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Anwalt-Tipps

Rechtsanwälte, die im Deutschen Anwaltssuchdienst eingetragen sind, geben Tipps für den Rechtsuchenden.
Was geschuldet ist, muss im Vertrag stehen
von Rechtsanwältin Jutta Lüdicke, Kanzlei Jutta Lüdicke
Kurfürstendamm 43, 10719 Berlin, Tel.: 030/8814717, Fax: 030/881552009, E-Mail
Berlin, den 10.05.2012
Was geschuldet ist, muss im Vertrag stehen
Das OLG Naumburg hatte am 09.02.2012 einen Fall zu entschieden, in dem ein Bauträger dem beauf-tragten Architekten einen Planungsfehler bei einem Umbau vorwarf. Der Architekt habe keine Kellerab-dichtung geplant, die Stand der Technik sei, sondern lediglich eine Entwässerung. Im Architektenvertrag war nur auf die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 verwiesen. Das reicht nicht, um festzustellen, welcher Standard geplant werden sollte. Der Bauträger hatte in der Vergangenheit bei anderen Bauvorhaben stets kostensparend saniert und auf eine Kellerabdichtung verzichtet. Deswegen sei dies auch beim streitigen Bauvorhaben nicht geschuldet.
Aktenzeichen: k.A.

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