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von Rechtsanwältin Heidrun Dickel
Heidrun Dickel, Hohenzollerdamm 27 A, 10713 Berlin, Tel.: 030/31170293-0, Fax: 030/31170293-9, E-Mail
Berlin, den 21.07.2010
Seit dem 01.01.2010 steht den Berlinerinnen und Berlinern ein weiteres Familiengericht zur Verfügung. Wollen sich die Bewohner des Bezirks Steglitz-Zehlendorf und des ehemaligen Bezirks Schöneberg scheiden lassen, den Unterhalt für den Ehegatten oder die Kinder oder das Sorge- oder Umgangsrecht regeln oder Schutzmaßnahmen vor einem gewalttätigen Ehepartner oder sonstigen Personen suchen, so ist seit dem 01.01.2010 statt des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg das Amtsgericht Schöneberg als drittes Berliner Familiengericht zuständig. Das Familiengericht Schöneberg ist darüber hinaus wie schon in der Vergangenheit für eine Reihe von Familiensachen mit Auslandsbezug, insbesondere für Ehesachen mit fehlendem inländischem Wohnsitz zuständig. Lebt einer der Ehegatten in Deutschland, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk dieser wohnt. Anträge für Ehesachen können nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden.
Aktenzeichen: k.A.
Rechtsgebiet(e): Familienrecht
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