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Anwaltskosten
Anwaltskosten > Geld vom Staat (Prozesskostenhilfe) Wer finanziell bedürftig ist, erhält unter Umständen staatliche Unterstützung bei der anwaltlichen oder gerichtlichen Durchsetzung seiner Anspüche. Um überhaupt erst einmal eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen zu können, kann man bei Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte einen so genannten Beratungshilfeschein erhalten. Mit diesem Beratungshilfeschein kann man einen Anwalt seiner Wahl aufsuchen und sich beraten lassen. Der Anwalt rechnet seine Kosten dann mit der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts ab. Der Mandant hat lediglich eine Zuzahlung von 10,- Euro zu leisten. Sollte sich bei der Beratung herausstellen, dass der Mandant seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen muss, hilft der Staat mit Prozesskostenhilfe (PKH) weiter. In einem gesonderten Verfahren entscheidet das Gericht vorab, ob PKH gewährt wird. Dies richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Antragstellers und, was besonders interessant ist, nach den Erfolgsaussichten der Klage. Wird die Prozesskostenhilfe also gewährt, stehen auch die Chancen nicht schlecht, den späteren Rechtsstreit zu gewinnen (eine Garantie dafür gibt es aber im PKH-Verfahren nicht, denn über die spätere Klage entscheiden andere Richter als über den PKH-Antrag). Aber Achtung! Prozesskostenhilfe ist nur eine Art Darlehen vom Staat. Wenn es die Einkommensverhältnisse des Begünstigten innerhalb der nächsten 10 Jahre seit Bewilligung der Prozesskostenhilfe zulassen, müssen die vorgestreckten Beträge eventuell ratenweise zurück gezahlt werden. |
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