DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Aktuell bekannt ist die Verurteilung des Starkochs Alfons Schuhbeck in München wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten. Hierbei blieb man den bisherigen Grundsätzen treu, dass bei einer Steuerhinterziehung von mehr als 1 Million Euro mit einer Bewährung nicht mehr gerechnet werden kann.
Dennoch stellt sich allgemein die Frage: sind Strafverteidigungskosten als Werbungskosten absetzbar?
In einem entsprechenden Fall wurde dem Kläger vorgeworfen, er habe in seiner Stellung sowohl als Angestellter und gleichzeitig als faktischer Geschäftsführer mit Mitteln, welche aus Schwarzrechnungen stammten, Löhne gezahlt, aber auch diese Mittel für private Zwecke benutzt und somit Lohnsteuer hinterzogen und Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut.
Der Kläger machte schließlich die Strafverteidigungskosten als Werbungskosten geltend.
Mit der Entscheidung des BFH vom 31. März 2022, VI B 88/21, unter Zurückweisung der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, hat dieser bestätigt, dass Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst ist. Das ist der Fall, wenn die dem Steuerpflichtigen zur Last gelegte Tat in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen worden ist.
Private Gründe müssen nur dann berücksichtigt werden, wenn das Strafverfahren auch wegen nicht beruflich veranlasster Taten eingeleitet wurde. Eine erwerbsbezogene Veranlassung wird auch aufgehoben, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bewusst, also vorsätzlich schädigen wollte oder sich oder einen Dritten durch die schädigende Handlung bereichert hat, wenn also das Verhalten des Arbeitnehmers von privaten Gründen getragen wurde.
Vorliegend wurde eine private Mitveranlassung verneint, da die Abzweigung von Bargeld für eigene Zwecke mit der Lohnsteuerhinterziehung nicht in einem solchen Zusammenhang gestanden habe, dass eine Überlagerung der beruflichen Veranlassung durch den Zweck der Eigenbereicherung anzunehmen sei.
12. Juli 2023 Steuerrecht
Gerade erst hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts für unzulässig erklärt. Hierbei ging es erneut um das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995). Im Vorlageverfahren stellte sich dies Frage, ob das SolZG 1995 in der für das Streitjahr 20
01. August 2013 Erbrecht, Steuerrecht
Wie zu befürchten war, hat der Gesetzgeber eine Gestaltungsmöglichkeit im Erbschaftssteuerrecht abgeschafft, die bislang eine Erbschaftssteuerersparnis von 100 % möglich machte. Das Aus für das Sparmodell “Cash”-GmbH ist beschlossene Sache. Bislang konnte durch die Gründung einer sogenannten Cash-GmbH die im Rahmen des Erbschaftsteuergesetzes bestehenden Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen nach den §§ 13a, 13b ErbStG
27. Juni 2014 Steuerrecht
Unruhige Zeiten für Steuersünder in Deutschland: Prominente Fälle und der fortdauernde Ankauf von Daten-CD’s durch den Staat treiben in den letzten Wochen so manchem Inhaber eines Schwarzgeldkontos die Schweißperlen auf die Stirn. Doch was kann ein Erbe machen, wenn er feststellt, dass sich im Nachlass Schwarzgeld befindet, weil der Erblasser die Einkünfte
20. September 2017 Steuerrecht
Wer Angebots– und Prospekt Werbung gestaltet, ist nicht freischaffend künstlerisch tätig. Vielmehr unterliegt seine Tätigkeit der Gewerbesteuer. Dies stellte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz fest. Im konkreten Fall ging es um eine Diplomgrafikdesignerin und den Absolventen einer Akademie für Fotografie, die für einen europaweit agierenden Baumarkt
09. Juli 2013 Familienrecht, Steuerrecht
Den Unterhalt für den Ehegatten kann man über den jährlichen Höchstbetrag von EUR 13.805 hinaus von der Steuer absetzen. Gibt es trennungsbedingt keine Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer mehr, kann der Unterhaltszahler den Ehegattenunterhalt bis zu einem Höchstbetrag von EUR 13.805 pro Jahr von der Steuer absetzen (Sonderausgabenabzug von Unterhaltslei
05. Mai 2017 Familienrecht, Steuerrecht
Zieht man den Unterhalt von der Steuer ab, kann dies gefährlich werden. Grundsätzlich kann der Unterhaltszahlende ab dem ersten Jahr, in dem die gemeinsame Steuererklärung nicht mehr möglich ist, den Ehegattenunterhalt als Sonderausgabe geltend machen und damit Steuern sparen. Die Kehrseite der Medaille: Der sonst neutrale Unterhalt wird zum Einkomme
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.