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Unter der Überschrift „Himalaya-Salz“ wurde ein Steinsalz vertrieben. Erläuternd fand sich im Text die Beschreibung „.. kristallines Speisesalz aus der Region des Himalaya ist 250.000.000 Jahre alt…“.
Nach Auffassung eines Verbrauchervereins war dies unzulässig, weil das Salz nicht im Hochgebirgsmassiv des Himalaya, sondern in der davon durch eine besiedelte Ebene getrennte, durchschnittlich etwa 700 Meter hohe Mittelgebirgskette in der pakistanischen Provinz Punjab abgebaut wurde.
Das OLG Köln teilte diese Auffassung. Das Angebot richte sich nicht nur an esoterisch vorgebildete, sondern an alle Verbraucher. Die würden annehmen, das Salz stamme aus dem Himalaya. Ihnen sei auch der Himalaja als Gebirgskette des weltweit höchsten Hochgebirges bekannt. Sie rechneten nicht damit, dass es aus einem Gebiet stammt, das von diesem durch eine breite besiedelte Ebene getrennt sei.
Schließlich sei der Umstand auch geeignet, die Kaufentscheidung der Verbraucher wesentlich zu beeinflussen.
OLG Köln vom 19.4.2013; Az. 6 U 192/12
Rechtsanwalt Dr. Peter Schotthöfer, München
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