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“Tragen eines Fahrradhelmes ist nicht Pflicht!” Diese Meldung geht soeben durch die Medien. Der BGH hat heute früh geurteilt, dass sich ein Unfallopfer kein Mitverschulden anrechnen lassen muss, wenn er auf dem Fahrrad ohne Helm fährt. Aber Vorsicht – das Urteil sollte man schon genau lesen!
Der konkrete Unfall
Der Bundesgerichtshof hatte über einen Fahrradunfall aus dem Jahre 2011 zu entscheiden. Die Klägerin fuhr damals ohne Fahrradhelm mit ihrem Rad an einem Auto vorbei, als dessen Fahrerin plötzlich die Fahrertür öffnete. Die Klägerin prallte gegen die Tür, fiel auf den Hinterkopf und zog sich sehr schwere Kopfverletzungen zu. Die bisherige Regulierung
Die KfZ-Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin und auch die bislang mit dem Rechtsstreit befassten Gerichte sahen ein Mitverschulden der Radfahrerin. Ohne Helm habe sie sich nicht im erforderlichem Maße geschützt. Das aktuelle Urteil des BGH
Der BGH schaut genauer hin! So ist für Radfahrer das Tragen eines Helmes nicht vorgeschrieben. Ein Mitverschulden kann daher nur dann angenommen werden, wenn der Radfahrer diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines Eigenschadens anzuwenden würde.
Da aber im Jahre 2011 nach Ermittlungen des BGH nur etwa 11% aller Fahrradfahrer einen Helm trugen, gab es zum damaligen Zeitpunkt (!) noch kein entsprechendes Verkehrs- oder Gefahrbewusstsein unter den Radfahrern. Der Geschädigten konnte daher im konkreten Fall kein Vorwurf gemacht wird, dass sie besonders leichtsinnig gehandelt habe.
Hier und heute!
Mit dieser Entscheidung hat der BGH aber zwischen den Zeilen angedeutet, dass bei aktuellen Unfällen vermutlich anders entschieden wird. Heute besteht unter der Bevölkerung nämlich das Bewusstsein, dass jeder Fahrradfahrer zur Vermeidung schlimmer Sturzverletzungen einen Helm tragen sollte.
Wer also zum einen seine Gesundheit nicht unnötig gefährden will und im Schadensfall als Fahrradfahrer gut abgesichert sein will, sollte unabhängig von einer (noch nicht bestehenden) Helmpflicht nie “Oben ohne” unterwegs sein!
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