DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
1. Bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB ist auf die tatsächliche Wohnfläche abzustellen, nicht auf die im Mietvertrag davon abweichend – größer oder kleiner – angegebene Mietfläche.
2. Bei der Ermittlung des erhöhten Mietbetrages ist die Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 BGB zu berücksichtigen.
Unter teilweiser Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es bei einem Mieterhöhungsverfahren nach § 558 BGB auch bei erheblichen Abweichungen zwischen der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche und der tatsächlichen Wohnfläche – im entschiedenen Fall war im Mietvertrag die Wohnung mit 156,95 m² angegeben, während sie tatsächlich 210,43 m² betrug – nur auf die tatsächliche Wohnungsgröße ankommt. § 558 BGB soll es dem Vermieter ermöglichen, eine angemessene, am örtlichen Mietmarkt orientierte Miete zu erzielen. Vergleichsmaßstab müsse daher der objektive Wohnwert der zur Mieterhöhung anstehenden Wohnung sein, nicht davon abweichende Vereinbarungen im Mietvertrag.
Allerdings verbleibt es nach Ansicht des BGH im Übrigen bei Geltung der allgemeinen Mieterhöhungsvorschriften, so dass die Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 BGB uneingeschränkt anzuwenden ist. Demnach kommt lediglich eine Erhöhung der zuletzt gezahlten Bruttomiete um 20 % beziehungsweise 15 % in Betracht. Die im Mietvertrag enthaltene unzutreffende Wohnflächenangabe kann nach Auffassung der Bundesrichter nicht dazu führen, dass der Vermieter über die sog. Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) eine über die Kappungsgrenze hinausgehende Mietsteigerung erzielen kann. Der Berufung des Vermieters auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage stehe – so der 8. Senat des BGH – schon entgegen, dass die zutreffende Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche in aller Regel in die Risikosphäre des Vermieters falle. Fehler, die dem Vermieter bei der Ermittlung der vorhandenen Wohnfläche unterliefen, könnten deshalb nicht über die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu Lasten des Mieters korrigiert werden. [BGH, Urt. v. 18.11.2015 – Az. VIII ZR 266/14, zitiert nach ibr-online]
Rechtsanwalt Lothar Lachner, Köln
01. September 2022 Mietrecht
In einem Fall vor dem Amtsgericht Köln ging es dabei nicht um Nachkomma-Beträge, sondern um einen deutlichen Zugewinn: Eine Vermieterin hatte im Jahr 1960 umgerechnet 400 Euro als Mietkaution hinterlegt, die in Aktien angelegt wurden. Bei Auszug im Jahr 2005 standen 100.000 Euro zu Buche, was das Gericht der Mieterin zugesprochen hat. Im konkreten F
24. August 2022 Immobilienrecht, Mietrecht, Zivilrecht
Ein Mieter kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann eine Solaranlage auf seinem Balkon betreiben, wenn der Vermieter der Installation widerspricht. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Installation fachgerecht erfolgt und nachteilige Folgewirkungen mit der baulichen Maßnahme des Mieters nicht zu befürchten sind. Angesichts steig
30. August 2013 Mietrecht
Der Bundesgerichtshof hatte sich wieder einmal mit der Frage des Wärme-Contracting zu beschäftigen. Hintergrund war Folgender: Die Kläger hatten mit einem Mietvertrag aus 1980 eine Wohnung gemietet. Die Beheizung und Warmwasserversorgung dieser Wohnung erfolgte vereinbarungsgemäß durch Fernwärme. Dies wiederum wurde durch den Vermieter so gestaltet, d
01. Oktober 2013 Mietrecht
Der Bundesgerichtshof hatte als Revisionsinstanz die Frage zu beurteilen, ob eine individualvertraglich vereinbarte Befristung eines Wohnraummietvertrages für den Zeitraum von sieben Jahren mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils drei Jahre wirksam ist und eine vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses demgemäß nicht möglich ist. Zur R
10. Juni 2014 Kaufrecht, Mietrecht, Vertragsrecht
Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Entscheidungen vom 28.05.2014 mit einer Restwertklausel aus Kfz-Leasingverträgen befasst. In beiden Entscheidungen kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass die vom Leasinggeber verwendete Klausel zulässig ist. Dies bedeutet für den Privatkunden als Leasingnehmer ein erhebliches Zahlungsrisiko. Darum geht es: In den Leasingverträgen
22. Juli 2014 Mietrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste in einem Urteil vom 09.07.2014 (VIII ZR 376/13) über die Frage entscheiden, welche Vorschriften aus dem Mietrecht bei einem so genannten „Mischmietverhältnis“ auf den Mietvertrag anzuwenden sind. Die Kläger waren Eigentümer eines mehrstöckigen Gebäudes und hatten in einem Mietvertrag den späteren Beklagten dieses vermiete
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.