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Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
– Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
– Besitz eines unbefristetes Aufenthaltsrechtes oder eine bestimmte Art der befristeten Aufenthaltserlaubnis (z.B. Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug). Sie haben seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Hierbei ist eine Verkürzung auf sieben Jahre möglich, wenn Sie erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen haben. Verkürzung auf sechs Jahre möglich bei besonderen Integrationsleistungen. Bei Ehegatten/Lebenspartnern von deutschen Staatsangehörigen sind in der Regel sogar nur drei Jahre ausreichend.
– Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten. Wer „schuldlos“ Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, kann trotzdem eingebürgert werden. „Schuldlos“ ist man z.B. dann, wenn man seinen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen verloren hat und sich hinreichend intensiv bemüht, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
– Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Wenn Sie Ihre Staatsangehörigkeit nicht aufgeben können, weil die Gesetze Ihres bisherigen Heimatstaates dies überhaupt nicht vorsehen, so können sie trotzdem eingebürgert werden. Ebenso können Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, wenn die Aufgabe nur unter besonders schwierigen Bedingungen möglich wäre. Auch als Staatsangehöriger der Schweiz oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union können Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
– Keine Verurteilung wegen einer Straftat.
– Ausreichende Deutschkenntnisse.
– Ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht „hundertprozentig“ erfüllen, lassen Sie sich bitte nicht abschrecken. Zu einigen Voraussetzungen sieht das Gesetz Besonder-heiten vor, die in Ihrem konkreten Fall womöglich zutreffen.
Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter und vertrete Sie gegenüber der Einbürgerungs- behörde. Gerne erhalten Sie zeitnah einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei.
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.