DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Ein Vermieter darf nicht ohne Weiteres einen vermeintlich ungenutzten und mit nicht nachweislich wertlosen Gegenständen vollgestellten Keller räumen und die geräumten Gegenstände entsorgen lassen. Tut er dies dennoch, kann dies eine verbotene Eigenmacht darstellen, welche ihn gegenüber dem betroffenen Mieter zum Schadenersatz verurteilt.
In dem dem AG Hannover vorliegenden Fall hatte der Vermieter an den Kellern Zettel angebracht mit dem Hinweis, dass ungenutzte Keller, die offenkundig von anderen Mietern zur Mülleinlagerung genutzt würden, von ihm geräumt würden. Nach drei Wochen setzte er diese Ankündigung um und entsorgte im Fall der Klägerin deren ordnungsgemäß in dem Keller eingelagertes Eigentum, darunter eine Singleküche, eine Reisetasche und – dies ist zweifelsohne der Hauptgrund für die rasante Verbreitung des Urteils – eine Tiertransportbox mit einer 25 Jahre alten, im Winterschlaf befindlichen Vierzehenschildkröte. Alles wurde auf dem örtlichen Bauhof entsorgt, was im Fall der Schildkröte besonders tragisch war.
Von dem boulevardtauglichen Anstrich der Sache einmal abgesehen, ist das Urteil für Mieter wie Vermieter gleichermaßen interessant, weil es einige durchaus vernünftige, weil praxistaugliche Anhaltspunkte für den Umgang mit derartigen, in Wohnraummietverhältnissen alltäglichen Streitigkeiten gibt.
Zentral ist die Feststellung des Gerichts, dass es “nicht ungewöhnlich ist, dass Mieter ihnen zugewiesene Kellerräume nur in größeren Abständen anlassbezogen aufsuchen“. Wie lang ein Intervall zwischen zwei Kellerbesuchen ausfallen darf, musste das Gericht nicht definieren, da hier mit gerade einmal vier Wochen eine zwanglos nachvollziehbare und nicht exzessiv lange Pause zwischen zwei nachweislich erfolgten Kellergängen des Mieters gegeben war. Außerdem stellte das Gericht klar, dass das (angebliche) Fehlen eines Vorhängeschlosses nicht zur Annahme der Besitzaufgabe rechtfertige. Im Übrigen sei “eine Räumung zur Selbsthilfe ist nur zulässig, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden kann und ohne sofortiges Eingreifen eine Gefahr besteht“.
Nach dem ergangenen Urteil muss der Vermieter der betroffenen Mieterin mit 560 € einen nicht unerheblichen Schadenersatz zahlen, wovon – dies sei auch hier nicht vorenthalten – 300 € auf die bedauernswerte Schildkröte entfallen; unter dem Strich also eine kostspielige Angelegenheit für den Vermieter.
Im Ergebnis ist Vermietern daher zu empfehlen, derartige Räumungsankündigungen stets an alle Mieter eines Objektes mitzuteilen und zwar im Wege eines Briefes, dessen Zugang durch Einwurf in den Briefkasten dann im Streitfall ohne Weiteres nachweisbar wäre. Nach einer angemessenen Fristsetzung kann dann aber immer noch nicht die eigenmächtige Räumung erfolgen, sondern es muss zunächst geprüft werden, ob nicht “obrigkeitliche“, d.h. gerichtliche Hilfe Abhilfe schaffen kann. Nur, wenn tatsächlich akute Gefahr droht, darf der Vermieter alsdann selbst tätig werden.
Mietern ist anzuraten, kenntlich zu machen, dass ein Keller in Benutzung ist, was durch Anbringung eines Schildchens erfolgen kann. Auch ein gelegentlicher Kellergang ist sicherlich sinnvoll und letztlich auch im Eigeninteresse, wobei hier zu beachtende Intervalle kaum definierbar sind. [Quelle: AG Hannover, Pressemitteilung v. 06.11.2013, Urt. v. 06.11.2013 – Az. 502 C 7971/13]
01. September 2022 Mietrecht
In einem Fall vor dem Amtsgericht Köln ging es dabei nicht um Nachkomma-Beträge, sondern um einen deutlichen Zugewinn: Eine Vermieterin hatte im Jahr 1960 umgerechnet 400 Euro als Mietkaution hinterlegt, die in Aktien angelegt wurden. Bei Auszug im Jahr 2005 standen 100.000 Euro zu Buche, was das Gericht der Mieterin zugesprochen hat. Im konkreten F
24. August 2022 Immobilienrecht, Mietrecht, Zivilrecht
Ein Mieter kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann eine Solaranlage auf seinem Balkon betreiben, wenn der Vermieter der Installation widerspricht. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Installation fachgerecht erfolgt und nachteilige Folgewirkungen mit der baulichen Maßnahme des Mieters nicht zu befürchten sind. Angesichts steig
30. August 2013 Mietrecht
Der Bundesgerichtshof hatte sich wieder einmal mit der Frage des Wärme-Contracting zu beschäftigen. Hintergrund war Folgender: Die Kläger hatten mit einem Mietvertrag aus 1980 eine Wohnung gemietet. Die Beheizung und Warmwasserversorgung dieser Wohnung erfolgte vereinbarungsgemäß durch Fernwärme. Dies wiederum wurde durch den Vermieter so gestaltet, d
01. Oktober 2013 Mietrecht
Der Bundesgerichtshof hatte als Revisionsinstanz die Frage zu beurteilen, ob eine individualvertraglich vereinbarte Befristung eines Wohnraummietvertrages für den Zeitraum von sieben Jahren mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils drei Jahre wirksam ist und eine vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses demgemäß nicht möglich ist. Zur R
10. Juni 2014 Kaufrecht, Mietrecht, Vertragsrecht
Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Entscheidungen vom 28.05.2014 mit einer Restwertklausel aus Kfz-Leasingverträgen befasst. In beiden Entscheidungen kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass die vom Leasinggeber verwendete Klausel zulässig ist. Dies bedeutet für den Privatkunden als Leasingnehmer ein erhebliches Zahlungsrisiko. Darum geht es: In den Leasingverträgen
22. Juli 2014 Mietrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste in einem Urteil vom 09.07.2014 (VIII ZR 376/13) über die Frage entscheiden, welche Vorschriften aus dem Mietrecht bei einem so genannten „Mischmietverhältnis“ auf den Mietvertrag anzuwenden sind. Die Kläger waren Eigentümer eines mehrstöckigen Gebäudes und hatten in einem Mietvertrag den späteren Beklagten dieses vermiete
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.