DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Darauf hinzuweisen ist auch auf die geplante Einführung des Bestellerprinzips bei Immobilien (BT 19/15827). Das bedeutet,
dass der Besteller, also der Auftraggeber (= Käufer) die Maklerprovision bezahlen muss. Auch wenn es hier verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten gibt, wird der Kunde als Auftraggeber des Maklers mindestens 50 % der Maklergebühr zu tragen haben. Das Gesetz schreibt auch die Textform des Maklervertrages vor, also die Schriftform für die Vereinbarung, wobei auch durch einen per Mail geschlossenen Vertrag diese Form gewahrt wird. Wird diese Form nicht gewahrt, ist die Vereinbarung unwirksam.
Das Gesetz soll für Verträge zwischen natürlichen Personen, also den Kunden auf einen und rechtlichen Personen, also GmbH, KG etc. auf der anderen Seite gelten. Befürchtet wird, dass das Gesetz zu einem Umsatzrückgang von 75 Millionen € führen wird, da viele Kunden durch diese neue bürokratische Hürde vom Gang zum Makler abgehalten werden, Käufer sparen sich angeblich im Verhältnis zur bisherigen Rechtslage durch die neue Regelung ca. 417 Millionen €. Da bedeutet es für das Immobiliengewerbe keinen Trost, dass das geplante Gesetz den bisher gesetzlichen Begriff „Mäkler“ abschaffen und in das gebräuchliche Wort „Makler“ umwandeln wird. Verstöße gegen das Bestellerprinzip können uU auch wettbewerbsrechtlich und damit kostenpflichtig verfolgt werden, wenn die Gerichte darin eine sog. „Marktverhaltensregel“ sehen.
24. November 2022 Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht
Immer mehr professionelle Abmahner gehen gegen die Einbindung von Google Web Fonts vor. Wir berichteten bereits grundsätzlich zum Vorgehen bei Abmahnungen und über eine aktuelle Abmahnwelle von Kilian Lenard im Verbund mit einer „Interessengemeinschaft Datenschutz“. Das damit eher eine Geschäftsidee verbunden ist, als eine im Sinne des Geset
09. November 2022 Datenschutzrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht
Tausende Betreiber von Internetseiten werden aktuell über die Rechtsanwälte Lenard und Kairis ("RAAG Kanzlei") abgemahnt, zwischen 170 bis 320 EUR fordern diese im Schnitt wegen einer rechtswidrigen Einbindung der Google Schriftart (Google Fonts). Wie verhält man sich richtig? Wenn Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Kilian Le
12. Oktober 2022 Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht
Abmahnungen wegen angeblichen Wettbewerbsverstößen sollten nie ungeprüft hingenommen werden. Neben dem Vorwurf eines Rechtsverstoßes an sich, können vielerlei Formfehler in der Abmahnung oder in einer ggf. vorgefertigten Unterlassungserklärung angegriffen werden. Selbst im Falle von bereits bestehenden Unterlassungserkl&a
05. März 2019 Wettbewerbsrecht
Eine Wohlfahrtsorganisation hatte über ein Callcenter Verbraucher anrufen lassen, um sie über die Möglichkeit eines so genannten „Hausnotrufes“ zu informieren. Bei einem Hausnotrufdienst handelt es sich um eine Einrichtung, mit der Verbraucher im Notfall telefonisch eine Telefonzentrale anrufen können, um Hilfe anzufordern. Das OLG Köln stellte zun
11. März 2019 Wettbewerbsrecht
Ein Möbelhaus hatte seinen Kunden einen Nachlass von mindestens 100 € angeboten für den Fall, dass es am Mittag eines bestimmten Tages drei Wochen nach einem Kauf in Höhe von mindestens 100 € an einem bestimmten Ort regne. Mindestens 3 mm/Quadratmeter müssten zwischen 12:00 und 13:00 Uhr fallen. Die zuständige Behörde Verbot die Aktion als ein unzuläss
13. März 2019 Wettbewerbsrecht
Ein Unternehmen der Medizintechnik mit mehreren Dentallabors bot seinen Kunden auf seiner Website die Möglichkeit der Bewertung der eigenen Leistungen. Ein klagebefugter Verband fand heraus, dass positive Kundenbewertungen sofort freigeschaltet wurden, neutrale oder gar schlechte erst nach fünf Tagen. Die schlechten oder neutralen wurden zunächst eine