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Die rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages führt zu einer wahren Kettenreaktion. Viele andere Leistungen oder Beträge hängen von ihm ab. Auch das Kindergeld wurde erhöht. Änderungen gibt es beim Kindesunterhalt und UVG.
Wie viel Unterhalt für die Kinder zu zahlen ist, regelt die Düsseldorfer Tabelle.
Für jede Altersklasse ist ein bestimmter Mindestbedarf festgelegt. Dieser hängt vom steuerlichen Grundfreibetrag ab. Weil der erhöht wurde, erhöht sich auch der Mindestbedarf.
Bis 6 Jahre beträgt er neu 328 €, bis 12 Jahre 376 €, bis 18 Jahre 440 € und für Volljährige 504 €. Die Beträge der höheren Einkommensgruppen errechnen sich einfach aus dem entsprechenden Prozentsatz.
Die Änderung greift ab August 2015, es gilt für den Rest des Jahres eine neue Düsseldorfer Tabelle, die hier zu finden ist. Eine Änderung der Selbstbehalte oder Leitlinien wird es nicht geben, nur die Unterhaltsbeträge der Kinder, die im Haushalt eines Elternteils leben, werden angepasst.
Für die Berechnung des zu zahlenden Unterhaltes ist das hälftige Kindergeld vom Bedarf abzuziehen. Wegen der gesetzlichen Ausnahmeregelung für den Rest des Jahres aber nur in bisheriger Höhe, also (184 €) 92 €, (190 €) 95 € oder (215 €) 107,50 €. Die Kindergelderhöhung kommt somit nur bei dem betreuenden Elternteil an.
Vorsicht:
Der zu zahlende Unterhalt erhöht sich ab August automatisch, wenn er dynamisch als %-Satz des Mindestunterhaltes festgelegt ist. Also Daueraufträge ändern!
Ab Januar 2016 gibt es wieder eine neue Düsseldorfer Tabelle mit nochmals erhöhtem Bedarf, dem neuen Kindergeld von dann 190 €, 196 €, 221 € und wahrscheinlich weiteren Änderungen.
Wenn ein Elternteil den Kindesunterhalt nicht zahlt, kann für Kinder bis 12 Jahren Unterhaltsvorschuss für maximal 60 Monate in Anspruch genommen werden. Der Unterhaltsanspruch des Kindes geht auf das jeweilige Bundesland über. Die Jugendämter oder die Landesämter für Finanzen fordern die geleisteten Zahlungen dann vom Pflichtigen ein.
Auch die UVG-Beträge wurden geändert, allerdings schon ab Juli 2015. Für bis 5-Jährige auf 328 € und bis 12-jährige auf 376 €. Das Kindergeld wird abgezogen, in alter Höhe. Somit ergeben sich 144 €, bzw. 192 €.
Erhält der betreuende Elternteil weniger Unterhalt, kann UVG bezogen werden. Wird vom anderen Elternteil zumindest der UVG-Satz bezahlt, ist eine Anpassung notwendig.
Fazit:
Wenn Unterhalt geschuldet oder UVG bezogen wird, Unterlagen zum Unterhalt heraussuchen, neu rechnen und schnell die Zahlung anpassen. Sonst könnte es Anfang August böse Überraschungen geben.
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Der nacheheliche Unterhalt muss für die Zeit nach rechtskräftiger Ehescheidung gesondert geltend gemacht werden. Folgende Unterhaltstatbestände können nach der Scheidung bestehen : Betreuungsunterhalt Ausbildungsunterhalt Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit Unterhalt wegen Krankheit und Alter Aufstockungsunterhalt 
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Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch für (Ehe-) Scheidungen: Während in Deutschland für Inlandsscheidungen deutsche Gerichte das sog. „Scheidungsmonopol“ haben, werden im Ausland Scheidungen oftmals nicht von Gerichten, sondern von Verwaltungsbehörden, religiösen Gerichten oder ganz ohne konstitutive Mitwirkung hoheitlicher Stellen vorgenomm
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Verborgenes Vermögen taucht manchmal auf und kann dann zu empfindlichen Konsequenzen führen. Dieser „Hoeneß-Effekt“ wirkt gelegentlich auch in der Vermögensauseinandersetzung geschiedener Eheleute. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass eine Ehe nicht aus einer spontanen Laune heraus geschieden werden kann, sondern erst nach Ablauf eines Tr
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
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Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.