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Anwaltskosten
AnwaltskostenSeit dem 1. Juli 2004 regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Gebühren, die ein in Deutschland niedergelassener Anwalt für seine Tätigkeit erheben darf. Wurde der Anwalt vor dem 1. Juli 2004 beauftragt, berechnet sich seine Vergütung nach Maßgabe der bisher geltenden Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). In BRAGO bzw. RVG werden die Gebühren, die ein Anwalt für seine Tätigkeit erheben darf, mehr oder weniger eindeutig bestimmt. Das hat zur Folge, dass es unter Anwälten praktisch keine Preiskonkurrenz gibt, da alle Anwälte an die genannten gesetzlichen Vorschriften gebunden sind. Eine Ausnahme besteht aber, wenn der Mandant mit seinem Anwalt eine so genannte Honorarvereinbarung trifft. Wichtig ist es, dass Sie schon zu Beginn des Mandats mit dem Anwalt die Frage der zu erwartenden Kosten ansprechen. Dies ist weder ehrenrührig noch ungewöhnlich. Die meisten Anwälte kommen heutzutage schon von sich aus frühzeitig auf dieses Thema zu sprechen, da die Zufriedenheit des Mandanten natürlich entscheidend auch davon abhängt, ob dieser die Rechnung des Anwalts für angemessen und gerechtfertigt hält.
Das System der Rechtsanwaltsvergütung (RVG) |
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