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Nach den AGB von eBay müssen Nutzer dieses Dienstes ihre persönlichen Daten wahrheitsgemäß angeben.
Ein Nutzer gab dennoch einen falschen Namen und eine unzutreffende Kontaktadresse an. Das Amtsgericht Kerpen entschied daher, dass der mit diesem Nutzer geschlossene Vertrag unwirksam sei. Spätestens bei einer juristischen Auseinandersetzung seien die richtigen Daten wichtig.
AG Kerpen vom 27.6.2014; Az. 104 C 106/14
22. Mai 2018 Kaufrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
Urteil Amtsgericht Jena vom 19.04.2018, AZ: 28 C 553/17 In der Kanzlei sprach ein Mandant vor. Er hatte über die Internetplattform eBay ein Mobiltelefon ersteigert, welches durch den Verkäufer als “original verpackt … Neu” angepriesen wurde. Nach Begleichung des Kaufpreises i.H.v. 110,- € zuzüglich Versandkosten erhielt er einige Ta
17. März 2020 Verkehrsrecht, Vertragsrecht
Problematiken bei der Angabe der Anzahl der Vorbesitzer des Kfz im Kaufvertrag Der Mandant verkaufte einen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 10 Jahren alten PKW mit einer Laufleistung von 116.500 km. Der Kaufvertrag enthielt u.a. folgende Formulierungen: “Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmäng
23. August 2021 IT-Recht, Vereinsrecht, Vertragsrecht
Für Vereine läuft zu Ende des Jahres die Übergangsregelung ab, die sie unter Corona-Bedingungen handlungsfähig hielt. Die meisten Vereinssatzungen sind nämlich nicht für den Fall vorbereitet, dass unter Pandemiebedingungen keine Mitgliederversammlungen stattfinden können. Im März 2020 verabschiedete der Bundestag daher neben dem kurzfristigen Lock
20. Dezember 2021 IT-Recht, Vertragsrecht, Zivilrecht
Seit Dezember 2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Vielen ist es aus den Medien bereits bekannt, weil es erstmals ein „Recht auf schnelles Internet“ regelt bzw. besser gesagt: Wen der Internetanbieter nicht die Breitbandqualität bietet, die er vertraglich zusichert, dann muss er im Verhältnis eine Minderung hinnehmen
28. Juni 2022 Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
Im Arbeitsverhältnis werden die Informationspflichten verschärft. Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer nun umfassender über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren, für Arbeitgeber verschärfen sich die Fristen und drohen Bußgelder. Die Pflicht für den Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seine Arbeitskonditionen zu informieren ist nicht neu. Schon
12. August 2022 Vertragsrecht, Zivilrecht
Die Verluste der Gasimporteure sollen auf die Verbraucher umgelegt werden. Vieles spricht dafür, dass die bevorstehende „Gas-Sicherungsumlage“ rechtswidrig ist. Am Gewinn der Energieversorger wird der Endkunde nicht beteiligt, nun aber sollen die Verluste auf die Verbraucher umgelegt werden. Die neue Gaspreisanpassungsverordnung sieht auf Grundlage