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Das Bundesarbeitsgericht musste sich im Januar diesen Jahres mit der Frage beschäftigen, ob auch für die dem TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) unterliegenden Arbeitsverhältnisse der Grundsatz gilt, dass an gesetzlichen Feiertagen, an denen der Arbeitnehmer ansonsten nach Dienst- oder Schichtplan zur Arbeit verpflichtet gewesen wäre, Urlaub unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch gewährt werden kann.
Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht bejaht:
Grundsätzlich besteht an einem gesetzlichen Feiertag für einen Arbeitnehmer keine Dienstpflicht. Wird er aber aufgrund eines Dienst- oder Schichtplans zur Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag eingeteilt und nimmt er für einen solchen Tag Urlaub, dann muss er sich nach allgemeinem Urlaubsrecht diesen Tag als Erholungsurlaub anrechnen lassen. Die Erfüllung eines Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt voraus, dass der Arbeitnehmer durch eine sogenannte Freistellungserklärung des Arbeitgebers zu Erholungszwecken von seiner sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird (BAG, Urt. v. 24.03.2009, Az.: 9 AZR 983/07, BAGE 130, 119). Das BAG musste nunmehr entscheiden, ob diese grundsätzliche Regelung auch unter der Anwendung des TVöD gilt. Dies hat das BAG bejaht, auch wenn in der maßgeblichen Regelung in § 26 TVöD der Begriff „Arbeitstage“ zu finden ist. Auch ein Feiertag kann ein Arbeitstag sein, wenn der Arbeitnehmer an diesem Feiertag zur Arbeit verpflichtet ist.
Somit werden also Beschäftigte im öffentlichen Dienst nicht anders behandelt als Arbeitnehmer, die keiner tariflichen Regelungen unterliegen. [BAG, Urt. v. 15.01.2013 – Az. 9 AZR 430/11, veröffentlicht in: BeckRS 2013, 67926]
19. Januar 2023 Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 18.01.2023 (Az.: 5 AZR 108/22) klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigte bei gleicher Qualifikation Anspruch auf denselben Stundenlohn wie Vollzeitbeschäftigte haben. Geklagt hatte ein Rettungsassistent, der sich die vom Arbeitgeber angebotenen Schichten selbst aussuchen konnte, was der A
07. Dezember 2022 Arbeitsrecht
Der Neunte Senat des BAG hatte in seiner Entscheidung vom 05.07.2022 darüber zu befinden, ob der/die Arbeitnehmer/-in (m/w/d) beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des laufenden Kalenderjahres, also nach dem 30.06., seinen/ihren vollen Jahresurlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen und ge
20. September 2022 Arbeitsrecht
Es hat inzwischen die Runde gemacht: das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat per Pressemitteilung seine Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht. Arbeitgeber sind demnach gesetzlich verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Ein Initiativrecht des Betriebsrats besteht hingegen nicht. Ein Urteil mit Sachgründen gi
28. Juni 2022 Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
Im Arbeitsverhältnis werden die Informationspflichten verschärft. Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer nun umfassender über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren, für Arbeitgeber verschärfen sich die Fristen und drohen Bußgelder. Die Pflicht für den Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seine Arbeitskonditionen zu informieren ist nicht neu. Schon
14. Mai 2019 Arbeitsrecht
Die Verletzungen, die unsere Mandanten nach Unfällen oder Behandlungsfehlern davontragen, sind oftmals so schwerwiegend, dass sie zu einer vorübergehenden oder in manchem Fall auch dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen. Die damit verbundenen Einkommenseinbußen, der sogenannte Erwerbsschaden, machen wir in diesen Fällen bei dem Verursacher geltend
19. März 2014 Arbeitsrecht
Sachverhalt Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung des zuletzt zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrags. Die Klägerin war aufgrund vier aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt für das Jahr 2009. Im Arbeitsvertrag war vermerkt, dass die Klägerin als Arbeitsvermittlerin bei der Agent
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