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in DG Deutsche Gesetze

Unterhaltstabellen / Düsseldorfer Tabelle

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Unterhaltstabellen und unterhaltsrechtlichen Regelungen.

Die Düsseldorfer Tabelle ist die wichtigste Unterhaltstabelle. Sie dient bundesweit als Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts. Sie existiert seit 1962 und wurde als Unterhaltsleitlinie vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit anderen deutschen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag ausgearbeitet. Ziel ist und war es, die Unterhaltsrechtsprechung der Familiengerichte in Bezug auf den Kindesunterhalt zu standardisieren und somit gerechter zu gestalten.

Die Düsseldorfer Tabelle 2011 wurde am 30.11.2010 veröffentlicht. Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben. Es gelten weiterhin im Jahr 2012 die bisher festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und entsprechend die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Sätze für den Selbstbehalt.

Die Düsseldorfer Tabelle wurde bis Ende 2007 für die neuen Bundesländer durch die vorgeschaltete Berliner Tabelle ergänzt, die unterhalb der niedrigsten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zwei darunter liegende Einkommensgruppen enthielt.

In der Kindergeldtabelle wird die Höhe des Kindergeldes seit der Neuregelung 1996 dargestellt.

In den Anlagen zur Düsseldorfer Tabelle und zur Berliner Tabelle finden Sie die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenen Zahlbeträge.

Unterhaltstabellen


Düsseldorfer Tabelle

Berliner Tabelle
Kindergeldtabelle

Kindergeldabzugstabellen


Anlage zur Düsseldorfer Tabelle
Anlage zur Berliner Tabelle