DASD ist ein kostenloser Publikumsservice von
Jeder Prozess im Arzthaftungsrecht dreht sich um den „medizinischen Standard“. Und kein Prozess kann entschieden werden, ohne die Frage zu klären, ob der „medizinische Standard“ eingehalten worden ist oder nicht.
Bei einem Verstoß gegen den medizinischen Standard liegt nämlich ein Behandlungsfehler vor. Was bedeutet eigentlich „medizinischer Standard“?
Medizinischer StandarWas genau sich hinter dem Begriff verbirgt, ist im Patientenrechtegesetz (§ 630 a-h BGB) nicht definiert. Nach der Rechtsprechung ist aber von folgendem auszugehen: „(…) Der Standard gibt Auskunft darüber, welches Verhalten von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt in der konkreten Behandlungssituation aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs im Zeitpunkt der Behandlung erwartet werden kann. Er repräsentiert den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der ärztlichen Erfahrung, der zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat (…).“ (BGH Beschluss vom 22.12.2015 VI ZR 67/15)
Und beim „Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse“ kommen auch die Leitlinien ins Spiel. Welche Rolle spielen die Leitlinien?
Bei medizinischen Leitlinien handelt es sich um rechtlich nicht bindende Handlungsempfehlungen, die den Stand der Wissenschaft abbilden und zur angemessenen Gesundheitsversorgung beitragen sollen.
Nicht jeder Verstoß gegen Leitlinien muss zwingend auch einen Verstoß gegen den medizinischen Standard, also einen Behandlungsfehler bedeuten.
Es kann aber sein, dass ein Verstoß gegen Leitlinien Indizwirkung für einen Behandlungsfehler hat (OLG Jena, juris Nr. 36). Zumindest können Leitlinien einen starken Empfehlungscharakter haben (OLG Köln, VersR 2012, 1305) und sie können auch im Einzelfall den Haftungsmaßstab bestimmen (OLG Düsseldorf, VersR 2000, 1019) und sich zum medizinischen Standard entwickeln (BGH NJW 2000, 1784).
Wichtig für die Praxis ist, dass der Arzt, wenn er von den Leitlinien abweicht, diesen Schritt begründen und dokumentieren muss (OLG Düsseldorf VersR 2000, 1019).
Gemäß Leitlinien sollte z.B. ein Schlaganfall-Patient unter bestimmten Umständen eine sogenannte Lyse-Therapie erhalten, damit das Blutgerinnsel im Gehirn aufgelöst werden kann. Anderes kann aber gelten bei einem Schlaganfall im Schlaf oder einer erhöhten Blutungsgefahr. Dies müsste dann aber dokumentiert werden.
Rechtsanwalt Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht
09. Februar 2018 Medizinrecht
Am 18.01.18 zeigte das SWR-Fernsehen im Rahmen der Sendung „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ die Reportage Operation mit Nebenwirkungen, die zum Teil in unserer Kanzlei und bei einer meiner Mandantinnen gedreht wurde. Den hochinteressanten Beitrag nehme ich zum Anlass, das Thema nochmals aus juristischer Sicht und aus unserem Anwaltsalltag heraus zu beleu
13. Januar 2015 Medizinrecht
Der BGH hat in der mündlichen Verhandlung vom 8.1.2015 einen über mehrere Jahre währenden Streit zwischen zwei Apothekern entschieden. Dabei ging um die Abgabe eines rezeptpflichtigen blutdrucksenkenden Mittels ohne Rezept . Der Kläger gab einer Kundin das verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht ab, da die sie nicht über eine ärztliche Verschreibung v
21. Mai 2015 Medizinrecht
In der Praxis zeigt es sich immer wieder, dass das von den Versicherern angebotene Rehamanagement für alle Beteiligten hilfreich und von großem Nutzen ist. Es sorgt dafür, dass das verletzte Opfer eines Unfalles oder eines Behandlungsfehlers die optimale ärztliche Behandlung erhält. Es unterstützt den Geschädigten dabei, eine auf seine Bedürfnisse zugeschni
30. Mai 2018 Medizinrecht
In der vergangenen Woche besuchten Rechtsanwältin Melanie Mathis und Rechtsanwalt Sven Wilhelmy eine Pflegeeinrichtung des Vereins Patienten im Wachkoma e.V. in Bergneustadt im Bergischen Land. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Lebensqualität von Wachkoma-Patienten zu verbessern. Die Therapie setzt da an, wo in anderen Häusern der
03. Februar 2014 Medizinrecht, Verkehrsrecht
Unser Anwaltsbüro ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüchen für Personenschäden nach Unfällen und durch ärztliche Behandlungsfehler. Mit unserer Arbeit möchten wir unseren schwerstgeschädigten Mandanten einen finanziellen Ausgleich für das erlittene Leid verschaffen. Zwar kann auch eine noch so hohe Entsc
28. Juli 2014 Medizinrecht
Versucht ein Autofahrer, mit seinem Auto einen mit einem Andreaskreuz gekennzeichneten unbeschrankten Bahnübergang zu überqueren und stößt er dabei mit einem Güterzug zusammen, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Klage des betroffenen Autofahrers mit der Begründung zurückgewiesen, er habe das Vorfahrtsrecht des Zug
Das Rechtslexikon erläutert Ihnen allgemeine juristische Fachbegriffe und aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Kindergeldtabelle zeigt Ihnen die monatlichen Ansprüche auf Auszahlung an die Kindergeldberechtigten.
Die Basiszinstabelle zeigt Ihnen den jeweils aktuellen Basiszinssatz seit 1970 in tabellarischer oder grafischer Ansicht.
Die Bußgeldtabelle zeigt einen Auszug auf dem aktuellen Bußgeldkatalog. Sie nennt die jeweilige Bußgeldhöhe, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit der DASD Pfändungstabelle können Sie die Netto-Auszahlung nach Monat, Woche und Tag berechnen. Die Pfändungstabellen seit 2002 stehen zur Verfügung.
Um Ihr Kostenrisiko zu berechnen, steht Ihnen ein Prozesskostenrechner sowie eine Quotentafel, unentbehrlich insbesondere bei Vergleichen, zur Verfügung.
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner können Steuerbeträge schnell ermittelt werden.
In Vorbereitung
Zu zahlende Raten können nach Ratenhöhe und Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen ermittelt werden.
Hier können Sie die Gebührentabelle für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) einsehen.
Hier stehen Ihnen verschiedene Zinsrechner zur Berechnung von Zinsen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung.