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Der BGH hat in mehreren Fällen von Flugannulierungen über die Frage der Anrechenbarkeit von Schadenersatzansprüchen auf sog. Ausgleichansprüche nach der europäischen Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) 261/2004) zu entscheiden und diese Frage nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Beantwortung vorgelegt.
Hintergrund der Vorlage ist die Konkurrenz von Ansprüchen, welche auf europäisches Recht gestützt werden und solchen, welche den jeweiligen nationalen Regelungen entstammen. In der Verordnung hat der europäische Gesetzgeber es ausdrücklich in das Ermessen der nationalen Gesetzgeber gestellt zu regeln, ob gesonderte Schadensersatzansprüche bestehen sollen oder nicht. So gewährt das deutsche Recht unabhängig von der EU-Fluggastrechteverordnung in Anwendung der Schadenersatzregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einem Reisenden, der von einer Flugannulierung betroffen ist, bei Erfüllung der Haftungsvoraussetzungen entsprechende Kompensation.
Vorliegend hatte die Fluglinie Easyjet nach Klageerhebung in erster Instanz zwar Schadenersatzansprüche nach deutschem Recht anerkannt und den betroffenen Reisenden die Kosten von Unterkunft und Verpflegung erstattet. Eine zusätzliche Zahlung auf den Ausgleichsanspruch aus der genannten Verordnung lehnte der Carrier jedoch als damit ausgeschlossen ab und setzte sich mit dieser Rechtsansicht sowohl in erster Instanz vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, als auch in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Potsdam durch.
Der BGH vertritt nun die Auffassung, dass die Beantwortung dieser Frage einer Auslegung der Verordnung im Hinblick auf den durch die Ausgleichszahlung verfolgten Zweck bedarf. Sofern die Ausgleichszahlung lediglich eine Kompensation für erlittene Unannehmlichkeiten darstellen soll, hätte sie – vergleichbar einem Schmerzensgeld – immateriellen Charakter, d.h. es ginge gerade nicht um die Wiedergutmachung materiellen Schadens, also angefallener Kosten. In diesem Fall wäre nach der Logik des deutschen Schadensersatzrechts, welches eine Vermischung von materiellen mit immateriellen Schadensersatzansprüchen und damit deren Verrechnung nicht vorsieht, dem Reisenden sowohl ein materieller Schadensersatzanspruch, als auch ein Ausgleichsanspruch zu gewähren.
Die vom BGH nun veranlasste Überprüfung dieser Frage durch den EuGH ist für Flugreisende mtihin von großem Interesse. [BGH, Pressemitteilung 130/2013 zum Beschl. v. 30.07.2013 – Az. X ZR 111/12]
03. August 2022 Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Verkehrsrecht
Urlaubszeit ist Reisezeit. Österreich ist dabei ein beliebtes Reiseziel, das auch gerne mit dem Fahrzeug erreicht wird. Neu zu beobachten ist, dass dafür immer mehr vollelektrische Fahrzeuge genutzt werden. Für letztere Fahrzeuggruppe gilt eine Besonderheit in Österreich: Aufgrund des österreichischen Immissionsschutzgesetz-Luft (dafür stehen übrige
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24. Februar 2017 Reiserecht
Ein Internetportal vermittelte Flugreisen verschiedener Fluggesellschaften. Für einen Flug von Frankfurt nach Ibiza war mit der Angabe eines Preises von 102,64 € pro Person geworben worden. Wollte man dieses Angebot annehmen, musste man verschiedene Buchungsschritte durchlaufen und erfuhr erst unmittelbar vor dem letzten Schritt, dass zusätzlich eine
08. September 2017 Reiserecht
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05. März 2018 Reiserecht
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10. April 2020 Reiserecht
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