DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Fußballfans denken jetzt vielleicht an Gerd Müller und sicher vor allem an Thomas Müller, wenn es mal wieder “müllert”! Ein ganz anderer Müller könnte nun durch einen bahnbrechenden Rechtsstreit dafür sorgen, dass sich alle Sportinteressierten auch an ihn immer erinnern werden: Heinz Müller!
Wer bitte!?
Der Name “Heinz Müller” dürfte bislang nur für eingefleischte Fußballfans ein Begriff gewesen sein. Seit der Saison 2009/2010 stand er als Torwart beim Bundesligisten FSV Mainz 05 unter Vertrag. Allerdings erhielt er nach einer Vertragsverlängerung im Jahre 2012 dort nach der Saison 2013/2014 keinen Vertrag mehr. Soweit zwar bedauerlich aber eigentlich ganz normal im harten Bundesligageschäft.
Doch nicht für Heinz Müller – denn er wollte nicht einfach gehen!
Vom Fußballstadion ins Gericht
Wenn Heinz Müller schon nicht mehr auf dem Fußballplatz überzeugen durfte, tat er das nun umso mehr vor dem Arbeitsgericht Mainz: Er klagte gegen seinen ehemaligen Verein auf Feststellung des Fortbestandes seines Arbeitsverhältnisses als unbefristetes Arbeitsverhältnis!
…und zurück!
Das Arbeitsgericht gab ihm nun in 1. Instanz recht!
Zur Begründung führte das es aus, dass das Arbeitsverhältnis eines Profifußballer genauso zu bewerten sei, wie das eines einfachen Arbeiters oder Angestellten.
Obwohl es im Profisport eigentlich nur befristete Arbeitsverträge gibt, betonte das Gericht, dass man sich im Profisport nicht über die gesetzlichen Vorgaben hinwegsetzen dürfe. Deshalb findet das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) Anwendung. Nach dessen § 14 ist aber die Befristung eines Arbeitsvertrages nur für die Dauer von zwei Jahren ohne sachlichen Grund, bzw. nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes möglich.
Da Heinz Müller bereits seit 2009 beim FSV Mainz 05 mit einem Drei-Jahres-Vertrag gebunden war, war der nochmalige Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages ohne Sachgrund im Rahmen der Vertragsverlängerung rechtswidrig. Insbesondere rechtfertige die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler als solche nicht die Befristung des Vertrages…
Das Spiel ist erst aus, wenn abgepfiffen wird!
Die Profivereine in allen Sportarten stehen nun vielleicht ähnlich wie im Fall Bosman vor einer Zeitenwende, wobei der FSV Mainz 05 bereits angekündigt hat, das erstinstanzliche Urteil nicht zu akzeptieren und durch weitere Instanzen überprüfen zu lassen.
Also zwar 1:0 für Müller…für den FSV Mainz 05 bleibt noch die Hoffnung und der alte Spruch “Wer 1:0 führt, der stets verliert!”
19. Januar 2023 Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 18.01.2023 (Az.: 5 AZR 108/22) klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigte bei gleicher Qualifikation Anspruch auf denselben Stundenlohn wie Vollzeitbeschäftigte haben. Geklagt hatte ein Rettungsassistent, der sich die vom Arbeitgeber angebotenen Schichten selbst aussuchen konnte, was der A
07. Dezember 2022 Arbeitsrecht
Der Neunte Senat des BAG hatte in seiner Entscheidung vom 05.07.2022 darüber zu befinden, ob der/die Arbeitnehmer/-in (m/w/d) beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des laufenden Kalenderjahres, also nach dem 30.06., seinen/ihren vollen Jahresurlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen und ge
20. September 2022 Arbeitsrecht
Es hat inzwischen die Runde gemacht: das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat per Pressemitteilung seine Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht. Arbeitgeber sind demnach gesetzlich verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Ein Initiativrecht des Betriebsrats besteht hingegen nicht. Ein Urteil mit Sachgründen gi
28. Juni 2022 Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
Im Arbeitsverhältnis werden die Informationspflichten verschärft. Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer nun umfassender über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren, für Arbeitgeber verschärfen sich die Fristen und drohen Bußgelder. Die Pflicht für den Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seine Arbeitskonditionen zu informieren ist nicht neu. Schon
14. Mai 2019 Arbeitsrecht
Die Verletzungen, die unsere Mandanten nach Unfällen oder Behandlungsfehlern davontragen, sind oftmals so schwerwiegend, dass sie zu einer vorübergehenden oder in manchem Fall auch dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen. Die damit verbundenen Einkommenseinbußen, der sogenannte Erwerbsschaden, machen wir in diesen Fällen bei dem Verursacher geltend
19. März 2014 Arbeitsrecht
Sachverhalt Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung des zuletzt zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrags. Die Klägerin war aufgrund vier aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt für das Jahr 2009. Im Arbeitsvertrag war vermerkt, dass die Klägerin als Arbeitsvermittlerin bei der Agent
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.