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Ein Mieter, der vom Reißbrett eine noch zu erstellende Gewerbeimmobilie gemietet hat, verklagt den Vermieter auf Zutritt zur Baustelle, da er dort die Bauarbeiten überwachen und etwaige Baumängel dokumentieren will.
Das Landgericht und anschließend auch das Kammergericht Berlin weisen das Begehren des Mieters zurück. Auch wenn der Überlassung der Mietsache an den Mieter die Errichtung der Immobilie vorauszugehen habe, bestünden zwischen Vermieter und Mieter ausschließlich mietvertragliche Beziehungen. Werkvertragliche Beziehungen begründe der Gewerbemietvertrag gegenüber dem Mieter nicht. Der Mieter könne sich daher auch nicht darauf berufen, dass er nach werkvertraglichen Grundsätzen die Baustelle betreten und die Bauarbeiten überwachen dürfe.
Praxistipp: Mieter vom Reißbrett müssen mit dem Vermieter im Mietvertrag ausdrücklich vereinbaren, dass sie berechtigt sind, die Baustelle – gegebenenfalls nach Absprache – zu betreten, die Bauarbeiten zu überwachen und die unverzügliche Beseitigung zumindest eklatanter, den Mietzweck gefährdender Baumängel zu verlangen, wenn diese durch den Baufortschritt verdeckt werden würden.
Geschieht dies nicht, kann, wie das Urteil zeigt, der Zutritt zur Baustelle nicht erzwungen werden. Dann ist der Gewerbemieter allein auf mietrechtliche Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Mietsache beschränkt, die frühestens bei Übergabe des Mietobjekts, nicht selten – wie bei Baumängeln häufig – erst viel später erkennbar werden und deren Beseitigung den Mietgebrauch, abhängig von den erforderlichen Beseitigungsmaßnahmen und deren Dauer, erheblich beeinträchtigen oder sogar aufheben können. [Kammergericht Berlin, Beschl. v. 26.03.2015 – Az. 8 U 19/15 (zitiert nach RA-online)]
01. September 2022 Mietrecht
In einem Fall vor dem Amtsgericht Köln ging es dabei nicht um Nachkomma-Beträge, sondern um einen deutlichen Zugewinn: Eine Vermieterin hatte im Jahr 1960 umgerechnet 400 Euro als Mietkaution hinterlegt, die in Aktien angelegt wurden. Bei Auszug im Jahr 2005 standen 100.000 Euro zu Buche, was das Gericht der Mieterin zugesprochen hat. Im konkreten F
24. August 2022 Immobilienrecht, Mietrecht, Zivilrecht
Ein Mieter kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann eine Solaranlage auf seinem Balkon betreiben, wenn der Vermieter der Installation widerspricht. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Installation fachgerecht erfolgt und nachteilige Folgewirkungen mit der baulichen Maßnahme des Mieters nicht zu befürchten sind. Angesichts steig
30. August 2013 Mietrecht
Der Bundesgerichtshof hatte sich wieder einmal mit der Frage des Wärme-Contracting zu beschäftigen. Hintergrund war Folgender: Die Kläger hatten mit einem Mietvertrag aus 1980 eine Wohnung gemietet. Die Beheizung und Warmwasserversorgung dieser Wohnung erfolgte vereinbarungsgemäß durch Fernwärme. Dies wiederum wurde durch den Vermieter so gestaltet, d
01. Oktober 2013 Mietrecht
Der Bundesgerichtshof hatte als Revisionsinstanz die Frage zu beurteilen, ob eine individualvertraglich vereinbarte Befristung eines Wohnraummietvertrages für den Zeitraum von sieben Jahren mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils drei Jahre wirksam ist und eine vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses demgemäß nicht möglich ist. Zur R
10. Juni 2014 Kaufrecht, Mietrecht, Vertragsrecht
Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Entscheidungen vom 28.05.2014 mit einer Restwertklausel aus Kfz-Leasingverträgen befasst. In beiden Entscheidungen kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass die vom Leasinggeber verwendete Klausel zulässig ist. Dies bedeutet für den Privatkunden als Leasingnehmer ein erhebliches Zahlungsrisiko. Darum geht es: In den Leasingverträgen
22. Juli 2014 Mietrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste in einem Urteil vom 09.07.2014 (VIII ZR 376/13) über die Frage entscheiden, welche Vorschriften aus dem Mietrecht bei einem so genannten „Mischmietverhältnis“ auf den Mietvertrag anzuwenden sind. Die Kläger waren Eigentümer eines mehrstöckigen Gebäudes und hatten in einem Mietvertrag den späteren Beklagten dieses vermiete
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