schriftwerk durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sein. Kriterien sind die Länge des Textes, die Reihenfolge der Darstellung, die eigenschöpferische, eigentümliche Gedankengestaltung und – führung und die individuelle Prägung. Dabei muss der gesamte Text in die Überprüfung mit einbezogen werden. Er muss das Alltägli
29. Juli 2016 Handelsrecht, IT-Recht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Vertriebsrecht
Eine ungarische Autowerkstatt war jahrelang Vertragspartner der Firma Daimler und benutzte in diesem Zusammenhang auch die Marke “Mercedes Benz“. Nach Vertragsende verständigte die Werkstatt den Betreiber der Website, auf der sie bis dahin geworben hatte, dass die Anzeige zu löschen sei. Dem kam der Betreiber jedoch nicht nach. Der EuGH entschied nun,
27. Oktober 2016 Handelsrecht, Kaufrecht
In einem Prospekt war durch ein Unternehmen mit zahlreichen Filialen für Getränke als Sonderangebot geworben worden. Allerdings war das Angebot nur im Verbreitungsgebiet der politischen Gemeinde des Unternehmens erhältlich, nicht dagegen in anderen Filialen. Das OLG Nürnberg war der Auffassung, dass diese Werbung unzulässig sei, weil sich die wesent
22. Februar 2017 Handelsrecht, Kaufrecht
Eine große Drogeriemarktkette warb mit Gutscheinen. Ein Konkurrent versprach jedoch, diese Gutscheine ebenfalls beim Kauf einzulösen. Auf diese Weise zog er Kunden des Konkurrenten in sein Ladengeschäft. Das LG Ulm war nun der Meinung, dass dies zwar ganz schön frech, aber noch keine rechtlich relevante “gezielte Behinderung“ sei. Es bleibe immer noch
19. April 2017 Kaufrecht
Ein Möbelhaus hatte für Schlafzimmereinrichtungen mit der hervorgehobenen Angabe “komplett“ und der Abbildung eines Bettes mit Matratzen geworben. Außerdem waren Schuhe, ein Teppich, Wandbilder sowie Elektrogeräte auf dem Nachttisch abgebildet. Der Lattenrost war jedoch nicht im Angebot enthalten. Am unteren Ende der Abbildung war in kleiner, schwarze
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
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Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.