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Sachverhalt: der Betroffene bestreitet, am Tag einen qualifizierten Rotlichtverstoß ( mit mehr als einer Sekunde Dauer) begangen zu haben.
Als Beweismittel stand lediglich ein Polizeibeamter zur Verfügung, der die Dauer der Rotlichtzeit geschätzt hat. Trotz Vorhandensein einer Haltelinie hat der Polizeibeamte bei seiner Schilderung auf das Passieren der Ampel durch den Betroffenen abgestellt.
Die Feststellung belegen daher lediglich einen einfachen Rotlichtverstoß. Zunächst dürfte regelmäßig eine Haltelinie bei passieren vorhanden sein. Soweit diese vorhanden ist, ist bei der Bemessung der Rotlicht diese maßgebend (vgl. OLG Köln NZV 2004, 651). Ein Abstellen auf das Passieren der Ampel wäre demgegenüber rechtsfehlerhaft. Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung müssen die Amtsgerichte in den Urteilsgründen die von den Zeugen angewandte Messmethode darstellen und sie hinsichtlich ihrer Beweiskraft werten, gegebenenfalls auch mit einer kritischen Wertung Abschläge vornehmen (vgl.OLG Hamm Beschluss vom 18.07 2009). Etwas anderes gilt nur bei einer gezielten Rotlichtüberwachung, bei der der Tatrichter seine Überzeugung aufgrund von Angaben eines den Tathergang beobachteten Polizeibeamten, der die Dauer der Rotlichtphase lediglich schätzt, gewinnen kann. Hierbei kann schon das einfache mitzählen für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoß getroffen werden (OLG Brandenburg DAR 1999, 512.)
Regelmäßig ist die konkrete Messmethode zu hinterfragen. Freie Schätzungen aufgrund gefühlsmäßig Erfassung sind generell ungeeignet. Es bedarf vielmehr tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Überprüfung der Schätzung auf ihre Zuverlässigkeit zulassen, wie beispielsweise der Zählweise beim mitzählen, der Geschwindigkeit des Betroffenen, seine Entfernung von der Haltelinie bei Lichtwechsel auf Rot.
06. September 2022 Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht
Seit dem 01.09.2022 gilt in Berlin ein neues Straßengesetz, welches auch die Sondernutzung der Sharing-Angebote (Leihräder, E-Scooter und Carsharing) gesetzlich regelt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit achtlos abgestellten Fahrzeugen. Das neue Straßengesetz wurde erlassen, um die Angebote von Sharing-Anbietern besser st
03. August 2022 Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Verkehrsrecht
Urlaubszeit ist Reisezeit. Österreich ist dabei ein beliebtes Reiseziel, das auch gerne mit dem Fahrzeug erreicht wird. Neu zu beobachten ist, dass dafür immer mehr vollelektrische Fahrzeuge genutzt werden. Für letztere Fahrzeuggruppe gilt eine Besonderheit in Österreich: Aufgrund des österreichischen Immissionsschutzgesetz-Luft (dafür stehen übrige
27. Juli 2020 Ordnungswidrigkeitenrecht
Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass die Bußgeldbescheide aufgrund des neuen Bußgeldkatalogs angreifbar sein dürften. Dies gilt jetzt um so mehr. Wie auch schon in zahlreichen Pressenachrichten zu lesen ist, ist im Gesetzgebungsverfahren ein Fehler unterlaufen, der zur Unwirksamkeit der neuen Regelungen und Strafen führen dürfte. Wichtig ist,
19. Mai 2020 Ordnungswidrigkeitenrecht
Achtung! Ab Dienstag, den 28.04.2020 gilt der neue Bußgeldkatalog! Insbesondere bei den erlaubten Tempovorgaben treten drastische Verschärfungen ein: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Ab 16 km/h zu schnell gibt’s nunmehr bereits 70 € Bußgeld Ab 21 km/h schneller als erlaubt gibt es jetzt schon mindestens 1 Punkt, 80 € Bußgeld und 1 Monat Fahrv
17. Juni 2020 Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht
Achtung! Fahrverbot wegen 21 km/h zu schnell innerorts oder 26 km/h zu schnell außerorts kassiert? Es besteht die berechtigte Aussicht, dass die Abgabe des Führerscheins für 4 Wochen nicht erforderlich ist. Grund hierfür ist die Ankündigung des Bundesverkehrsministers Scheuer, die gerade erst in Kraft getretene neue Straßenverkehrsordnung (St
31. August 2013 Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht
Wichtiger Beschluss des OLG Hamm im Bereich Verkehrsrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht: Wer länger als 3 Sekunden oder über eine Strecke von 140m zu dicht auffährt, handelt ordnungswidrig und kann sich in der Regel nicht mehr auf unvorhersehbare Ereignisse berufen. Im Streit um die Frage welcher Messzeitraum bzw. welche Messstrecke zur Feststellung
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
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Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.