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Anwaltskosten
  Das anwaltliche Gebührenrecht ist eine komplizierte juristische Materie, die für Laien nicht einfach zu durchschauen ist. Der Deutsche Anwaltssuchdienst beantwortet Ihnen häufig gestellte Fragen.

Anwaltskosten > Und wer zahlt das nun alles?

Die ganzen Fragen der Anwaltskosten stellen sich in der Regel nicht, wenn man am Ende einen Rechtsstreit gewinnt, denn das Gesetz sieht vor, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits (d.h. auch die Anwaltskosten der anderen Seite) zu tragen hat.

Eine wichtige Ausnahme von diesem Prinzip gibt es aber im Arbeitsrecht. Bei Klagen in erster Instanz vor den Arbeitsgerichten hat jede Partei immer ihre Anwaltskosten selbst zu tragen, egal wer am Ende gewinnt.

Einigen sich streitende Parteien außergerichtlich, indem sie z.B. einen Vergleich schließen, wird in diesem Vergleich immer auch eine Regelung getroffen, wer die Anwaltskosten zu tragen hat. Beim „Ideal-Fall“ eines Vergleichs (man trifft sich „in der Mitte“), wird meist vereinbart, dass jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt. Das ist aber nicht zwingend.


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