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Die Verteilung des Hausrats. Ein unterschätzter Anspruch.
„Der Hausrat ist geteilt“. Das hört man oft. Fragt man nach, ergeben sich häufig wertvolle Ansprüche.
Alles, was in der Ehe für die Familie angeschafft wurde, ist Hausrat.
Ganz wichtig: Das Gesetz vermutet hälftiges Miteigentum am Hausrat. Von allem gehört jedem die Hälfte, egal wer was bezahlt oder gekauft hat. Alles halbe-halbe.
Und das bleibt auch so für immer, auch nach der Trennung, auch nach der Scheidung.
Wenn ich also Hausrat verkaufe, verletze ich das Miteigentum meines Ehegatten, das kann ggf. auch strafbar sein.
Beschädige ich Hausrat, kann das Sachbeschädigung sein, denn mir gehört ja nur die Hälfte vom dem Gegenstand.
Damit das nicht immer so bleibt, hilft uns das Gesetz.
Während der Trennung kann das Gericht die Nutzung der Haushaltsgegenstände regeln. Wenn ich als Mutter den Esstisch für mich und die Kinder brauche, darf ich ihn erstmal nutzen. Er gehört meinem Mann freilich weiter zur Hälfte.
Nach der Scheidung kann das Gericht auch in das Eigentum eingreifen. Dann wird das Miteigentum an einem Haushaltsgegenstand aufgelöst und ein Ehegatte wird Alleineigentümer, also final und endgültig.
Er muss dem anderen dann ggf. einen Ausgleich für den Verlust dessen Miteigentums zahlen.
Das alles aber erfolgt nur auf Antrag.
Wird nichts beantragt, bleiben beide Ehegatten auf ewig Miteigentümer. Selbstverständlich kann man sich auch ohne Gericht einigen, Du bekommst das, dafür behalte ich das usw..
Ein Auto kann übrigens auch Hausrat sein, wenn er als Familienkutsche genutzt wurde.
Also:
Augen auf beim Hausrat und nicht zu großzügig sein.
Die Neuanschaffung von Hausrat ist teuer.
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Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Rechtsanwalt für einvernehmliche Scheidungen in Mannheim
21. September 2022 Familienrecht
Der nacheheliche Unterhalt muss für die Zeit nach rechtskräftiger Ehescheidung gesondert geltend gemacht werden. Folgende Unterhaltstatbestände können nach der Scheidung bestehen : Betreuungsunterhalt Ausbildungsunterhalt Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit Unterhalt wegen Krankheit und Alter Aufstockungsunterhalt 
01. März 2018 Familienrecht
Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch für (Ehe-) Scheidungen: Während in Deutschland für Inlandsscheidungen deutsche Gerichte das sog. „Scheidungsmonopol“ haben, werden im Ausland Scheidungen oftmals nicht von Gerichten, sondern von Verwaltungsbehörden, religiösen Gerichten oder ganz ohne konstitutive Mitwirkung hoheitlicher Stellen vorgenomm
19. August 2014 Familienrecht
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29. Januar 2016 Familienrecht, Sozialrecht
Nach einer neuen Entscheidung des Sozialgericht Gießen müssen Lebenspartner -und nicht mehr nur die Eheleute- um ihr Einkommen und Auskommen fürchten. Und auch deren Kinder! Diese Entscheidung macht eine anwaltliche Beratung erforderlich, wenn der Lebensgefährte pflegebedürftig wird: Im Rahmen einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gibt es zwar -
14. November 2013 Familienrecht
Das Wechselmodell, bei dem das Kind möglichst gleich viel Zeit bei den getrennt lebenden Eltern wohnt, erfährt zurzeit wieder die Aufmerksamkeit der Fachkreise. Alleine im Dezember 2012 wurden zu diesem Thema fünf Entscheidungen von Oberlandesgerichten in der Fachpresse veröffentlicht. § 1684 BGB regelt, dass das Kind das Recht auf Umgang mit jedem
15. November 2013 Familienrecht
Verborgenes Vermögen taucht manchmal auf und kann dann zu empfindlichen Konsequenzen führen. Dieser „Hoeneß-Effekt“ wirkt gelegentlich auch in der Vermögensauseinandersetzung geschiedener Eheleute. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass eine Ehe nicht aus einer spontanen Laune heraus geschieden werden kann, sondern erst nach Ablauf eines Tr
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Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
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Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
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Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.