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1. Eine in einem vom Bauträger in einem formularmäßigen Kaufvertrag über die Errichtung eines Hauses mit einem Verbraucher verwendete Schiedsgutachterklausel, nach der Meinungsverschiedenheiten über Qualitäts- und Baumängel durch einen von der zuständigen Industrie- und Handelskammer benannten Sachverständigen auf Antrag der Parteien für die Parteien verbindlich geregelt werden sollen (§§ 317, 319 BGB), ist gemäß § 307 BGB unwirksam.
2. Zweifel bei der Auslegung, ob eine Schiedsgutachterklausel obligatorisch (verpflichtend) sein soll oder ob die Beschreitung des Rechtswegs den Parteien vorbehalten bleibt, gehen gemäß § 305 c BGB zu Lasten des Bauträgers als Verwender.
3. Auch eine nicht obligatorische wirksame Schiedsgutachterklausel nimmt einem Antragsteller in der Regel nicht das erforderliche rechtliche Interesse an der Beweiserhebung im Rahmen eines gerichtlichen selbständigen Beweisverfahrens.
In notariellen Bauträgerkaufverträgen über die Errichtung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung mit Verbrauchern finden sich häufig sogenannte Schiedsgutachterklauseln, nach denen Meinungsverschiedenheiten der Parteien über die Qualität einer Bauleistung oder über Baumängel zunächst im Rahmen eines Schiedsgutachterverfahrens durch einen Sachverständigen der IHK beigelegt werden sollen.
Bei einem Bauvertrag /Bauträgervertrag über die Errichtung eines Hauses ist die Feststellung oder Nichtfeststellung von Mängeln mit so erheblichen Risiken verbunden, dass eine Schiedsgutach-terklausel in einem formularmäßigen Verbrauchervertrag unwirksam ist, wenn sie den Rückgriff auf den staatlichen Rechtsschutz weitgehend ausschließt (obligatorische Schiedsgutachter-klausel). Das mit der Abweichung vom gesetzlichen Leitbild der gerichtlichen Überprüfung von Baumängeln verbundene Risiko besteht nach Auffassung des OLG Köln in der weitgehenden Unangreifbarkeit eines Fehlgutachtens einschließlich der darin unter Umständen verbundenen inzidenten Fehlbeurteilung von vertraglichen Rechten und Pflichten. Eine solche Klausel könne des Weiteren die Beurteilung bestimmter Rechtsfragen, vor allem in Bezug auf die Festlegung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch Auslegung des Vertrags vom rechtskundigen Gericht auf einen technischen Sachverständigen verlagern. Analog §§ 317, 319 Abs. 1 BGB könne ein solches Gutachten nur wegen „offenbarer Unrichtigkeiten“ gerichtlich überprüft werden. Insoweit stelle eine obligatorische Schiedsgutachterklausel eine gemäß § 307 Abs. 2 BGB gegebene unangemessene Benachteiligung dar, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren sei, sie sei deshalb gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. [OLG Köln, Beschl. v. 24.04.2008 – Az. 15 W 15/08, veröffentlicht in: NJW-RR 2009, S. 159 (zitiert nach beck-online)]
27. Juni 2023 Baurecht, Planungsrecht
VgV-Änderung: Bundesrat macht Weg für Änderung der VgV frei. In Kürze müssen tausende Planungsaufträge mehr EU-weit ausgeschrieben werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16.06.2023 mehrheitlich der „Verordnung der Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („
24. April 2013 Baurecht
Der Abbruch einer Stützmauer an der Grenze zu einem Nachbargrundstück, der dazu führt, dass das angrenzende Grundstück seinen Halt verliert, verstößt als solcher nicht gegen § 909 BGB. Der Abbruch einer Stützmauer kann nicht mit einer „Vertiefung“ im Sinne von § 909 BGB gleichgesetzt werden. 2. Auch das sog. nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis
15. Mai 2013 Baurecht
In einem Urteil vom 15. November 2012 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Lösungsklauseln in Verträgen über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie unwirksam sind, wenn sie an den Insolvenzantrag oder die Insolvenzeröffnung anknüpfen. In dem entschiedenen Fall ging es um einen Energieliefervertrag, der unter der auflösenden Beding
28. Juni 2013 Baurecht
Achtung Subunternehmer: Hat der Auftraggeber an den Hauptauftragnehmer gezahlt, muss dieser auch an den Nachunternehmer Zahlung leisten. In seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf darauf hingewiesen, dass § 641 Abs. 2 BGB, der die sogenannte Durchgriffsfälligkeit regelt, nicht voraussetzt, dass zwischen den Arbeiten des Nachunterneh
OLG Brandenburg zur Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel in einem vorgedruckten Vergabeverhandlungsprotokoll, welches ausfüllungsbedürftige Leerräume enthält, die handschriftlich ausgefüllt sind und nach dem die Höhe der Vertragsstrafe „ … maximal insgesamt 5 % …“ der Nettoauftragssumme beträgt; zu den Voraussetzungen, unter denen der Anspruc
03. November 2013 Baurecht, Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht
Wem gehören die Wohnungseingangstüren zur Eigentumswohnung – dem Wohnungseigentümer oder der Eigentümergemeinschaft? Mit dieser seit langem streitigen Frage hat sich der Bundesgerichtshof befasst. Danach gilt: 1. Wohnungseingangstüren in einer Wohnungseigentümergemeinschaft stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer, sie sind kein S
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
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