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Gemütlich und in aller Ruhe auf dem Balkon noch ein Gläschen Bier oder Wein genießen – doch was ist das: „Ey, gib endlich ab! Los schieß doch! Toooor“ dröhnt es plötzlich vom Bolzplatz nebenan. Die gemütlicher Abendruhe ist schnell vorbei. Denn die Nachbarskinder toben sich mal wieder extrem lärmintensiv beim Kicken aus.
Ich war eher da!
Unangenehm ist diese Situation sicherlich für Leute, die zu Beginn des Mietverhältnisses noch keinen Bolzplatz in der Nachbarschaft hatten.
So wie ein Hamburger Mieter, dem nach langjähriger Ruhe 2010 nur 20 Meter von seiner Terrasse weg ein Bolzplatz „vor die Nase (bzw. das Ohr) gesetzt“ wurde. Er war der Meinung, dass das laute Fußballspiel der Kinder und Jugendlichen (im Juristen-Deutsch: Umweltmangel) eine Mietminderung von 20% rechtfertigen würde.
Der Vermieter sah das anders. Er klagte auf Zahlung der offenen Restmieten und Feststellung, dass wegen der Lärmbelästigung vom Bolzplatz die Miete nicht gemindert werden könne. In den ersten beiden Instanzen wiesen die Hamburger Gerichte aber die Klage ab.
Aber wir sind länger da!
Jetzt musste sich der Bundesgerichtshof zum Kinderlärm positionieren – und hatte mehr Verständnis für die Kinder und den Vermieter. Der BGH stellte klar, dass die Miete in voller Höhe gezahlt werden muss, wenn Kinder für den Bolzplatzlärm verantwortlich sind.
Der Vermieter muss zwar dafür sorgen, dass die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten wird. Er muss aber nicht dafür gerade stehen, dass sich ein bei Vertragsschluss hingenommenes Maß an Geräuschen vom Nachbargrundstück nicht nachträglich vergrößert, wenn er diese Geräusche selbst gegenüber dem Nachbarn entschädigungslos zu dulden hätte.
Nachdem Kinderlärm im Regelfall als unwesentlich oder ortsüblich toleriert werden muss, kann der Vermieter also normalerweise nicht gegen den Kinderlärm vom Bolzplatz vorgehen. Daher kann auch der Mieter keinen Umweltmangel oder ein Recht zur Mietminderung hieraus konstruieren.
Die Hintertür zum Sch(l)uss…
Eine kleine Chance bleibt dem Mieter noch, da die rechtliche Bewertung anders ausfallen könnte, wenn Jugendliche oder Erwachsene auf dem Bolzplatz übermäßig laut Fußball spielen. Darüber müssen sich jetzt aber die Gerichte in Hamburg nochmals Gedanken machen.
Anm.: Ob der Mieter HSV-Fan ist und aus diesem Grunde Fußballlärm nicht mehr ertragen kann, ist nicht bekannt… 😉
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