DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Bundesgerichtshof fällte zu Beginn des Jahres eine wichtige Entscheidung zur Haftung für so genanntes illegales Filesharing.
Der Bundesgerichtshof hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass der Anschlussinhaber für illegales Filesharing (illegales Herunterladen und gleichzeitiges zur Verfügung stellen von Musik- oder Filmdateien) für minderjährige Familienangehörige dann nicht haftet, wenn er diese minderjährigen Familienangehörigen vorher ordnungsgemäß aufgeklärt hat und insbesondere darauf hingewiesen hatte, das Derartiges rechtswidrig sei.
Im vorliegenden Fall musste der Bundesgerichtshof sich mit der gleichen Problematik hinsichtlich eines volljährigen Kindes beschäftigen. Pikanterweise war der Anschlussinhaber auch noch ein Polizeibeamter, der sich speziell mit der Internetkriminalität auch dienstlich beschäftigte.
Der zum Tatzeitpunkt 20-jährige Sohn des Anschlussinhabers gab in der Beschuldigtenvernehmung gegenüber der Polizei zu, dass er vermittels eines Tauschprogrammes (BearShare) Musik aus dem Internet herunter auf seinen PC heruntergeladen habe.
Der Anschlussinhaber gab gegenüber den Rechteinhabern, die ihn wegen des illegalen Herunterladens der Musikdateien in Anspruch nahmen, eine entsprechende Unterlassungserklärung ab, verpflichtete sich also, dafür Sorge zu tragen, dass dies zukünftig nicht mehr geschehe, weigerte sich jedoch, den geltend gemachten Schadensersatz und die Abmahnkosten zu zahlen.
Insoweit wurde er von den Rechteinhabern in Anspruch genommen, das Landgericht hatte der insoweitigen Zahlungsklage stattgegeben, auch das Berufungsgericht hatte den Anschlussinhaber in Höhe eines Zahlbetrages von 2.841,00 € verurteilt.
Auf die Revision des Anschlussinhabers hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichtes Köln dann aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.
Zur Begründung führt der Bundesgerichtshof an, dass die Überlassung des Internetanschlusses an einen volljährigen Familienangehörigen auf familiärer Verbundenheit beruhe und Volljährige für ihre Haftung selbst verantwortlich seien.
Im Hinblick auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen und die Eigenverantwortung von Volljährigen darf der Anschlussinhaber den Anschluss überlassen, ohne den volljährigen Familienangehörigen belehren oder überwachen zu müssen, zumindest solange keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht werden könnte.
Da der Anschlussinhaber allerdings keinerlei Anhaltspunkte dafür hatte, etwa durch vorherige Abmahnungen etc. das sein Anschluss missbraucht werden könnte, hafte er für die Verletzungshandlungen seines volljährigen Sohnes nicht. Deshalb konnte der Bundesgerichtshof die Klage vollumfänglich abweisen.
Auf die Frage, ob er seinen volljährigen Sohn ausreichend belehrt hatte, kam es deshalb nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht an (Urteil vom 08.01.2014, I ZR 169/12).
22. Mai 2018 Kaufrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
Urteil Amtsgericht Jena vom 19.04.2018, AZ: 28 C 553/17 In der Kanzlei sprach ein Mandant vor. Er hatte über die Internetplattform eBay ein Mobiltelefon ersteigert, welches durch den Verkäufer als “original verpackt … Neu” angepriesen wurde. Nach Begleichung des Kaufpreises i.H.v. 110,- € zuzüglich Versandkosten erhielt er einige Ta
17. März 2020 Verkehrsrecht, Vertragsrecht
Problematiken bei der Angabe der Anzahl der Vorbesitzer des Kfz im Kaufvertrag Der Mandant verkaufte einen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 10 Jahren alten PKW mit einer Laufleistung von 116.500 km. Der Kaufvertrag enthielt u.a. folgende Formulierungen: “Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmäng
16. Januar 2020 Kaufrecht, Vertriebsrecht
Der Thermomix krempelt nicht nur in der Küche gewohnte Abläufe um, sondern hat auch für das Kauf- und Vertriebsrecht Auswirkungen. Das Landgericht Wuppertal lehnte jetzt die Klage einer Käuferin des Küchengeräts ab, die dagegen vorging, dass kurz nach dem Kauf ein Nachfolgemodell mit deutlich erweiterten Funktionen erschien (Urt. v. 09.01.2020, Az. 9 S 179/19). Die zugrundeliegende Konstellation lässt sich auf quasi alle Branchen a
23. August 2021 IT-Recht, Vereinsrecht, Vertragsrecht
Für Vereine läuft zu Ende des Jahres die Übergangsregelung ab, die sie unter Corona-Bedingungen handlungsfähig hielt. Die meisten Vereinssatzungen sind nämlich nicht für den Fall vorbereitet, dass unter Pandemiebedingungen keine Mitgliederversammlungen stattfinden können. Im März 2020 verabschiedete der Bundestag daher neben dem kurzfristigen Lock
20. Dezember 2021 IT-Recht, Vertragsrecht, Zivilrecht
Seit Dezember 2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Vielen ist es aus den Medien bereits bekannt, weil es erstmals ein „Recht auf schnelles Internet“ regelt bzw. besser gesagt: Wen der Internetanbieter nicht die Breitbandqualität bietet, die er vertraglich zusichert, dann muss er im Verhältnis eine Minderung hinnehmen
28. Juni 2022 Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
Im Arbeitsverhältnis werden die Informationspflichten verschärft. Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer nun umfassender über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren, für Arbeitgeber verschärfen sich die Fristen und drohen Bußgelder. Die Pflicht für den Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seine Arbeitskonditionen zu informieren ist nicht neu. Schon
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.